3374/J XXV. GP

Eingelangt am 17.12.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Peter Pilz, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Weisungen und die „Drei Klassen-Justiz“

BEGRÜNDUNG

 

Die Wochenzeitung „Falter“ berichtet in der Ausgabe vom 10.12.2014 über neue Entwicklungen im Strafverfahren „Meinl-Bank“. Obwohl sich aus bei Hausdurchsuchungen aufgefundenen Dateien der Verdacht ergeben habe, dass der Vorstand der Meinl Bank Peter Weinzierl Anleger, die in „Meinl European Land“-Papiere investiert hatten, um 16 Million Euro geschädigt und rund die Hälfte davon „selbst eingesteckt“ habe, hätten die Oberstaatsanwaltschaft Wien bzw. die zuständigen Beamten des Bundesministeriums für Justiz das Vorhaben der ermittelnden Staatsanwaltschaft Wien, einen Haftbefehl insbesondere wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr zu beantragen, bei einer Dienstbesprechung abgelehnt.

 

Das sei bereits der zweite derartige Vorfall in diesem Verfahren, da bereits im Jahr 2012 einmal ein von Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verhängung eines Haftbefehls, der sogar bereits vom zuständigen Richter bewilligt worden war, nach Intervention der Oberstaatsanwaltschaft  zurückgezogen werden musste.

In einem Zwischenbericht vom 5.9.2014 erläuterten die ermittelnden Kriminalbeamten die Anregung der Festnahme wie folgt:

 

„Zu den angezeigten Verdachtsmomenten wird ausgeführt, dass das geschädigte Unternehmen bis heute nicht erkannt hat, dass sich MMag. Peter Weinzierl aus dieser Tat persönlich bereichern konnte. Es wird darauf verwiesen, dass MMag. Peter Weinzierl noch immer Vorstand der Meinl Bank AG ist und somit erhebliche Bedenken bestehen, dass beweiserhebliche Bankunterlagen trotz staatsanwaltschaftlicher Anordnung und gerichtlicher Bewilligung vollständig übergeben werden (Verweis auf den ho Bericht vom 28.3.2013 betr. Hausdurchsuchung in den Räumlichkeiten der Meinl Bank AG, wonach von Bankmitarbeitern Kontakte zu ***, *** und *** nicht gefunden wurden, eine ***-Bilanz nicht zugänglich gemacht wurde etc.). Die im Rahmen dieser Hausdurchsuchung sichergestellten Unterlagen, erade Buchhaltungsunterlangen denen keine Kundengeheimnisse zugrunde liegen, sind bis heute für Ermittler nicht verwertbar wodurch das Verfahren erheblich verzögert wird. […]

MMag. Peter Weinzierl nutzte bei seinem gesamten deliktischen Handeln seine Leitungsfunktion in einer Bank. MMag. Peter Weinzierl übt gegenwärtig und unverändert zum Tatzeitpunkt seine Tätigkeit als Vorstand der Meinl Bank AG aus. Die Meinl Bank AG setzt der Werbung entsprechend gegenwärtig via Prag wieder auf Investitionen in Immobilien.

Aufgrund dieser Umstände ist eine Festnahmeanordnung gegen MMag. Peter Weinzierl anzuregen.“

 

Der Beschuldigte kontrolliert nach dieser Darstellung also weiterhin die Aktivitäten der Meinl Bank insbesondere auch gegenüber den Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung der ihn persönlich betreffenden Verdachtslagen. Obwohl also Verdunkelungsgefahr, Tatbegehungsgefahr und aufgrund des Wohnsitzes im Ausland auch die Fluchtgefahr evident erscheinen, wurde die Beantragung der Untersuchungshaft von BMJ und Oberstaatsanwaltschaft verhindert.

 

Damit stellt sich die Frage, warum vor den Spitzen der Strafjustiz nicht alle gleich sind.

 

Dabei ist dreierlei auffällig:

 

1. U-Haft trifft vor allem „kleine“ Beschuldigte. Die „Großen“ bleiben auf freiem Fuß.

 

Während nämlich über prominente Beschuldigte so gut wie nie Untersuchungshaft verhängt wird und es in überraschend vielen Fällen zur Einstellung von Strafverfahren kommt, können weniger privilegierte Personen nicht mit einer derart zuvorkommenden Behandlung rechnen.

