3306/J XXV. GP

Eingelangt am 11.12.2014
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Scherak, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend Umsetzung des Regierungsprogramms im Bereich Politische Partizipation und Grundrechte

 

 

Seit Abschluss des Regierungsprogramms "Erfolgreich Österreich" im Dezember 2013 ist beinahe ein Jahr vergangen: Einige der darin angekündigten Reformvorhaben wurden bereits umgesetzt, andere harren noch der Realisierung. Da die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran hat, zu erfahren, in welchem Tempo die österreichische Bundesregierung die selbstgesteckten Ziele umsetzt, soll im Rahmen einer umfangreichen Anfrageserie der derzeitige Umsetzungsstand der Vorhaben des Regierungsprogramms in Erfahrung gebracht werden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "Ausbau der Menschenrechtsbildung, auch in der Schule, zur Förderung des Menschenrechts- und Demokratieverständnisses und der Zivilcourage.", die sich auf den Punkt "Zivilgesellschaftliche Organisationen stärken" bezieht, bereits umgesetzt?

2.    Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme geplant?

3.    Wenn die Maßnahme "Ausbau der Menschenrechtsbildung, auch in der Schule, zur Förderung des Menschenrechts- und Demokratieverständnisses und der Zivilcourage." noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Wieso kam es bisher nicht zur (vollständigen) Umsetzung der Maßnahme?

4.    Wenn die Maßnahme "Ausbau der Menschenrechtsbildung, auch in der Schule, zur Förderung des Menschenrechts- und Demokratieverständnisses und der Zivilcourage." noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Bis zu welchem Zeitpunkt ist geplant, die Maßnahme (vollständig) umzusetzen?

5.    In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "Befassung einer parlamentarischen Enquete-Kommission sowie der Bioethik-Kommission mit der Möglichkeit der verfassungsrechtlichen Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen und des Rechts, in Würde zu sterben. In der einfachgesetzlichen Ausgestaltung soll dieses Recht insbesondere dadurch weiter sichergestellt werden, dass der gleiche Zugang zur Palliativmedizin sowie zu den gegebenen Möglichkeiten der Sterbebegleitung gewährleistet ist." bereits umgesetzt?

6.    Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme geplant?