3366/J XXV. GP

Eingelangt am 17.12.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Pflegeeltern

BEGRÜNDUNG

1.    Elternkarenz

Anspruch auf Elternkarenz haben Pflegeeltern nur dann, wenn sie ein Kind an Kindes statt annehmen (Adoption) oder es in Adoptionsabsicht, in unentgeltliche Pflege nehmen. Es ist dabei nicht ausreichend, dass die Absicht zur Adoption seitens der Arbeitnehmer vorliegt. Das Kind muss vielmehr von den leiblichen Eltern zur Adoption freigegeben und von der Jugendwohlfahrtsbehörde zum Zweck der Adoption den künftigen Adoptiveltern übergeben worden sein. Es muss sich also um ein zur Adoption frei gegebenes Kind handeln.

Pflegeeltern, die ein Kind ohne Adoptionsabsicht betreuen, sind in Bezug auf Karenzansprüche folglich schlechter gestellt. Der überwiegende Teil der Pflegeeltern in Österreich betreut ein Kind ohne Adoptionsabsicht, und daher nicht unentgeltlich. Folglich ist eine Änderung dieser Ungleichbehandlung absolut notwendig. Es gilt die Rahmenbedingungen für Pflegeeltern so attraktiv wie möglich zu gestalten um möglichst vielen Kindern ein Aufwachsen in einem liebevollen zu Hause ermöglichen. Verbesserungen für Pflegeeltern sollten auch im Interesse von Bund- und Landesregierungen liegen, denn einerseits spart sich die öffentliche Hand enorm viel, wenn Kinder bei Pflegeeltern wohnen und nicht in Wohngemeinschaften bzw. Heimen untergebracht sind, andererseits bietet die Unterbringung in Pflegefamilien den Kindern wesentlich mehr an Bindung, Beziehung und Förderung und damit bessere Chancen sich sozial und kognitiv gut entwickeln zu können.

Im Regierungsübereinkommen (Kapitel Arbeitsrecht) wird die Einbeziehung der  Pflegeeltern  ohne Adoptionsabsicht in  Mutterschutzgesetz bzw. Väter-Karenz-Gesetz bei  unentgeltlicher  Pflege als Ziel formuliert. Medial kündigte Minister Hundstorfer konkrete Pläne für das „zweite Halbjahr 2014“ an (apa, 12.05.2014).

Der Rechtsanspruch auf Elternkarenz, d.h. der arbeitsrechtliche Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgeltes, sowie der damit verbundene Kündigungs- und Entlassungsschutz ist zweifelsohne von großer Bedeutung für Pflegeeltern.

Mit Gleichstellung der Pflegeeltern auch ohne Adoptionsabsicht wäre ein erster wichtiger Schritt getan. Nicht vergessen werden sollte jedoch die Tatsache, dass viele Pflegekinder nicht neugeboren sind, wenn sie in die Pflegefamilie kommen und sich die Karenzzeit der Pflegeeltern daher gegenüber leiblichen Kindern oder Pflegekindern mit Adoptionsabsicht (die in den allermeisten Fällen Neugeborene sind) daher sowieso mitunter stark verkürzen würde (Kindesalter bei Aufnahme zwischen 1,5 Jahren und 6 Jahren: nur mehr 6 Monate). Auch für Kinder in diesem Altern werden jedoch Pflegeeltern gesucht und sollen gewonnen werden.

2.    Kinderbetreuungsgeld

Wesentlich für die Entscheidung, ob ein Kind zur Pflege aufgenommen wird,  ist neben dem erhöhten Bedarf an Zuwendung für den Bindungsaufbau, jedoch auch die Frage der finanziellen Sicherheit. Die finanzielle Absicherung von Pflegeeltern ist derzeit je nach Bundesland sehr unterschiedlich geregelt. Wird ein sehr junges Kind in Pflege übernommen, haben Pflegeeltern, wie auch leibliche Eltern, einen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld (jedoch keinen Anspruch auf Karenzierung beim Arbeitgeber und auch keinen Kündigungsschutz bei freiwilliger Einigung mit dem Arbeitgeber). In diesem Fall ist es für Pflegeeltern möglich, in den ersten Monaten dem Pflegekind verstärkte Aufmerksamkeit und Zuwendung zu geben, ohne in finanzielle Bedrängnis zu kommen. Eingewöhnung und Bindungsaufbau in der Pflegefamilie, Stabilisierung und Erholung des Kindes von schwierigen Vorerfahrungen wird dadurch erleichtert. Für Pflegeeltern und auch ältere Kinder ist dies leider nicht der Fall, obwohl gerade diese Kinder besonders viel Belastendes erlebt haben und daher noch mehr Unterstützung brauchen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Wann ist mit einer Umsetzung des Regierungsvorhabens betreffend Karenz-Anspruch für alle Pflegeeltern zu rechnen?

2.    Wie ist die finanzielle Absicherung von Pflegeeltern in den einzelnen Bundesländern derzeit geregelt?

3.    Was muss aus ihrer Sicht darüber hinaus getan werden, um die Rahmenbedingungen von Pflegeeltern zu verbessern und ihre Arbeit mehr wertzuschätzen?

4.    Wie stehen sie der Forderung gegenüber, Pflegeltern auch für ein älteres Kind für einen definierten Zeitraum Kinderbetreuungsgeld sowie eine rechtliche Absicherung der Karenzierung zuzuerkennen, um Kindern einen sanften Start in der neuen Familie zu ermöglichen?

5.    Würde sich aus ihrer Sicht als Ausnahmeregelung auch die seit 1.1.2014 bestehende Möglichkeit der Pflegekarenz und Pflegeteilzeit dafür eignen, um Pflegeeltern eine Absicherung für die ersten Monate mit einem Pflegekind zu geben?


6.    Laut Jugendwohlfahrtsbericht gab es im Jahr 2013 4.668 Pflegekinder. Wie viele Kinder waren im Jahr 2013 in einer Pflegefamilie untergebracht? Wie viele Kinder waren 2013 in einer Pflegeeinrichtung betreut?

7.    Wie viele der Pflegekinder haben im Jahr 2013 eine EU-Staatsbürgerschaft?

8.    Wie viele der Pflegekinder haben im Jahr 2013 eine Staatsbürgerschaft aus einem Drittstaat?