 

Jüngstes Beispiel für eine drakonische Vorgehensweise von Staatsanwaltschaft und Gericht war etwas das sogenannte „Schlepperverfahren“ in Wiener Neustadt, bei dem mehrere Beschuldigte monatelang in Untersuchungshaft saßen und letztlich (mit einer Ausnahme) wegen gewerbsmäßiger Schlepperei verurteilt wurden, obwohl die finanziellen Gegenleistungen, die sie für Gefälligkeiten im persönlichen Umfeld erhalten haben sollen, sich lediglich im Bereich weniger Euro bewegten.

 

Aus der jüngeren Vergangenheit sind auch die mehrmonatige Untersuchungshaft des deutschen Demonstranten Josef S., oder die völlig unverhältnismäßige strafgerichtliche Verfolgung und mehrmonatige Inhaftierung der Beschuldigten im sogenannten „Tierschützerfall“ zu nennen. Gerade im letztgenannten Fall, welcher den letztlich in allen Anklagepunkten freigesprochenen Beschuldigten Prozesskosten in existenzvernichtender Höhe bescherte, zeigte die österreichische Justiz ihre zynische Seite, als heuer im Sommer eine Schadenersatzklage eines Betroffenen gegen die Republik wegen Verjährung abgewiesen wurde, wobei der Beginn der Verjährungsfrist bereits während der Inhaftierung angesetzt wurde – also Jahre vor der Rechtskraft der freisprechenden Urteile. 

 

Ganz anders stellt sich der Fall bei prominenten Beschuldigten dar, die sich teure Verteidiger und die Wahrnehmung sämtlicher Rechtsbehelfe leisten können, und bei denen anscheinend jeder Schritt im Ermittlungsverfahren über drei Instanzen vorab auf alle denkbaren und undenkbaren rechtlichen Eventualitäten abgeklopft wird.

 

Nicht nur bei ermittelnden Beamten verfestigt sich dabei immer mehr der Eindruck, dass unter der Regie eines Sektionschefs eine zwei Klassen-Justiz – scharf gegen die Kleinen, milde gegen die Großen – gepflegt wird.

 

2. Korruptionsverfahren werden in der Regel eingestellt.

 

Die Liste von Ermittlungsverfahren, die in den vergangenen Jahren eingestellt wurden, ist lang, und die Begründungen sind teilweise abenteuerlich:

 

•          Das Strafverfahren wegen des Verrats von Daten aus dem EKIS gegen Günter Platter und Mitarbeiter des BMI im Fall Arigona Zogaj wurde 2009 ohne Einvernahme des ehemaligen Innenministers eingestellt.

•          Das Ortstafel-Verfahren gegen den Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler wurde 2009 "nicht fortgeführt", da laut Staatsanwaltschaft „kein Schädigungsvorsatz“ vorlag. Beinahe schon legendär ist mittlerweile die Begründung, dass es fraglich sei, ob mit Dörfler ein Landeshauptmann die strafrechtliche Tragweite seiner Handlungen einzuschätzen vermochte.

•          Das Eurofighter-Verfahren gegen Gernot und Erika Rumpold wurde 2011 trotz massiver Verdachtsmomente und konkreter Ergebnisse einer parlamentarischen Untersuchung ohne Kontenöffnungen, Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen eingestellt und bis heute nicht wieder aufgenommen.

•          In der OeBS-Affäre wurden die Ermittlungen gegen Notenbankchef Ewald Nowotny im Jahr 2012 eingestellt.

•          Das Ermittlungsverfahren gegen Karl Heinz Grasser wegen des Verdachtes des Missbrauchs der Amtsgewalt in der Causa AvW wurde 2012 „aus Beweisgründen eingestellt“

•          Gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurden seitens der Staatsanwaltschaft weiters Ermittlungen wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage eingestellt.  (April 2012)

•          In der Causa des unter anderem wegen einer Wohnungsaffäre ins Visier der Justiz geratenen Tiroler Ex-Finanzlandesrats Christian Switak (ÖVP) hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nach mehr als einjährigen Untersuchungen 2013 das Ermittlungsverfahren eingestellt.


