3376/J XXV. GP

Eingelangt am 18.12.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lintl,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

 

betreffend „Radikalisierungen im Religionsunterricht“

 

Nachdem der islamische Religionsunterricht vor einigen Jahren aufgrund hetzerischer Inhalte von Lehrbüchern kritisiert wurde, reagierte die damalige verantwortliche Bundesministerin Schmied mit einem „5 Punkte Plan“, der unter anderem beinhaltete, ab dem Schuljahr 2009/2010 neue Dienstverträge mit islamischen Religionslehrerinnen und –lehrern abzuschließen.  In diesen Verträgen sollten sich die Pädagoginnen und Pädagogen in einer Präambel zu Werten wie Demokratie,  Menschenrechte und Verfassung verbindlich bekennen.

Weiters hat sich die Islamische Glaubensgemeinschaft verpflichtet, jedem Lehrer, der sich nachgewiesen von demokratischen Werten oder den Menschenrechten distanziert, sofort die Unterrichtserlaubnis zu entziehen. Außerdem wurden die Fachinspektoren für den islamischen Religionsunterricht verpflichtet, jedes Semester einen umfassenden Tätigkeitsbericht an das Unterrichtsministerium zu übermitteln.

 

Vor wenigen Wochen wurden allerdings Vorfälle im islamischen Religionsunterricht in verschiedenen Schulen bekannt, die erneuten Handlungsbedarf aufzeigen:

Ein schiitisches Kind hat sich Anfang September 2014 nicht rechtzeitig vom sunnitischen Religionsunterricht in einer Schule in 1050 Wien abgemeldet. Im Religionsunterricht selbst wurde das Kind Zeuge von der Verherrlichung der IS (Islamischer Staat) durch die ägyptische (sunnitische) Religionslehrerin. Als sich das Kind darüber aufregte, meinte die Lehrerin: „Du bist ja Schia, du bist unrein.“ Die Eltern informierten daraufhin den Präsidenten der „Islamischen Schiitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (SCHIA)“.

Ein weiteres schiitisches Kind in 1110 Wien versäumte die einwöchige Frist für eine Abmeldung vom sunnitischen Religionsunterricht ebenfalls. Anfang Oktober 2014 wurde dieses Kind vom Religionslehrer der IGGiÖ als „Ungläubiger“ beschimpft.

Auch in Purkersdorf wurde ein schiitisches Kind Mitte September 2014 von einem sunnitischen Religionslehrer der IGGiÖ als „Ungläubiger“ beschimpft, nachdem das Kind die Abmeldefrist ebenfalls verabsäumt hatte. Das Kind wurde sowohl vom Direktor der Schule, als auch von der IGGiÖ gezwungen, den sunnitischen Religionsunterricht zu besuchen.

Derartige Vorfälle sind keine Seltenheit und ereigneten sich laut Angaben der SCHIA auch bereits im letzten Schuljahr.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.    Ist Ihnen die eingangs erwähnte Problematik bekannt?

a)    Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie einleiten?

b)    Wenn nein, werden Sie diesen Vorfällen nachgehen?

 

2.    Wann wurde der letzte Tätigkeitsbericht seitens der Fachinspektoren für den islamischen Religionsunterricht vorgelegt?

a)    Sind darin Beispiele von Diskriminierung aufgrund der religiösen Ausrichtung enthalten?

b)    Wer bzw. welche Stelle seitens Ihres Ressorts befasst sich mit diesen Tätigkeitsberichten bzw. prüft diese?

c)    Welche konkreten Konsequenzen wurden aus den Ergebnissen der Berichte gezogen und umgesetzt?

d)    Wie viele Fachinspektoren der IGGiÖ sind bundesweit aktuell im Einsatz? (Bitte um Auflistung nach Bundesländern)

e)    Sind diese Berichte der Öffentlichkeit zugänglich? Wenn nein, warum nicht? (Bitte um Übermittlung der Berichte)

 

3.    Inwieweit und mit welchen konkreten Kontrollmaßnahmen werden die internen Angelegenheiten der Religionsgesellschaften kontrolliert?

a)    Auf welche Rechtsgrundlage beziehen sich diese?

b)    Ist die Notwendigkeit einer Ausweitung der Kontrollbefugnisse des Staates in Bezug auf den islamischen Religionsunterricht gegeben?

 

4.    Wann und mit welchem Ergebnis wurden die Lehrmittel (u.a. Lehrbücher), die im islamischen Religionsunterricht verwendet werden, zuletzt seitens ihres Ressorts kontrolliert?

 

5.    Nach welchen Vorgaben wird eine Kontrolle des Religionsunterrichts durchgeführt?

 

6.    Wie hoch ist der jährliche Kostenanteil des Bundes für den islamischen Religionsunterricht seit 2009? (Bitte um jährliche separate Auflistung)

 

7.    Wie viele Anträge auf Lehrerstellen gemäß Religionsunterrichtsgesetz wurden in den

letzten 10 Jahren von der islamischen Religionsgemeinschaft gestellt?

a)    Wie viele davon wurden angenommen, wie viele aus welchen Gründen abgelehnt?

 

8.    Wie viele der von der IGGiÖ bestellten Religionslehrerinnen und Religionslehrer besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft?