3381/J XXV. GP

Eingelangt am 18.12.2014
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Nächstes Budgetloch?“

 

Erst zuletzt musste die österreichische Budgetplanung für das Jahr 2015 korrigiert werden. Nach dem medial bekanntgewordenen Spindelegger-Brief nach Brüssel musste Neo-Finanzminister Schelling Korrekturmaßnahmen nach Brüssel melden. Nicht nur der Budgetdienst thematisierte  die fehlende Bestimmtheit der genannten (Konsolidierungs-)Maßnahmen. Gleichzeitig erscheinen die zugrunde gelegten Zahlen und Ziele widersprüchlich – auch die geplante Steuerreform ist nicht erfasst.

 

Umso erschreckender sind die nachstehenden Details:

 

 

 

"Kurier" vom 18.12.2014                                    Seite: 4

Ressort: Innenpolitik

 

Wi, Abend, Länder, Morgen

 

Regierung sitzt auf Budgetbombe

 

Beamtengehälter.EU-Gerichtshof spricht Beamten drei Milliarden Nachzahlung und höhere Gehälter zu

 

   Von daniela kittner

 

Das Finanzministerium wiegelt ab: Zahlen zu nennen, sei "unseriös".

 

   Das Beamtenstaatssekretariat ist verschwiegen: Die Causa sei "zu heikel" für öffentliche Erörterungen.

 

   Nicht einmal der Chef des Fiskalrats, Bernhard Felderer, wird von den Regierungsstellen informiert. Felderer kennt lediglich "Schätzungen privater Steuerberater". Deswegen weiß er, dass Sprengstoff in der Materie steckt: "Da wird es Diskussionen drüber geben müssen."

 

   Der Sprengstoff in Zahlen: drei Milliarden Euro Nachzahlungen an die Staatsdiener.

 

   Dazu um eineinhalb Biennalsprünge höhere Gehälter.


   In der Regierung ist Feuer am Dach. Seit vergangenem Montag verhandeln Beamtenstaatssekretärin Sonja Steßl und Finanzminister Hans Jörg Schelling mit der Beamtengewerkschaft, um die Budgetbombe zu entschärfen. Während bei der Steuerreform jede einzelne Seite eines Expertenpapiers öffentlich zelebriert wird, versucht die Regierung im stillen Kämmerlein, die Milliardenbelastung von den Steuerzahlern abzuhalten.

 

   Die Causa ist nämlich für die Republik etwas peinlich. Ausgangspunkt für die Nachzahlung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. In einer ähnlichen Causa hat Deutschland vor dem EuGH gewonnen. Aber Österreich hat verloren.

 

   Die Vorgeschichte ist juristisch kompliziert, lässt sich in Summe so zusammen fassen: Allen Beamten müssen Vordienstzeiten für Lehre und Schule vor dem 18. Lebensjahr angerechnet werden. Die Auswirkungen: Alle Bundes- und Landesbediensteten, 5000 Telekom-Mitarbeiter und 8000 Postler haben ab sofort das Recht, einen Antrag auf Neufeststellung ihres Gehalts einzubringen. Die Dienststelle muss dann innerhalb von sechs Monaten tätig werden. Daher hat die Regierung - das wird im Finanzministerium bestätigt - genau sechs Monate Zeit, die Sache zu reparieren. Man nimmt sich nun das deutsche Gesetz als Vorbild.

 

   Ohne Reparatur haben die Bediensteten das Recht auf eine Vorrückung um eineinhalb Biennalsprünge, und die rückwirkende Nachzahlung dieser Gehaltserhöhung für drei Jahre. Allein letzter Punkt kostet drei Milliarden. Diese Zahl, die Ex-Beamtenministerin Heinisch-Hosek einst nannte, wird dem KURIER in Expertenkreisen bestätigt. Die Gehaltserhöhungen würden zusätzlich Geld kosten. Die Telekom rechnet für ihre 5000 Beamten mit um 15 Millionen höheren Personalkosten im Jahr und bis zu 40 Millionen Nachzahlungen.

 

   Eingeweihte schimpfen, die Regierung habe das Verfahren vor dem EUGh "versemmelt". Die Regierung will nun eine Lösung, die nichts kostet. Die Beamtengewerkschaft sagt, gratis gibt sie es nicht.

 

   Ein Milliardengeschenk für unkündbare Hofräte in Zeiten von Sparkurs und hoher Arbeitslosigkeit - das wird bei den Steuerzahlern wohl eher nicht sehr gut ankommen ...

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Welcher konkrete Sachverhalt und welche gesetzlichen Bestimmungen sowie Rahmenbedingungen liegen dem oben angeführten Urteil bzw. der gegenständlichen Causa zugrunde?

 

2.    Was war genau Gegenstand des Verfahrens vor dem EuGH?

 

3.    Wie lautet das Urteil?

 

4.    Wer hat das Verfahren für die Republik Österreich geführt?

 

5.    Welche konkreten (rechtlichen und tatsächlichen) Standpunkte haben die österreichischen Verhandler vertreten?

 

6.    Wie ist in diesem Zusammenhang zu begründen, dass „Eingeweihte“ davon sprechen, das Verfahren sei „versemmelt“ worden?

 

7.    Welches ähnlich gelagerte Verfahren führte Deutschland, wie ging dieses aus und wo lagen die genauen Unterschiede zu der Österreich betreffenden Entscheidung?


8.    Wie ist der derzeitige Verhandlungsstand in der oben angeführten Causa?

 

9.    Mit wem genau wird verhandelt?

 

10.  Welche Verhandlungsstandpunkte vertreten Sie und Ihre Staatssekretärin Steßl?

 

11.  Welche Verhandlungsposition vertritt der Verhandlungspartner?

 

12.  Ist Ihnen die gegenständliche Causa bereits länger bekannt?

 

13.  Wenn ja, seit wann ist Ihnen diese Causa bekannt und wurden entsprechende Reaktionsszenarien entwickelt?

 

14.  Wenn nein, wurde Ihnen die Information bewusst vorenthalten oder wurde ihr Ministerium von der Causa überrascht?

 

15.  Haben Sie bereits die Verhandler der Steuerreformkommission über die Causa informiert?

 

16.  Halten Sie eine Steuerreform für denkbar, wenn die Causa schlagend wird?

 

17.  Mit welchen weiteren, noch nicht genannten Budgetrisiken rechnen Sie in der nächsten Zeit?

 

18.  Handelt es sich um ein erneutes „Budgetloch“?