•          Die Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen Ex-Verteidigungsminister Norbert Darabos nach einer umstrittenen Personalbestellung sind eingestellt worden. Konkret ging es um die Besetzung des Abteilungsleiters "Materialstab Luft" im Jahr 2009, als Darabos Minister war. (2013)

•          2013 hat die Staatsanwaltschaft Wien auch die Ermittlungen gegen Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) eingestellt. Ihr war Untreue im Zusammenhang mit der Vergabe von Inseraten vorgeworfen worden. Für einen Vorsatz würden keine Beweise vorliegen, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft einen Bericht des "Kurier".

•          Eingestellt wurden 2013 auch die Ermittlungen gegen Werner Faymann und Josef Ostermayer in der ÖBB-Inseratenaffäre. Der Vorwurf: Das Infrastrukturministerium habe in Faymanns Zeit als Minister (Ostermayer war damals sein Kabinettchef) Inserate von Asfinag und ÖBB bezahlen lassen, die aber vor allem Werbung für den Minister dargestellt hätten. Die Staatsanwaltschaft kam indes zu dem Schluss, dass weder für die Asfinag noch für die ÖBB ein Schaden im strafrechtlichen Sinn nachweisbar gewesen sei.

•          Auch das Verfahren gegen Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich wegen Inseraten des BMLFUW in ÖVP-nahen Zeitungen wurde 2013 eingestellt.

•          Die Staatsanwaltschaft Wien hat auch ihre Ermittlungen gegen den ÖVP-Abgeordneten Werner Amon wegen der Verrechnung von „Druckkostenbeiträgen“ für eine parteinahe Zeitung ohne nachweisbare Gegenleistung in der Telekom-Affäre 2013 eingestellt.

 

Auch unter dem derzeit amtierenden Justizminister setzte sich die lange Kette von Einstellungen prominenter Verfahren fort.

 

•          Im Februar 2014 wurden die Ermittlungen gegen die frühere ÖVP-Abgeordnete Karin Hakl im Zusammenhang mit der mittelbaren Bezahlung von Wahlkampfkosten aus Mitteln der Telekom Austria eingestellt. 

•          Ebenso eingestellt wurde zu dieser Zeit das Verfahren gegen den Chef der Bundeswettbewerbsbehörde Theo Tanner wegen des Verdachts der Bevorzugung der Telekom Austria in einem Kartellstrafverfahren.

•          Eingestellt wurden im März 2014 auch diverse Strafverfahren wegen Spekulations- und Immobiliengeschäften von Unternehmen im ÖBB Konzern, unter anderem auch gegen die VP-Justizsprecherin und Nationalratsabgeordnete Michaela Steinacker.

•          In der Causa Aliyev wurden im März 2014 die Ermittlungen gegen Alfred Gusenbauer eingestellt, der unter Verdacht stand, das kasachische Regime mit vertraulichen Dokumenten versorgt zu haben. 

•          Die Eurofighter-Ermittlungen gegen den früheren Verteidigungsminister Herbert Scheibner (BZÖ) wegen Verdachts der Geldwäsche wurden im Juni 2014 eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Wien erklärte, das Ermittlungsverfahren sei aus Beweisgründen eingestellt worden. 


•          Auch die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) rund um den Kauf von Schloss Reifnitz gegen Frank Stronach und Siegfried Wolf sind eingestellt worden.

•          Die Ermittlungen gegen Gerhard Dörfler wegen der sogenannten "Sonderanstalt Saualm" wurden im Juli 2014 eingestellt.

•          Ebenfalls im Juli 2014 wurden die Ermittlungen gegen den niederösterreichischen Finanzlandesrat Wolfgang Sobotka wegen der milliardenschweren Spekulationsverluste mit Geldern der Wohnbauförderung eingestellt.

•          Im August 2014 wurden die jahrelangen Ermittlungen gegen Martin Graf eingestellt. Graf war als Ex-Prokurist des Seibersdorfer Research Centers Untreue und Förderungsmissbrauch vorgeworfen worden.

•          In der Causa um die frühere Werbeagentur „Connect“ der Kärntner Freiheitlichen sind die Ermittlungen gegen Ex-Landeshauptmann Gerhard Dörfler im August 2014 eingestellt worden.

•          Weiters wurde im September 2014 das Ermittlungsverfahren in der Causa „Nordbergstraße“ gegen Walter Meischberger und andere eingestellt.

•          Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat ihre Untersuchungen gegen die frühere Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) und alle weiteren Beschuldigten wegen der Beschaffung von Grippemasken im Oktober 2014 eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen vier Personen wegen des Verdachts der Untreue und verbotener Intervention ermittelt - darunter Ex-Ministerin Rauch-Kallat und ihr Ehegatte, der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly.

