3369/J XXV. GP

Eingelangt am 17.12.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Dauer der Genehmigungsverfahren von Gewerben mit Zuverlässigkeitsprüfung

BEGRÜNDUNG

 

Im aktuellen "Doing Business Report" der OECD wird die Unternehmensfreundlichkeit von 170 Ländern am ganzen Globus auf den Prüfstand gestellt. Hierbei wird  unter anderem auch die Gründungsfreundlichkeit der einzelnen Staaten verglichen. Österreich befindet sich hierbei seit Jahren weit abgeschlagen: Auch nach einer Adaptierung der Berechnungsmethodik von 2013 auf 2014 befindet sich Österreich auf Platz 102 von 170 Ländern und damit im hinteren Mittelfeld.

Ein Kritikpunkt der OECD bezieht sich auf die Dauer einer Standard Unternehmensgründung in Österreich, die sich auf 22 Tage in 8 Prozessen verteilt (wobei Parallelisierungen - wo möglich - bereits berücksichtigt wurden).

Dabei geht die OECD von einem allgemeinen Handelsunternehmen aus - eine Branche, die normalerweise reglementiertes Gewerbe mit Zuverlässigkeitsprüfung ist und auch keine Betriebsanlagengenehmigung benötigt: Also die einfachste Form der Gewerbebegründung.

Hätten wir es dagegen mit einem Reisebüro zu tun - ein reglementiertes Gewerbe mit Zuverlässigkeitsprüfung - hat die Behörde eine gesetzliche Frist von 3 Monaten (!) einzuhalten. Die Dauer dieser Fristen und ihre Anwendungsbereiche  sind zu hinterfragen – handelt es sich doch um eine wesentliche Hürde für Start-Ups in Österreich.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie lange dauert im Schnitt die Zuverlässigkeitsprüfung in den einzelnen Gewerben mit Zuverlässigkeitsprüfung (Baumeister, Brunnenmeister, Chemische Laboratorien, Elektrotechnik, Pyrotechnikunternehmen, Gas- und Sanitärtechnik, Herstellung und Großhandel von Arzneimitteln und Giften, Inkassoinstitute, Reisebüros, Sicherheitsgewerbe, Sprengungsunternehmen, Vermögensberatung, Waffengewerbe, Holzbaumeister.[1])? Bitte geben Sie den Median (alternativ wenn nicht verfügbar: Mittelwert) der Dauer zwischen Gewerbeanmeldung und der Ausstellung des die Zuverlässigkeit feststellenden Bescheides differenziert nach Gewerbe und Bundesland an.

 

2)    Wie viele Genehmigungen und Ablehnungen gab es 2013 in den genannten Gewerben? Bitte differenzieren Sie nach Gewerbeart und Bundesland.

 

3)    Was waren die drei Hauptablehnungsgründe (differenziert nach Gewerbeart und Bundesland)?

 

4)    Wie häufig wurden Einsprüche gegen die Bescheide eingelegt und wie oft führten diese zu einem nachfolgenden positiven Bescheid (differenziert nach Gewerbeart und Bundesland)?

 

5)    Bei Gewerben mit Zuverlässigkeitsprüfung ist laut §95 Abs. 2 auch die Bestellung eines Geschäftsführers oder eines Filialgeschäftsführers für die Ausübung des Gewerbes genehmigungspflichtig. Bitte geben Sie den Median (alternativ wenn nicht verfügbar: Mittelwert) der Dauer zwischen Einlangen des Ansuchens auf Bestellung eines Geschäftsführers oder Filialgeschäftsführers und dessen Genehmigung (Erstellung des Bescheides) differenziert nach Gewerbeart und Bundesland an.



[1] https://www.wko.at/Content.Node/Service/Wirtschaftsrecht-und-Gewerberecht/Gewerberecht/Gewerberecht-allgemein/Welche_Gewerbe_gibt_es_.html