3365/J XXV. GP

Eingelangt am 17.12.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Gebietsschutz von Tabaktrafiken

BEGRÜNDUNG

 

Trafiken unterstehen in Österreich dem Tabakmonopol. Dies bedeutet auch, dass die Monopolverwaltung GmbH für den Vergabeprozess von Trafikstandorten verantwortlich ist – dies gilt sowohl für Tabakfachgeschäfte als auch für Tabakverkaufsstellen.

Diese Regelung hing in der Vergangenheit auch mit der sozialen Komponente der Vergabe von Tabaktrafiken zusammen – in §29 Abs. 3 Tabakmonopolgesetz werden jene Gründe für eine Vorzugsberechtigung im Zuge einer Bewerbung um einen Trafikstandort aufgelistet:

(3) Vorzugsberechtigt sind:

1. Inhaber einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises nach § 4 des Opferfürsorgegesetzes, BGBl. Nr. 183/1947;

2. Empfänger einer Beschädigtenrente nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, BGBl. Nr. 152, oder dem Heeresversorgungsgesetz, BGBl. Nr. 27/1964, wenn ihre Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 vH gemindert ist;

3. Empfänger einer Witwen- oder Witwerrente oder Witwen- oder Witwerbeihilfe nach dem Opferfürsorgegesetz, dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 oder dem Heeresversorgungsgesetz;

4. begünstigte Behinderte im Sinne des § 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes 1969, BGBl. Nr. 22/1970.

Im Jahre 2014 stellt sich die Frage nach der aktuellen Nutzung dieser Vorzugsberechtigungsgründe, welche teilweise noch unter gänzlich anderen Rahmenbedingungen eingeführt wurden.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Tabaktrafiken (Tabakfachgeschäfte und Tabakverkaufsstellen) wurden in den Jahren 1998, 2003, 2008 und 2013 insgesamt von der Monopolverwaltung GmbH ausgeschrieben und vergeben? Bitte um Aufschlüsselung je Bundesland.

 

2)    Wie viele Tabaktrafiken (Tabakfachgeschäfte und Tabakverkaufsstellen) wurden in den Jahren 1998, 2003, 2008 und 2013 an vorzugsberechtigte BewerberInnen im Sinne des §29 Abs. 3 Tabakmonopolgesetz vergeben? Bitte um Aufschlüsselung je Bundesland und je Vorzugsberechtigungsgrund (Ziffern 1-4 des §29, Abs.3 Tabakmonopolgesetz).

 

3)    Wie viele Tabaktrafiken (Tabakfachgeschäfte und Tabakverkaufsstellen) sind aktuell (zu einem beliebigen Stichtag im Jahr 2013) an vorzugsberechtigte Personen im Sinne des §29 Abs. 3 Tabakmonopolgesetz vergeben? Bitte um Aufschlüsselung je Bundesland und je Vorzugsberechtigungsgrund (Ziffern 1-4 des §29, Abs.3 Tabakmonopolgesetz).

 

4)    Wie stellt sich die Umsatzentwicklung der Trafiken Tabaktrafiken (Tabakfachgeschäfte und Tabakverkaufsstellen) in den Jahren 1998, 2003, 2008 und 2013 dar?