•          Im November 2014 schließlich legte die Staatsanwaltschaft St. Pölten die Anzeige gegen den niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll wegen Amtsmissbrauch zurück. Der Leiter der Rechtsabteilung des niederösterreichischen Landesschulrats hatte im Jänner 2014 der Beschwerde der Eltern einer konfessionsfreien Schülerin recht gegeben und die Erstkommunionsvorbereitung außerhalb des Religionsunterrichts untersagt. Landesschulratspräsident Hermann Helm hatte in Absprache mit Pröll das Verbot wieder aufgehoben. Der Leiter der Rechtsabteilung wurde versetzt. In ihrer Begründung vertrat die Staatsanwaltschaft die bemerkenswerte Auffassung, dass „die Vorbereitungen für die Erstkommunion noch keine kirchliche Handlung“ seien.

 

3. Bei Justiz, Polizei und Justizwache ist die Justiz blind.

 

Doch auch wer nicht besonders prominent ist, kann bei den Staatsanwaltschaften mit Milde und Nachsicht rechnen, wenn es sich um „einen der ihren handelt“. So werden Angehörige der Justiz, Polizei oder der Justizwache regelmäßig mit einem besonderen Glaubwürdigkeitsvorschuss behandelt.

 

Meistens wird bei Vorwürfen von unangemessener Polizeigewalt bei Amtshandlungen das Verfahren gegen die Beamten eingestellt, während die Anzeiger umgekehrt öfters mit Anklagen wegen Verleumdung verfolgt werden. Zuletzt so geschehen etwa hinsichtlich des Vorfalls auf einem Partyschiff am Donaukanal, wo alle Anzeigen gegen Beamte zurückgelegt, gegen die betroffenen Personen jedoch Anklage eingebracht wurde. Das war aber wie gesagt nur der letzte solcher Fälle, im Büro des Erstanfragestellers haben sich anlässlich dieses Vorfalls mehrere Personen mit ähnlichen Erfahrungen gemeldet, und auch der jährliche Sicherheitsbericht über die Tätigkeit der Strafjustiz stützt dieses Bild: So gab es 2013 bei 546 von den Staatsanwaltschaften behandelten Fällen von Verletzungen nach Amtshandlungen in lediglich 4 Fällen eine Anklage gegen Exekutivbeamte, und nur in 2 Fällen einen Schuldspruch. In den Jahren 2011 und 2012 gab es bei je über 600 Fällen sogar überhaupt keine Anklagen. (In der Gesamtzahl sind dabei auch Bagatellfälle enthalten.) Umgekehrt kam es bei Verleumdungsvorwürfen wegen Misshandlung durch PolizistInnen weitaus öfter zu Anklagen: 2013 wurde von 27 Fällen viermal Anklage erhoben, es kam aber nur zu einem Schuldspruch. 2012 gab es bei 20 Fällen sieben Anklagen (und Freisprüche), 2011 bei 29 Fällen 3 Anklagen und 1 Schuldspruch.

 

Realistisch betrachtet muss daher ein Exekutivbeamter, dessen Gewaltanwendung zu Verletzungen geführt hat, nur in weniger als 1% der Fälle mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, während die Opfer und Anzeiger in 10-30% der Fälle mit einer Gegenanklage bedacht werden.

 

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Justizwache.

 

Jener Justizwachebeamte, der in der Haftanstalt Suben bei der Misshandlung eines Häftlings (Drücken gegen die Wand, Schlag auf den Kopf) gefilmt wurde, erhielt lediglich eine geringe Disziplinarstrafe. Die Beamten, die zusahen und nicht einschritten, wurden gar nicht sanktioniert.

 

Die Justizwachebeamten, die in der Haftanstalt Stein für die schockierende Vernachlässigung eines Häftlings verantwortlich waren, sind mittlerweile wieder alle im Dienst.

 

Jene Justizwachebeamtinnen, die schwere Vorwürfe über die Zustände in der Justizanstalt Josefstadt erhoben (Sexuelle Belästigung, Missbrauch von Insassinnen, Bestechung durch Topverteidiger, Schmuggel von Drogen durch Beamte), wurden selbst zum Opfer von Versetzung, statt dass den Anschuldigungen ernsthaft nachgegangen worden wäre.

