3380/J XXV. GP

Eingelangt am 18.12.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Markus Vogl und GenossInnen

an den

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Verbrennung von Problemstoffen in österreichischen Zementwerken

 

Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse im Kärntner Görtschitztal stellt sich die berechtigte Frage, ob ähnliches auch in anderen Zementwerken oder Produktionsbetrieben möglich sein kann.

Derzeit steht die Verbrennung von Blaukalk bzw. die Freisetzung von Hexachlorbenzol (HCB) im Fokus. Fraglich ist, ob auch andere Problemstoffe verbrannt werden bzw. welche gesundheitsgefährdenden Auswirkungen das auf die jeweils betroffene Bevölkerung haben könnte.

Daher richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

Anfrage:

1.    Welche konkreten Maßnahmen werden Sie im Zusammenhang mit der HCB- Belastung im Kärntner Görtschitztal setzen?

2.    Wissen Sie, in wie vielen Zementwerken oder anderen Produktionsbetrieben in Österreich Blaukalk zur Verbrennung gebracht wird bzw. seit wann? Bitte um Aufgliederung nach Bundesländer bzw. Nennung der einzelnen Standorte.

3.    Wissen Sie, in wie vielen Zementwerken oder anderen Produktionsbetrieben in Österreich weitere Problemstoffe vergleichbarer Natur zur Verbrennung gebracht werden bzw. seit wann? Bitte um Aufgliederung nach Problemstoffen und Bundesländern bzw. Nennung der einzelnen Standorte.

4.    Gibt es bundesweit einheitliche Standards für die Verbrennung von Blaukalk oder weiteren Problemstoffen vergleichbarer Natur?

a.    )     Wenn ja, wie werden diese seitens des BMLFUW kontrolliert?

b.    )     Wenn nein, welche Maßnahmen wurden seitens des BMLFUW gesetzt, um diese zu vereinheitlichen?


5.    2010 wurde ein Fördervertrag zwischen dem BMLFUW und der Donau Chemie AG hinsichtlich der Entsorgung von Blaukalk abgeschlossen. Was sind die Eckpunkte dieses Vertrags und wie wurde seitens der BMLFUW deren Einhaltung kontrolliert?

6.    a.) Wie viele vergleichbare Verträge wurden in den letzten zehn Jahren seitens des BMFLUW abgeschlossen?

b.    ) Wenn weitere vergleichbare Verträge existieren, wie wird deren Einhaltung kontrolliert?