3389/J XXV. GP

Eingelangt am 19.12.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Frauenprojektförderung

 

Das Bundesministerium für Bildung und Frauen bietet Projektförderungen für Unternehmungen, die Services im Bereich Frauen- und Mädchenberatung anbieten. Diese Förderungen sind essentiell dafür, dass Stellen, die umfassendes und insbesondere niederschwelliges Beratungsangebot in den Bereichen Gewaltprävention, Chancengleichheit, Wiedereinstieg, ökonomische und gesellschaftliche Gleichstellung, Frauenarmut oder Bewusstseinsarbeit bieten, finanziell ausreichend ausgestattet sind. Viele der seitens des Bundesministeriums geförderten Beratungsstellen wären ohne der finanziellen Unterstützung seitens Bund - und zusätzlich zum Teil seitens der Länder - nicht in der Lage, die Quantität und Qualität der angebotenen Leistungen aufrecht zu erhalten.

Insofern ist es essentiell, dass das Bundesministerium auch weiterhin ausreichend Mittel veranschlagt, um die Arbeit der betreffenden Beratungsstellen zu ermöglichen. Laut Webseite des Finanzministeriums sind folgende Maßnahmen und die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten förderbar:

·        Beratung für Frauen und Mädchen bei sozialen, psychischen, gesundheitlichen, rechtlichen und ökonomischen Problemen;

·        Beratung und Unterstützung beim beruflichen Ein-, Auf- und Wiedereinstieg unter besonderer Berücksichtigung der Schließung der Lohn- und Gehaltsschere;

·        Beratung und Unterstützung hinsichtlich frauenspezifischer Bildung und Qualifikation, insbesondere zu neuen Technologien, beruflicher Neuorientierung sowie Fort- und Weiterbildung (Hinweis: Persönliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind ausgenommen);

·        Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen;

·        Projekte zur Enttabuisierung der Thematik "Gewalt";

·        Präventionsarbeit im Gewaltschutzbereich;

·        Projekte gegen Frauenarmut;

·        Projekte zur Integration von Frauen mit besonderen Bedürfnissen und Anliegen;

·        Bewusstseinsbildende und praxisbezogene Projekte zur Gleichstellung

Während transparent kommuniziert wird, welche Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, um einen entsprechenden Förderantrag zu stellen, ist nicht klar, nach welchen konkreten Kriterien die Förderhöhe festgelegt wird. Im Sinne transparenter Förderstrukturen der Bundesministerien ist es außerdem essentiell, offen darzulegen, welche Einrichtungen in welchem Zeitraum welche konkreten Förderungen für welche Maßnahmen erhalten haben. Der Förderbericht des Bundes gibt zwar die Gesamthöhe dieser Förderungen an, weist jedoch keine konkreten Kennzahlen aus.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    In welcher Höhe wurden 2013 für das Jahr 2014 Mittel im Bereich der Frauenprojektförderung vergeben?

2.    In welcher Höhe wurden seit 2008 jährlich Mittel im Bereich der Frauenprojektförderung vergeben?

3.    Welche Einrichtungen wurden 2014 in welchem konkreten Ausmaß für welche konkreten Maßnahmen seitens des Bundesministerium für Bildung und Frauen gefördert?

4.    Nach welchen Kriterien werden die Fördermittel in Bezug auf die Frauenprojektförderung vergeben?

5.    Auf Basis welcher Berechnungsgrundlage wird die Höhe der jeweiligen Förderungen festgelegt?

6.    Wie viele Anträge hat das BMBF 2013 für das Jahr 2014 erhalten?

7.    Wie viele der gestellten Anträge wurden positiv beantwortet, wie viele Anträge wurden abgewiesen?

8.    Gibt es seitens des BMBF eine vollständige Statistik zur Frauenprojektförderung, die die letzten 10 Jahre umfasst?

9.    Wenn ja, weswegen wird diese Statistik nicht in Form eines Berichts veröffentlicht?

10. Wenn nein, wird die Frauensektion des BMBF in Zukunft einen jährlichen Bericht über die Frauenprojektförderung veröffentlichen?

11. Ist der Gesamtumfang der Frauenprojektförderung über die letzten Jahre hinweg konstant geblieben?

12. Wenn nein, wie verhält sich das Volumen der Frauenprojektförderung 2014 im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren?

13. Wie hoch waren die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit der Sektion Frauen im Jahr 2013 und 2014?

14. Welche konkreten Projekte sind in diesem Zusammenhang realisiert worden (Bitte um eine Auflistung der konkreten Projekte inklusive jeweiliges Budget)?