3322/J XXV. GP

Eingelangt am 15.12.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend eines Zustimmungsrechtes der Bayern LB betreffend die Hypo Alpe Adria

 

 

Im Zuge des geplanten Verkaufes der Südosteuropatöchter der Hypo Alpe Adria gab es Unstimmigkeiten mit der Bayern LB als ehemaliger Eigentümerin der Hypo Alpe Adria. Insbesondere das Zustimmungsrecht der Bayern LB zu gewissen Rechtsgeschäften stand dabei im Zentrum der Aufmerksamkeit:

 

"Verkauf der Balkan-Hypos soll trotz BayernLB-Veto weitergehen

Österreicher werden ultimativ zur Rückzahlung von 2,4 Milliarden Euro aufgefordert. Die Bayrische Landesbank sieht sich in ihren Mitbestimmungsrechten beschnitten und geben keine Zustimmung zum geplanten Verkauf der Hypo-Alpe-Adria-Töchter.

Der Ton zwischen Bayern und Österreich in der Causa Hypo verschärft sich zusehends. Statt der für heute erwarteten Zustimmung zum Verkauf der Hypo-Alpe-Adria-Balkantöchter an Advent/EBRD gab es für Österreich von der Bayerischen Landesbank (BayernLB) nur die kalte Schulter.

Bayern fordern 2,4 Milliarden Euro

In einem Brief an die Bank haben die Bayern als einstige Hypo-Eigner heute Nacht vielmehr auf die Rückzahlung ihrer Milliardenkredite gepocht, die sie vor Jahren in die Krisenbank gepumpt haben. Die Bayern machen eine österreichische Rückzahlungsgarantie für die Kreditsumme von 2,4 Milliarden Euro geltend. Diese Garantie würde nun "in Anspruch genommen." Die Garantie sei von der EU Kommission im Zuge des Beihilfeverfahrens der BayernLB auch genehmigt worden. Der Garantieanspruch wurde unter anderem durch die Umwandlung der Hypo in die Bad Bank Heta ausgelöst, meint man in München. Für diesen Fall hätte die Republik Österreich ausdrücklich die Rückzahlung der Kreditlinien zugesichert.

Zur Frage des Verkaufs des Hypo-Balkanbanken-Netzwerks an Advent/EBRD gibt es bis heute keine dezidierte Antwort aus München. Argumentiert wird in München vielmehr, dass man sich durch die im Vorfeld stattgefundene - vorübergehende - Auslagerung der Balkanbanken an die staatliche Bankenbeteiligungsgesellschaft Fimbag übergangen fühlte. Auch der Fimbag sei bewusst gewesen, dass es hier ein vertragliches Übertragungsverbot gegeben habe. "Dieser rechtswidrigen Übertragung hat die BayernLB nun ausdrücklich widersprochen", schreibt die Münchner Bank.

Die Hypo-Südosteuropabanken lagern seit der Zerschlagung der Hypo Ende Oktober bis zum Verkauf bei der Fimbag. Mit dieser Übertragung habe Österreich das bayerische Mitwirkungsrecht bereits "vertragswidrig umgangen", schreibt die BayernLB in einer Aussendung am Donnerstagfrüh.

Wer soll Verkaufsprozess fortsetzen?

Die Republik will den Verkaufsprozess an den US-Fonds Advent trotzdem fortsetzen. „Die Übertragung des Südosteuropa-Netzwerkes ist eine konsequente Umsetzung des EU-Beihilfenbescheids vom 3. September 2013 sowie der geltenden österreichischen Gesetze“, heißt es in einer Aussendung der Hypo-Abbaueinheit Heta Assset Resolution. Man gehe davon aus, dass das Interesse des Käufers (die US-Fondsgesellschaft Advent) nach wie vor intakt sei. Gestern hatte ja der Advent-Partner EBRD (Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung) den Deal in seinen Gremien abgesegnet.

Wer überhaupt für den Verkauf der Balkan-Hypos zuständig ist, scheint offenbar nicht ganz klar. Die Heta lasse jetzt prüfen, ob sie weiter diesen Verkaufsprozess fortsetzen oder die FIMBAG für die Republik diesen Verkaufsprozess abschließen wird“. Ziel des Verkaufs sei nach wie vor, „die Kosten für den Steuerzahler weitestgehend zu minimieren“. Ein Verkauf der SEE-Bankengruppe sei weitaus „günstiger und risikoärmer“ als eine milliardenteure Abwicklung oder eine Insolvenz. Das sei auch der BayernLB zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung bekannt gewesen." (Kleine Zeitung vom 27. 11. 2014 Onlineausgabe http://www.kleinezeitung.at/k/wirschaft/4605721/Hypo-Alpe-Adria_Verkauf-der-BalkanHypos_Bayern-legen-sich-quer).

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.     In welchem Vertrag bzw. Verträgen oder sonstigen rechtlich bindenden Abkommen zwischen der BayernLB und der Republik Österreich ist das oben erwähnte Zustimmungsrecht der BayernLB festgeschrieben?

2.     Welche Rechtsgeschäfte sind von dieser Zustimmungspflicht umfasst?

3.     Wie ist diese Zustimmungspflicht ausgestaltet? (Bitte um detaillierte Antwort)

4.     In welchen Fällen erteilte die BayernLB keine Zustimmung zu Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit der Hypo Alpe Adria?

5.     In welchen Fällen erteilte die BayernLB ihre Zustimmung zu Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit der Hypo Alpe Adria?

6.     Warum wurde dieses Zustimmungsrecht vertraglich vereinbart, obwohl die Republik Österreich bzw. ihr zuzuordnende Unternehmen seit der Verstaatlichung die volle Verantwortung für die Hypo Alpe Adria trägt?