 

Einem Justizwachebeamten schließlich, der in flagranti bei einem Einbruch ertappt wurde, bescheinigte ein Gerichtssachverständiger, dass er in diesem Moment nach einem Blick auf seinen Kontoauszug unzurechnungsfähig gewesen sei und nicht mehr das Unrecht seines Tun erkennen hätte können. Es ist kaum vorstellbar, dass ein nicht-privilegierter Einbrecher auf eine solche Begutachtung hoffen hätte können.

 

Schließlich ist auch zu erwähnen, dass diverse Ermittlungsverfahren gegen hochrangige Justizvertreter eingestellt wurden, wie etwa das Strafverfahren gegen den damaligen Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien wegen einer telefonischen Beauftragung zur Enthaftung des von Litauen wegen der Tötung von 13 Demonstranten im Jahr 1991 mit internationalem Haftbefehl gesuchten Ex-KGB Offiziers Mikhail Golovatov.

 

Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, und es soll auch nicht verschwiegen werden, dass in einigen prominenten Korruptionsfällen die Staatsanwaltschaft sehr wohl Anklage erhoben hat und es mittlerweile auch zu Verurteilungen gekommen ist.

 

Insgesamt ergibt sich aber weiterhin das Bild, dass die soziale Stellung von Beschuldigten einen enormen Unterschied in der Sorgfältigkeit der Wahrnehmung ihrer Rechte vor den Staatsanwaltschaften und der Justiz macht.

 

Es ergibt sich damit das Bild einer Drei Klassen-Justiz: der „Großen“, der „Kleinen“ und der „Unsrigen“.

 

Es besteht daher ein dringendes öffentliches Interesse aufzuklären, inwiefern dieser Umstand seitens der politischen Spitze des Justizressorts toleriert oder gar unterstützt wird.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Ist es zutreffend, dass seit einem Jahr eine Anklage in der Causa „Meinl“ („Dividenden“) auf Genehmigung durch das BMJ wartet?

2)    Ist es zutreffend, dass im Fall Meinl Bank – Peter Weinzierl der Antrag der Staatsanwaltschaft Wien, die Festnahme anzuordnen, am 29.11.2012 mündlich und am Tag darauf schriftlich vom zuständigen Richter genehmigt wurde?

3)    Ist es richtig, dass am 29.11.2012 zwischen 20.30 und 20.45 Uhr der StA von OStA-Leiter Pleischl mitgeteilt wurde, dass er die Anordnung der Festnahme nicht genehmige?

4)    Ist es richtig, dass dazu auch eine Rücksprache mit SC Pilnacek im BMJ erfolgte?

5)    Hat also die OStA gemeinsam mit dem BMJ die bereits richterlich genehmigte Festnahme und U-Haft gegen Weinzierl verhindert?

6)    Ist es zutreffend, dass im Fall Meinl Bank – Peter Weinzierl das zweite Vorhaben der Staatsanwaltschaft Wien, die Untersuchungshaft zu beantragen, anlässlich einer Dienstbesprechung im Oktober 2014 abgelehnt wurde?

7)    Welche Rolle haben hier SC Pilnacek und die Pleischl-Nachfolgerin OStA Marek gespielt?

8)    Aus dem diesbezüglichen Aktenvermerk der Staatsanwaltschaft Wien ergibt sich, dass dieses Vorhaben „nicht zur Kenntnis“ genommen wurde. Welche rechtlichen Wirkungen ergeben sich aus einer derartigen „Nicht-zur-Kenntnisnahme“?


9)    Wurde in dieser Angelegenheit mittlerweile eine schriftliche Weisung an die Staatsanwaltschaft Wien erteilt und wenn ja, welchen Inhalt hatte diese Weisung?

10) Ist es im Fall des russischen KGB-Offiziers Golowatow zu einer ähnlichen erfolgreichen Intervention von Pleischl und Pilnacek gekommen?

