3350/J XXV. GP

Eingelangt am 15.12.2014
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ANFRAGE

des Abgeordneten Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Enteignung von Trafikanten durch Monopolverwaltung“

Folgender Sachverhalt ist in diesem Zusammenhang anzuführen:

Einer langjährigen Trafikantin, Frau Herzer in Wien 1200 – einer vorzugsberechtigten Behinderten – ist offensichtlich von der zuständigen Monopolverwaltung (GF DI Tina Reisenbichler-ÖVP) gemeinsam mit der Berufsvertretung der Trafikanten in Wien, (Mag. Peter Ruschka, ÖVP) schweres Unrecht zugefügt worden. Nachdem bereits verhindert worden war, dass die Adoptivtochter von Frau Herzer das Geschäft übernehmen konnte, verhinderte man in weiterer Folge auch die Weitergabe an einen anderen Nachfolger.

Dies erfolgte dergestalt, dass man zuerst eine Wirtschaftsbund-nahe Trafikantin an Frau Herzer als potentielle Geschäftsnachfolgerin „zuführte“. Diese ließ sich nachdem ihr der Übernahmepreis durch Frau Herzer genannt worden war (60.000€) aber sehr lange Zeit. Das Geschäft war aus Gesundheitsgründen inzwischen geschlossen worden.

Nach mehreren Monaten der Geschäftsschließung wurde von der Monopolverwaltung, Herr Dr. Koreska (ÖVP-nahe) der ursprünglich bei 60.000,- Euro liegende Verkaufspreis einfach „autoritär“ mit 30.000,- Euro festgesetzt. Begründung: Die Trafik sei seit drei Monaten geschlossen. Frau Herzer ließ sich diese Vorgangsweise nicht gefallen und weigerte sich die Trafik an die Wirtschaftsbund-nahe Trafikantin zu verkaufen. Mittlerweile suchte Frau Herzer einen anderen Geschäftsübernehmer, der einen entsprechenden Kaufpreis für die mit zuletzt 850.000,- Euro Tabakumsatz ausgestatteten Trafik bezahlen würde.

Frau Herzer wurde in weiterer Folge von einem Interessenten angesprochen, da dessen Tochter - zu 50% Invalide – an der Trafik interessiert sei. Bei der Monopolverwaltung und für die dortige Sachbearbeiterin wäre eine entsprechende Übernahme in Ordnung gewesen. Als Frau Herzer mit der Übernahmewerberin vorsprach, mischte sich aber plötzlich Herr Dr. Koreska (ÖVP-nahe) in das Gespräch ein und teilte mit, dass die Trafik einfach nicht mehr nachgesetzt werden würde. Ein triftiger Grund dafür wurde von Dr. Koreska nicht angeführt.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachfolgende

 

ANFRAGE

1.    Ist Ihnen oben beschriebener Fall bekannt?

2.    Wie stehen Sie dazu, dass Fr. Herzer von dem ÖVP-nahen Funktionär daran gehindert wurde ihre Trafik ordnungsgemäß und zu einem entsprechenden Preis weiterzugeben, wodurch praktisch eine Enteignung stattgefunden hat?

3.    Auf welcher gesetzlichen Grundlage geht die Monopolverwaltung in diesem Fall so vor?

4.    Wie beurteilen Sie dies inbesondere im Zusammenhang damit, dass Frau Herzer eine vorzugsberechtigte Behinderte ist?