3384/J XXV. GP

Eingelangt am 18.12.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sepp Schellhorn, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Wirtschaftskammerfinanzierung

 

 

Die Mitgliedsbeiträge zur Wirtschaftskammer sind in ihrer Entwicklung an mehrere Faktoren gekoppelt. Die grundsätzliche Ausgestaltung der Kammer mit Zwangsmitgliedschaft und gesetzlich festgelegten Mitgliedsbeiträgen führt zu einem Einnahmeaufkommen für die Wirtschaftskammer, das nicht an dem tatsächlichen Bedarf für die Kernaufgaben der Wirtschaftskammer orientiert ist. Stattdessen ist zu vermuten, dass die Wirtschaftskammer über weit mehr finanzielle Mittel verfügt, als zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Vertreterin der Wirtschaft tatsächlich notwendig wären. Diese Vermutung wird auch durch hohe Ausgaben für Inserate und Plakatwerbung im Zuge der letzten WK-Wahlen (sowie im Vorlauf der nächsten WK-Wahlen 2015) bestätigt. Entsprechend ergibt sich daraus ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, über welche Beitrags- und sonstigen Einnahmen die Wirtschaftskammer verfügt und wie sich diese in den vergangenen 10 Jahren entwickelt haben. Die Zwangsbeiträge zur Wirtschaftskammer stellen für Arbeitgeber_innen eine weitere Belastungsquelle in einem Umfeld mit einer ohnehin hoher Abgabenquote dar, so dass ihre Höhe regelmäßig kritisch hinterfragt werden muss. Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft wäre von einem, durch den Marktprozess angemessenem Mitgliedsbeitrag auszugehen, der von beiden Seiten als angemessen akzeptiert wird. Durch die gesetzlich festgelegte Mitglieds- und Beitragspflicht kann davon keine Rede sein, so dass die Mitgliedsbeiträge und die Tätigkeiten der Wirtschaftskammer auf politischer Ebene geprüft werden müssen.

Außerdem ist es relevant, über welche finanziellen Reserven die Wirtschaftskammer verfügt und wie sich diese in den vergangen 10 Jahren entwickelt haben. Die Höhe und Entwicklung der Reserven kann Aufschluss über den tatsächlichen Finanzierungsbedarf der aktuellen WK-Tätigkeit geben.

Ebenso geben Ausgaben für Personal in Summe und Lohnhöhen Auskunft über die finanzielle Situation der Wirtschaftskammer, so dass diese ebenfalls von relevantem Interesse sind. Darüber hinaus ist es relevant zu erfahren, welche Ruhebezüge die Wirtschaftskammer an ehemalige Funktionär_innen in den letzten 10 Jahren ausgezahlt hat. Der Vergleich der Ruhebezüge mit durchschnittlichen Ruhebezügen in Österreich ermöglicht ebenfalls eine bessere Einschätzung der finanziellen Lage der Wirtschaftskammer.


Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie entwickelten sich die Einnahmen über die Grundumlage, Kammerumlage I und Kammerumlage II in den einzelnen Landeskammern seit beim Jahr 2004?  (Auflistung jährlich seit 2004 je Kammer und Einnahmenquelle)

2.    Wie hoch waren davon die Beiträge die an die WKÖ flossen? (Auflistung jährlich seit 2004)

3.    Gab es andere Einnahmequellen der Wirtschaftskammern?

4.    Wenn ja, wie hoch waren diese Einnahmen und wodurch wurden diese erzielt? (Auflistung jährlich seit 2004 in Absolutbeträgen, für jede Landeskammer und der WKÖ)

5.    Wie hoch waren die Verwaltungsausgaben? (Auflistung jährlich seit 2004 in Absolutbeträgen, als Anteil der Gesamtausgaben, insgesamt und für jede Landeskammer und der WKÖ)

6.    Wie entwickelten sich die Mitarbeiter_innenstände der Landeswirtschaftskammern? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landeskammer in Vollzeitäquivalenten)

7.    Wie hoch waren die Mitarbeiterstände der Wirtschaftskammer Österreich? (Auflistung jährlich seit 2004, in Vollzeitäquivalenten)

8.    Wie hoch waren die Personalausgaben? (Auflistung jährlich seit 2004 in Absolutbeträgen, als Anteil der Gesamtausgaben, insgesamt und für jede Landeskammer und der WKÖ, ohne Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge)

9.    Wie haben sich die Ausgaben für Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge entwickelt? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landeskammer und der WKÖ)

10. Wie hoch war der Anteil von Ruhe- bzw. Versorgungsbezügen an den Gesamtausgaben? (Auflistung jährlich seit 2004, insgesamt und für jede Landeskammer und der WKÖ)

11. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 70 und 140 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landeskammer und der WKÖ)

12. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 140 und 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landeskammer und der WKÖ)

13. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge von über 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landeskammer und der WKÖ)

14. Wie hoch sind die Rücklagenbestände? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landeskammer und der WKÖ)


15. Wie hoch waren die jährlichen Zuflüsse zu Rücklagen? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landeskammer und die WKÖ)

16. Welchen Hintergrund haben Rücklagenbildungen in den Landeskammern bzw. in der WKÖ?

17. Wie hoch sind die Rückstellungen? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landeskammer und der WKÖ)

18. Wie hoch ist die Summe der personalabhängigen Rückstellungen? (z.B. Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge, Abfertigungen, Jubiläumsgelder etc., jährlich seit 2004, einzeln für jede Landeskammer und der WKÖ)

19. Führen Mitglieder der Bundesregierung im Rahmen einer Steuerreform Gespräche mit der WKÖ, die Lohnnebenkosten auch über eine (schrittweise) Beitragssenkung der Wirtschaftskammerumlagen auf Grundlage eines Beschlusses der WKÖ zu senken?

20. Die KU 2 besteht aus einem Bundes- und einem Landeskammeranteil. Der Anteil der Landeskammern ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Im Burgenland wird auf den Bundeskammernanteil (0,15%) zusätzlich 0,29% (von der Bemessungsgrundlage) aufgeschlagen. In Oberösterreich werden jedoch nur 0,21% aufgeschlagen. Wie werden diese unterschiedlichen Landeskammeranteile gerechtfertigt?