3308/J XXV. GP

Eingelangt am 11.12.2014
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Anfrage

Des Abgeordneten Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Umsetzung des Regierungsprogramms im Bereich Föderalismusreform

 

Seit Abschluss des Regierungsprogramms "Erfolgreich. Österreich." im Dezember 2013 ist beinahe ein Jahr vergangen: Einige der darin angekündigten Reformvorhaben wurden bereits umgesetzt, andere harren noch der Realisierung. Da die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran hat zu erfahren, in welchem Tempo die österreichische Bundesregierung die selbstgesteckten Ziele umsetzt, soll im Rahmen einer umfangreichen Anfrageserie der derzeitige Umsetzungsstand der Vorhaben des Regierungsprogramms in Erfahrung gebracht werden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "Unmittelbare Anwendbarkeit (der 15a Vereinbarung) bei hinreichend konkretisierten Vereinbarungen; Möglichkeit des NR für den Vorbehalt der gesetzlichen Umsetzung (analog Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG)" bereits umgesetzt?

2.    Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme in Aussicht genommen?

3.    In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "Klarstellung, dass Art. 15a-Vereinbarungen auch Regelungen über die Ausübung der Kompetenzen von Bund und Ländern enthalten können" bereits umgesetzt?

4.    Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme geplant?

5.    In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände können durch Vereinbarungen für einzelne Angelegenheiten gemeinsame Einrichtungen schaffen" bereits umgesetzt?

6.    Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme geplant?

7.    In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "generelle Öffnung der Vereinbarungen für Städte und Gemeinden, jeweils vertreten durch deren Interessenvertretungen" bereits umgesetzt?

8.    Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme geplant?

9.    In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "Prüfung der Möglichkeit für Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Rechtsträger des öffentlichen Rechts, untereinander oder mit dem Bund oder den Ländern Vereinbarungen auch über die Ausübung ihrer Befugnisse in Vollziehung der Gesetze schließen zu können" bereits umgesetzt?

10. Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme geplant?

11. In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "die Bundesregierung bekennt sich zu einer effektiven Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung. Der Bundesrat soll in seinen Aufgaben gestärkt, in seiner Zusammensetzung verschlankt und wirksamer sowie kostengünstiger gestaltet werden" bereits umgesetzt?

12. Inwiefern werden die Ergebnisse der Enquete-Kommission (25.6.2014) "Der Bundesrat - Status und Entwicklungspotenziale" seitens der Bundesregierung weiterverarbeitet?

13. Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme geplant?

14. In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "Verzicht auf bestimmte Zustimmungsrechte in organisatorischen Angelegenheiten der jeweiligen Gebietskörperschaften" bereits umgesetzt?

15. Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme geplant?

16. In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "Kompetenzzuordnung des übergeordneten länderübergreifenden Krisen- und Katastrophenmanagements zum Bund" bereits umgesetzt?

17. Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme geplant?

18. In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "umfassende Zuständigkeitskonzentration beim Landeshauptmann für Maßnahmen der Krisen- und Katastrophenkoordination im Sinn einer generellen Zuständigkeit zur Erlassung der erforderlichen Maßnahmen, soweit dies zur Abwehr eines offenkundigen, nicht wieder gutzumachenden Schadens für die Allgemeinheit oder zur Hilfeleistung während oder nach einem außergewöhnlichen Ereignis notwendig wird unter Entfall der derzeit vorgesehenen Einschränkung auf Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung" bereits umgesetzt?

19. Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme geplant?

20. In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "es wird nicht mehr darauf abgestellt, ob die Maßnahmen zu einer Zeit notwendig werden, zu der die obersten Organe der Verwaltung des Bundes wegen höherer Gewalt dazu nicht in der Lage sind; vielmehr ist der Landeshauptmann verpflichtet, unverzüglich das Einvernehmen mit den zuständigen obersten Organen der Verwaltung herzustellen" bereits umgesetzt?

21. Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme geplant?