11) § 29 Abs 2 und § 29a Abs 2 StAG sehen vor, dass bei mündlichen Dienstbesprechungen zwischen der Staatsanwaltschaft und ihren Oberbehörden die Ergebnisse in einem Aktenvermerk  festzuhalten sind, wobei entweder die Erzielung einer „übereinstimmenden Rechtsansicht“ oder die Erteilung einer Weisung in Frage kommen. Während die Erteilung von Weisungen nach Abschluss des Verfahrens dem Nationalrat zu berichten ist, bestehen Unklarheiten über das Ausmaß und die Anzahl jener Fälle, in denen bei solchen Dienstbesprechungen abweichende Rechtsmeinungen der Staatsanwaltschaften aufgrund der Vorgaben von Oberstaatsanwaltschaft bzw. BMJ zu einer „übereinstimmenden Rechtsansicht“ umgewandelt werden. Führen Sie Aufzeichnungen, aus denen sich ergibt, in wie vielen Fällen jährlich solche Dienstbesprechungen nach § 29 Abs 2 und § 29a Abs 2 StAG stattfinden, welche Ergebnisse diese Dienstbesprechungen haben (übereinstimmende Rechtsansicht oder Weisung), und inwiefern die „übereinstimmende Rechtsansicht“ von der ursprünglichen Rechtsansicht der Staatsanwaltschaft abweicht?

12) Falls ja: wie lauten die diesbezüglichen Zahlen für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014?

13) Falls nein: wieso nicht?

14) In welchen clamorosen Fällen wurde im Wege der Dienstbesprechung eine „übereinstimmende Meinung“ erzielt?

15) In welchen clamorosen Fällen wurde eine Weisung erteilt?

16) In wie vielen Fällen hat SC Pilnacek an Dienstbesprechungen mit Staatsanwälten teilgenommen?

17)  In welchen clamorosen Fällen hat SC Pilnacek an Dienstbesprechungen mit Staatsanwälten teilgenommen?

18) Wie ist weiter vorzugehen, wenn eine „übereinstimmende Rechtsansicht“ nicht erzielt wurde, aber auch keine Weisung erteilt wurde?

19) Während nach der Meinung von anerkannten ExpertInnen die Untersuchungshaft in Österreich grundsätzlich zu oft und zu lange verhängt wird, erfolgt bei Beschuldigten in berichtspflichtigen Fällen eine besonders detaillierte Vorabprüfung von Anträgen auf die Verhängung von Untersuchungshaft durch die Oberstaatsanwaltschaft und das BMJ. Dies kann wie im eingangs genannten Fall im Jahr 2012 sogar so weit führen, dass eine bereits gerichtliche bewilligte Festnahmeanordnung nicht umgesetzt wird. Nach diesem System besteht daher eine immanente Ungerechtigkeit in der Wahrnehmung der Beschuldigtenrechte im Verhältnis zwischen berichtspflichtigen und nicht-berichtspflichtigen Fällen. Was werden Sie unternehmen, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen?

20) Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um zu gewährleisten, dass auch abseits der Verhängung von Untersuchungshaft die Berichtspflicht nach § 8 StAG nicht zu einer Besserbehandlung der Beschuldigten im Vergleich zu nicht unter Berichtspflicht stehenden Verfahren führt, sondern dass allen Beschuldigten ihre Rechte in gleich sorgfältiger Weise gewährt, aber auch alle notwendigen Ermittlungsmaßnahmen in gleich effizienter Weise eingesetzt werden?

21) Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um zu gewährleisten, dass Angehörige der Sicherheitsexekutive, der Justizwache oder sonstiger Justizdienststellen in Strafverfahren nicht besser behandelt werden als andere Beschuldigte oder ZeugInnen?

22) Werden Sie sicherstellen, dass in Strafverfahren gegen ExekutivbeamtInnen immer eine getrennte persönliche Einvernahme der beteiligten Personen durch die Staatsanwaltschaft erfolgt, und nicht auf schriftliche Stellungnahmen und Protokolle vertraut wird, die von KollegInnen der betroffenen BeamtInnen oder sogar von diesen selbst verfasst wurden?

23) Vom Tierschützer- bis zum Schlepperprozess machte die StA Wiener Neustadt in besonderem Maße auf sich aufmerksam. Der leichtfertige Umgang mit der Freiheit der Beschuldigten stand in keinem Fall in einem vertretbaren Verhältnis zum Umgang mit deren Freiheit. „Zuerst einsperren, dann untersuchen“ scheint das Motto der StA Wiener Neustadt zu sein. Was werden Sie unternehmen, um im Bereich der StA Wiener Neustadt einen verhältnismäßigen Umgang mit dem Instrument der U-Haft herzustellen?