3385/J XXV. GP

Eingelangt am 19.12.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend ÖBB-Dienstbekleidung - nächste Runde

 

Erst vor wenigen Jahren sorgte eine Affäre rund um eine in vielerlei Hinsicht auffällige Beschaffung von ÖBB-Dienstbekleidung für einige öffentliche wie interne Aufregung - vgl. zusammenfassend http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_08475/index.shtml.

Beschafft wurde bei einer damit überforderten Firma, deren Eigentümer aber in einem Naheverhältnis zu einigen in schwarz-blau/-orangen Zeiten weit aufgestiegenen Akteuren stand. Aufregung gab es unter anderem, weil ein Millionenauftrag eines öffentlichen Unternehmens an eine Firma in längst konkursreifem Zustand ohne einschlägige Referenzen und Kapazitäten ging, weil die gelieferte Dienstbekleidung qualitativ äußerst mangelhaft war und sogar zu gesundheitlichen Beschwerden beim Personal führte, und weil bis zum öffentlichen Bekanntwerden der Causa offenbar keine beaufsichtigende Ebene bis hin zum Eigentümer mit Zustandekommen und Ergebnissen dieser Beauftragung ein Problem hatte. Abgerundet wurde der Skandal dadurch, dass die Firma unmittelbar nach der letztlich doch erfolgten Umsetzung des Auftrags pleiteging und die erst lang danach, somit erstaunlich spät erfolgten Versuche der ÖBB, über ihre Rechtsberater doch noch Schadenersatz für die Mängel geltend zu machen, voraussehbar ins Leere laufen mussten.

Nunmehr erfolgte neuerlich eine größere Beschaffung von ÖBB-Dienstbekleidung, offensichtlich im zumindest sechsstelligen Euro-Bereich. Nicht alles scheint sich in den Jahren seit damals grundlegend zum Besseren geändert zu haben. Dem Vernehmen nach wurde das (Großhandels-)Unternehmen, das diesmal den Zuschlag erhielt, erst ein halbes Jahr vor dem Auswahl-/Beschaffungsvorgang gegründet und erhielt den Zuschlag für Artikel, die (so) bisher noch nie produziert bzw geliefert worden seien. Die Erreichbarkeit der unterschiedlichen Angaben zufolge in Wien-Josefstadt oder im Wienerwald verorteten Firma soll sich nahezu ebenso schwierig gestalten wie es der Versuch ist, sich anhand des Webauftritts (inclusive russischsprachiger Version) www.majuco.at über bisherige konkrete Leistungen, Referenzen o.dgl. ein Bild zu machen.

Im Unterschied zur Causa Foccini/Bardi sollen diesmal die Vorgaben der ÖBB für den Beschaffungsvorgang jedoch schon von vornherein entsprechend „komfortabel“ gestaltet worden sein: Weder Referenzen noch Mindestanforderungen seien demgemäß auf dieser Ebene überhaupt ein Thema gewesen! Im Lichte aktueller Beteuerungen, dem Best- statt dem Billigstbieterprinzip Vorrang einräumen zu wollen, wäre ein in dieser Weise gestalteter Ausschreibungs- bzw. Beschaffungsvorgang „ohne Netz“ umso überraschender. Er bliebe auch dann dringend aufklärungsbedürftig, wenn das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten hat, zB infolge diverser mittlerweile erfolgter personeller Veränderungen und Vernetzungen zu einer den realen Anforderung des Auftraggebers entsprechenden Umsetzung des Auftrags in der Lage sein sollte. Die in diesem Zusammenhang kolportierte Aussage der ÖBB, man habe „ein transparentes Vergabeverfahren im Sinne des Bundesvergabegesetzes i.d.g.F. durchgeführt“, trägt zur Klärung in der Sache nichts bei.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie waren der konkrete zeitliche Ablauf und die konkrete vergaberechtliche Gestaltung des in der Begründung umrissenen Auftrags 2013/14 für ÖBB-Dienstbekleidung?

2)    Welche Referenzen und Mindestanforderungen wurden dabei verlangt?

3)    Welches Unternehmen hat diesen Auftrag erhalten?

4)    Seit wann existiert dieses Unternehmen?

5)    Welche Referenzen und Mindestanforderungen konnte dieses Unternehmen vorweisen?

6)    Um welches Auftragsvolumen für welchen Auftragszeitraum handelt es sich konkret?

7)    Wie ist der derzeitige Stand bei der Auftragsabwicklung?

8)    Welche Pönalisierungen sind bei diesem Auftrag vereinbart?

9)    Wie erklären Sie, dass die ÖBB offenbar auch nach den Erfahrungen mit der Causa Foccini/Bardi und anno 2013/14 noch Großaufträge wie den in der Begründung umrissenen Auftrag für Dienstbekleidung auf Basis höchst unzureichender Qualitätsanforderungen (an Produkt und/oder Lieferant) vergibt?

10) Wie kann eine dem Bestbieterprinzip entsprechende Auswahl eines Auftragnehmers überhaupt erfolgen, wenn bei der Suche nach diesem Auftragnehmer weder Referenzen noch Mindestanforderungen gefordert werden, also keine ernstzunehmenden Kriterien für das „Best“ beim Bestbieter vorgegeben werden?

11) Welcher Gesamtschaden ist den ÖBB aus der Causa Foccini/Bardi (incl. anteilige Kosten für Rechtsberater etc) unterm Strich entstanden?