3377/J XXV. GP

Eingelangt am 18.12.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Hagen,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Jahresvignetten, Pendlerregelung und Ausnahmen von der Vignettenpflicht“

 

1982 wurde die ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) gegründet. Rechtsgrundlage ist das ASFINAG-Gesetz vom 8.10. 1982 (BGBl. Nr. 591/1982 idgF).

Gemäß diesem Gesetz wird im Wesentlichen geregelt, dass die ASFINAG gegründet und ihr die Planung und Errichtung von Autobahnen und Schnellstraßen übertragen wird. Unternehmensgegenstand ist ebenso die Einhebung von zeit- und fahrleistungsabhängigen Mauten. Das Recht zur Mauteinhebung auf Autobahnen und Schnellstraßen stellt die Finanzierungsbasis der ASFINAG dar. Nach dem Bundesstraßen-Mautgesetz ist die ASFINAG somit ebenso ermächtigt, eine Mautordnung zu erlassen.

 

Der Vignettenpreis (für PKWs) wird mit Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie jährlich neu festgelegt. Der Bundesminister hat zudem im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen durch Verordnung unter Verkehr stehende Bundesstraßenstrecken, in deren Verlauf Anschlussstellen nicht niveaufrei ausgeführt sind, von der Mautpflicht auszunehmen.

 

Für bestimmte Teile der Autobahnen und Schnellstraßen wird für PKW bist 3,5 Tonnen hzG eine Streckenmaut erhoben. Diese Sondermautstrecken werden den Pendlern im Besitz einer Jahresvignette, in Form von Jahresmautkarten oder Pendlerkarten (mit Bestätigung des Arbeitgebers und Vorlage des Meldezettels für die Pendler-Strecke) verrechnet bzw. angerechnet. Nicht vignettenpflichtige Fahrzeuge sind unter anderem Heeresfahrzeuge. Kraftfahrzeuge für Hilfstransporte privater, karitativer Organisationen unterliegen jedoch trotzdem der Vignettenpflicht.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Welche Fahrzeuge sind gemäß § 2 Abs. 1 Z 38 KFG 1967 von der Vignettenpflicht ausgenommen?

a)    Wie viele Fahrzeuge sind betroffen?

 

2.    Welche Fahrzeuge sind gemäß § 20  Abs. 1  Z 4 und Abs. 5  KFG 1967 von der Vignettenpflicht ausgenommen?

b)    Wie viele Fahrzeuge sind betroffen?

 

3.    Wie viele Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Justizwache sind von der Vignettenpflicht ausgenommen?

 

4.    Welche Fahrzeuge sind gemäß § 1  Abs. 7  Z 1 in der Fassung des BGBl Nr. 677/1977 von der Vignettenpflicht ausgenommen?

a)    Wie viele Fahrzeuge sind betroffen?

 

5.    Wie viele Pendlerkarten sind in Österreich registriert? (Bitte um Auflistung nach Bundesländern)

 

6.    Welche speziellen Voraussetzungen müssen gegeben sein, um von der Pflicht zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut ausgenommen zu werden?

 

7.    Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen durch Verordnung unter Verkehr stehende Bundesstraßenstrecken, in deren Verlauf Anschlussstellen nicht niveaufrei ausgeführt sind, von der Mautpflicht auszunehmen.

a)    Welche Strecken sind das und in welchen Bundesländern befinden sich diese?

b)     Welche Verordnung ist diesbezüglich in Geltung und seit wann?

 

8.    Wie viele Jahresvignetten wurden in den Jahren 2010 bis 2014 verkauft? (Bitte um Auflistung nach Bundesländern und Jahren)

 

9.    Wie viele Zweimonatsvignetten wurden in den Jahren 2010 bis 2014 verkauft? (Bitte um Auflistung nach Bundesländern und Jahren)


10.  Wie viele Zehntagesvignetten wurden in den Jahren 2010 bis 2014 verkauft? (Bitte um Auflistung nach Bundesländern und Jahren)

 

11.  Wie viele Korridorvignetten wurden in den Jahren 2010 bis 2014 verkauft? (Bitte um Auflistung nach Bundesländern und Jahren)

 

12.  Wie gestalten sich die Einnahmen der ASFINAG zwischen den Jahren 2010 und 2014? (Bitte um Auflistung nach Höhe und Jahren und einer grafischen Entwicklungsdarstellung nach Jahren und Einnahmen)

 

13.   Wofür wurden diese Einnahmen der ASFINAG (u.a. PKW-Maut, LKW-Road-Pricing) verwendet und sind diese zweckgewidmet?

 

14.  In welchen Fällen ist das Mitführen einer Vignette an Stelle der Anbringung am Fahrzeug zulässig?

 

15.  Wie oft wurden zwischen den Jahren 2010 und 2014 Verletzungen der Mautpflicht registriert (Auflistung nach Vignettenart und Jahren)?

 

16.  Wie oft wurden Überprüfungen diesbezüglich durchgeführt?

 

17.  An welchen Stellen wurden diese Überprüfungen durchgeführt?

 

18.  Wie hoch sind die Strafgelder, welche aufgrund von Verletzungen der Mautpflicht in Österreich zwischen 2010 und 2014 eingehoben wurden? (Auflistung nach Jahren und Höhe der Strafen)

 

19.  Wohin fließen die eingehobenen Strafgelder aufgrund von Verletzungen der Mautpflicht?

 

20.  Sind diese eingehobenen Gelder (Frage 19) zweckgewidmet?

 

21.  In wieweit ist seitens der ASFINAG und/oder dem BMVIT eine elektronische Überprüfung der Maut-Vignetten möglich und technisch durchführbar, wenn diese auf dem Kfz-Kennzeichen angebracht sind?