3386/J XXV. GP

Eingelangt am 19.12.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Peter Pilz, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Ausstattung der Finanzpolizei im Kampf gegen des illegale Glücksspiel

BEGRÜNDUNG

 

Am 16.12.2014 berichtete die Wochenzeitung Profil über die Erfolge der Wiener Stadtregierung im Kampf gegen das kleine Glücksspiel.

Zitiert wurde darin unter anderem auch der Chef der Finanzpolizei, der aufgrund der völlig eindeutigen Rechtslage intensive Kontrollen, Beschlagnahmungen und die Verschrottung der in Wien ab 1.1.2015 illegalen Spielautomaten ankündigte.

Doch die Vorbereitungen auf diese große und wichtige Aufgabe für die Finanzpolizei sind offenbar noch nicht sehr weit gediehen. So berichtet Profil:

„Wie die Landespolizei 2800 Geräte auf einmal enteignen will, kann dort bis heute niemand beantworten. Es stünden noch koordinierte Gespräche mit dem Finanzministerium aus. Soll heißen: Bisher ist nichts passiert. Zusätzliches Personal sei keines geplant.“

Da die Bekämpfung des illegalen Automatenglücksspiels aufgrund der damit eng verbundenen Spielsuchtproblematik, die zu schwerwiegenden sozialen Notlagen und weitreichender Beschaffungskriminalität führt, eines der dringendsten Anliegen der Sicherheitspolitik ist, muss für eine ausreichende Ausstattung der zuständigen Behörden jedenfalls Sorge getragen werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Vorbereitungen haben Sie bisher getroffen, um die ab dem Ablauf der Übergangsfristen der Glücksspielgesetznovellen 2008 und 2010 und dem Wirksamwerden der damit verbundenen weitreichenden regulativen Änderungen beim kleinen Glücksspiel zu erwartende vermehrte Belastung der zuständigen Finanzbehörden abzudecken?

2)    Welche Behörden in ihrem Zuständigkeitsbereich sind konkret für die Vollziehung der sich aus dem GlücksspielG ergebenden Aufsichtspflichten, die Beschlagnahme der Automaten und die Verhängung der Strafen zuständig?

3)    Wurde in diesen Behörden für die bevorstehende große Aufgabe vermehrt Personal aufgenommen oder zugeteilt?

4)    Ist es zutreffend, dass bisher „nichts passiert“ ist und kein zusätzliches Personal eingeplant wurde?

5)    Falls ja: wieso nicht?

6)    Was werden Sie unternehmen, um die Durchsetzung des Verbots des illegalen Automatenglücksspiels in Wien ab dem 1.1.2015 zu garantieren?

7)    Was werden Sie unternehmen oder haben Sie bereits unternommen, um die Kontrolle des Verbots des kleinen Glücksspiels in den übrigen Verbotsländern ab dem 1.1.2015 zu verbessern?

8)    Was werden Sie unternehmen oder haben Sie bereits unternommen, um die Kontrolle der neuen Regelungen über das kleine Glücksspiel, insbesondere im Hinblick auf den Spielerschutz, in den Erlaubnisbildern wirksam auszugestalten?

9)    Wie viele Personen sind derzeit bei der unter Ihrer Amtsvorgängerin eingerichteten „SOKO Glücksspiel“ der Finanzpolizei beschäftigt?

10) Wurde die im Glücksspielgesetz vorgesehene elektronische Anbindung der Glücksspielautomaten und Video-Lotterie-Terminals in den Erlaubnisbundesländern bereits vollständig umgesetzt und wie sind die Erfahrungen damit?

11) Falls nein: wieso nicht?

12) Aufgrund eines Entschließungsantrages des Nationalrates, der anlässlich der Glücksspielgesetznovelle 2010 einstimmig beschlossen wurde, erstattete die damalige Finanzministerin zu III-308 d.B., XXIV GP einen Bericht an den Nationalrat über die mögliche Einführung einer betreiberunabhängigen Spielerkarte. Dieser Bericht zeigte in differenzierter Weise die möglichen Vorteile, aber auch Grenzen und Probleme einer solchen Spielerkarte auf, die insbesondere betreiberübergreifende Sperren und Betragsgrenzen ermöglichen würde. Im Hinblick auf die einzurichtende elektronische Anbindung der Glücksspielautomaten und die daraus zu erwartenden Erkenntnisse wurde ein Folgebericht für das Jahr 2014 in Aussicht gestellt. Dieser liegt noch nicht vor. Wann ist mit einem derartigen Folgebericht und mit der Vorlage eines Gesetzesvorschlags über die Einführung einer betreiberübergreifenden Spielerschutzkarte zu rechnen?