3353/J XXV. GP

Eingelangt am 15.12.2014
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Mystery Shopping der Österreichischen Lotterien

 

Die Österreichischen Lotterien kontrollieren ihre Vertragspartner, vielfach vorzugsberechtigte behinderte Trafikanten, über das System eines sogenannten Mystery Shopping. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Einhaltung des Jugendschutzes im Zusammenhang mit dem Glücksspiel und Sportwetten durch die Vertriebspartner gelegt. Die Mystery Shopper ermitteln dabei absolut „verdeckt“, d.h. sie liefern zwar „Belastungsmaterial“, stellen sich nach erfolgter Verwarnung des Trafikanten und seiner Mitarbeiter aber nicht der Diskussion mit den mutmaßlich Ertappten. Dies kann dazu führen, dass Trafik-Mitarbeiter sogar ihr Beschäftigungsverhältnis verlieren bzw.  massiv gefährden, gleichzeitig aber keine Möglichkeit haben, sich gegenüber ihrem Arbeitgeber bzw. den verwarnenden Lotterien  zu rechtfertigen.

 

Aktuell ist jetzt sogar ein Arbeitsrechtsprozess beim ASG Wien anhängig, wo sich die Österreichischen Lotterien weigern, die Identität des Mystery Shoppers preiszugeben. Trotz Aufforderung des Gerichtes, die Person für  eine Ladung als Zeuge zu nennen, wird dies nachhaltig ignoriert und boykottiert. Dadurch wird die Rechtsfindung zu Lasten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers gleichermaßen verhindert. Dass gerade eine Firma, die ihre Tätigkeit über eine staatliche Glücksspiellizenz ausübt, und gleichzeitig über die Münze Österreich bzw. die Nationalbank auch noch teilweise im Staatseigentum steht, dermaßen agiert, stellt einen Anschlag auf den österreichischen Rechtsstaat dar.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

 Anfrage

 

 

  1. Wie bewerten Sie als ressortzuständiger Bundesminister für Justiz diese Vorgangsweise der Österreichischen Lotterien?
  2. Ist es üblich, dass österreichische Firmen sich in einem Arbeitsrechtsprozess einfach selbst ein absolutes „Zeugnisverweigerungsrecht“ auferlegen?

  1. Welche rechtsstaatliche Folgen hätte es, wenn sich Firmen bei Arbeitsrechtsprozessen, wo sie als Zeugen geladen sind, einfach selbst ein „Zeugnisverweigerungsrecht“ auferlegen?
  2. Sind dem Bundesministerium für Justiz andere staatsnahe Betriebe bekannt, die einen Arbeitsrechtsprozess dermaßen behindern?
  3. Wie sehen Sie als ressortzuständiger Bundesminister für Justiz diese Vorgangsweise der Österreichischen Lotterien?