3383/J XXV. GP

Eingelangt am 18.12.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Arbeiterkammerfinanzierung

 

Die Mitgliedsbeiträge zur Arbeiterkammer sind in ihrer Entwicklung an die Lohnentwicklung gekoppelt. Die grundsätzliche Ausgestaltung der Kammer mit Zwangsmitgliedschaft und gesetzlich festgelegten Mitgliedsbeiträgen führt zu einem Einnahmeaufkommen für die Arbeiterkammer, das nicht an dem tatsächlichen Bedarf für die Kernaufgaben der Arbeiterkammer orientiert ist, sondern mit der Lohnentwicklung mitwächst. Daher ist zu vermuten, dass die Arbeiterkammer über weit mehr finanzielle Mittel verfügt, als zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Vertreterin der Arbeitnehmer_innen tatsächlich notwendig wären. Diese Vermutung wurde auch durch hohe Ausgaben für Inserate und Plakatwerbung im Zuge der AK-Wahl 2014 bestätigt. Entsprechend ergibt sich daraus ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, über welche Beitrags- und sonstigen Einnahmen die Arbeiterkammer verfügt und wie sich diese in den vergangenen 10 Jahren entwickelt haben. Die Zwangsbeiträge zur Arbeiterkammer stellen für Arbeitnehmer_innen eine zusätzliche Belastungsquelle in einem Umfeld mit einer ohnehin hohen Abgabenquote dar, so dass ihre Höhe regelmäßig kritisch hinterfragt werden muss. Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft wäre von einem, durch den Marktprozess angemessenen Mitgliedsbeitrag auszugehen, der von beiden Seiten als angemessen akzeptiert wird. Durch die gesetzlich festgelegte Mitglieds- und Beitragspflicht kann davon allerdings keine Rede sein, so dass die Mitgliedsbeiträge und die Tätigkeiten der Arbeiterkammer auf politischer Ebene geprüft werden müssen.

Darüber hinaus ist es relevant, über welche finanziellen Reserven die Arbeiterkammer verfügt, und wie sich diese in den vergangen 10 Jahren entwickelt haben. Die Höhe und die Entwicklung der Reserven kann Aufschluss über den tatsächlichen Finanzierungsbedarf der aktuellen AK-Tätigkeit geben.

Ebenso geben Ausgaben für Personal in Summe und Lohnhöhen Auskunft über die finanzielle Situation der Arbeiterkammer, so dass diese ebenfalls von relevantem Interesse sind. Darüber hinaus ist es relevant zu erfahren, welche Ruhebezüge die Arbeiterkammer an ehemalige Funktionäre in den letzten 10 Jahren ausgezahlt hat. Der Vergleich der Ruhebezüge mit den durchschnittlichen Ruhebezügen in Österreich ermöglicht eine bessere Einschätzung der finanziellen Lage der Arbeiterkammer.


Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wie entwickelten sich die Beitragseinnahmen der Kammern für Arbeiter und Angestellte gemäß § 61 Arbeiterkammergesetz? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landeskammer)

2.    Wie hoch waren davon die Beiträge, die an die Bundesarbeiterkammer flossen? (Auflistung jährlich seit 2004)

3.    Gab es weitere Einnahmequellen neben den Mitgliedsbeitragszahlungen der Kammern für Arbeiter und Angestellte bzw. der Bundesarbeiterkammer?

4.    Wenn ja, woraus und wie hoch waren diese Einnahmen? (Auflistung jährlich seit 2004 in Absolutbeträgen, für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

5.    Wie hoch waren die Verwaltungsausgaben? (Auflistung jährlich seit 2004 in Absolutbeträgen, als Anteil der Gesamtausgaben, insgesamt und für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

6.    Wie entwickelten sich die Mitarbeiterstände der Kammern für Arbeiter und Angstellte? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landeskammer in Vollzeitäquivalenten)

7.    Wie hoch waren die Mitarbeiterstände der Bundesarbeiterkammer? (Auflistung jährlich seit 2004, in Vollzeitäquivalenten)

8.    Wie hoch waren die Personalausgaben? (Auflistung jährlich seit 2004 in Absolutbeträgen, als Anteil der Gesamtausgaben, insgesamt und für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer, ohne Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge)

9.    Wie haben sich die Ausgaben für Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge entwickelt? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

10. Wie hoch war der Anteil von Ruhe- bzw. Versorgungsbezügen an den Gesamtausgaben? (Auflistung jährlich seit 2004, insgesamt und für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

11. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 70 und 140 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

12. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 140 und 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

13. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge von über 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

14. Wie hoch sind die Rücklagenbestände? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)


15. Wie hoch waren die jährlichen Zuflüsse zu Rücklagen? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

16. Welchen Hintergrund haben Rücklagenbildungen in den Landeskammern bzw. in der Bundesarbeiterkammer?

17. Wie hoch sind die Rückstellungen? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

18. Wie hoch ist die Summe der personalabhängigen Rückstellungen? (z.B. Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge, Abfertigungen, Jubiläumsgelder, etc., jährlich seit 2004, einzeln für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

19. Führen Mitglieder der Bundesregierung im Rahmen einer Steuerreform Gespräche mit der Bundesarbeiterkammer, die Lohnnebenkosten auch über eine (schrittweise) Beitragssenkung der Arbeiterkammerumlage auf Grundlage eines Beschlusses der Bundesarbeiterkammer?

20. Wenn ja, wie hoch sollte die Arbeiterkammerumlage in Zukunft sein?

21. Wenn nein, warum nicht?

22. Wenn nein, ist vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Rahmen einer Steuerreform, eine Senkung der Beitragshöchstgrenze von 0,5% der Beitragsgrundlage gemäß § 61 Arbeiterkammergesetz geplant?

23. Wenn nein, warum nicht?