3370/J XXV. GP

Eingelangt am 17.12.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend hochschulische Nachqualifizierung, Anrechnung von Zeugnissen und Diplomen

BEGRÜNDUNG

An den Pädagogischen Hochschulen besteht für ausgebildete Lehrkräfte die Möglichkeit, ein Ergänzungsstudium zu absolvieren, um die Nachqualifikation auf den Bachelor of Education zu erwerben. Bei der Anrechnung von Ausbildungen, insbesondere von im Ausland abgelegten Diplomen, kommt es allerdings zu Problemen und Unklarheiten über die Anrechenbarkeit. Die Möglichkeit der Nachqualifizierung wird vor allem berufsbegleitend in Anspruch genommen. Werden Ausbildungen, Diplome oder Studienteile nicht anerkannt und müssen diese Teile neuerlich an der Pädagogischen Hochschule absolviert werden, stellt dies für die Betroffenen eine oft unüberwindbare Hürde dar.

Dem Anfragesteller wurde ein konkreter Fall zugetragen, in dem von der Zulassungsstelle nachqualifizierung.at das Diplom über ein Vollstudium (6 Semester, zwei Instrumente, 67 Semesterwochenstunden, entsprechend über 32 ECTS) der  Jazz-Berufsschule St. Gallen in der Schweiz nicht anerkannt wurde. Die Begründung lautet, dass erst nachgewiesen werden müsste, dass die genannte Berufsschule eine tertiäre Bildungseinrichtung ist. Allerding besteht die genannte Einrichtung in der Schweiz nicht mehr als eigenständige Institution, sondern ist heute eine Abteilung der Musikakademie St. Gallen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Gibt es einen Kriterienkatalog, der als Leitfaden für die Anrechnung in- und ausländischer Ausbildungen auf die Nachqualifizierung auf das Bachelorstudium verbindlich ist?

a.    Wenn ja, ist dieser Katalog öffentlich einsehbar? (Bitte gegebenenfalls um Beifügung des Katalogs, der Liste o.ä.)

b.    Wenn nein, auf welcher Basis wird über die Anerkennung von Ausbildung entschieden?

 

2)    Welche Kriterien muss eine (ausländische) Ausbildungsstätte erfüllen, um als „tertiäre Bildungseinrichtung“ im Sinne der Anrechnung für das Ergänzungsstudium zur hochschulischen Nachqualifikation anerkannt zu werden?

 

3)    Gibt es einen Katalog, in dem in- und ausländische Bildungseinrichtungen gelistet sind, die als tertiäre Bildungseinrichtungen im Sinne der hochschulischen Nachqualifizierung anerkannt sind?

a.    Wenn ja, wo ist diese Liste einsehbar? (Bitte gegebenenfalls um Beifügung der Liste/ des Katalogs o. ä.)

b.    Wenn ja, wie erfolgt die Entscheidung eine Ausbildungsstätte in einen solchen Katalog aufzunehmen?

c.    Wenn nein, auf welcher Basis wird entschieden, ob eine Ausbildungsstätte als tertiäre Bildungseinrichtung angesehen wird?

 

4)    Welche Möglichkeiten gibt es, die Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Ausbildung nachzuweisen, wenn die fragliche Ausbildungsstätte inzwischen nicht mehr besteht bzw. umgewandelt oder eingegliedert wurde? (Zum Beispiel durch Vorlage von Zeugnissen, Curricula etc.)