3398/J XXV. GP

Eingelangt am 07.01.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Harald Walser, Freundinnen und Freunde an Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Werbung in Schulen

BEGRÜNDUNG

 

Die Frage der Zulässigkeit von bestimmten Werbemaßnahmen an Schulen scheint derzeit weniger das Bildungsministerium als das Handelsgericht Wien zu beschäftigen. In mehreren Entscheidungen, denen Verbandsklagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) vorausgegangen sind, haben die Gerichte in den letzten Monaten den aggressiven Werbemethoden der Unternehmen und Agenturen Grenzen gesetzt. Das ist eine grundsätzlich positive Entwicklung, allerdings gelten diese Urteile stets nur für den konkreten Einzelfall im Nachhinein. Notwendig wäre es aber, dass das Bildungsministerium konkrete Vorgaben erlässt, in welchem Rahmen die jeweiligen Schulen privatwirtschaftliche Werbeverträge abschließen dürfen und welche Werbepraktiken dabei jedenfalls verboten sind.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Maßnahmen planen Sie, um zukünftig für die SteuerzahlerInnen teure Verbandsklageverfahren im Zusammenhang mit Schulwerbung möglichst hintanzuhalten?

2)    Halten Sie insbesondere einen entsprechenden Erlass für sinnvoll, der die Zulässigkeit der Schulwerbung auf Basis des Schulunterrichtsgesetzes konkretisiert?

3)    Wenn ja, welcher konkrete Rahmen soll den Schulen hier vorgegeben werden?

4)    Wenn nein, warum halten sie einen Erlass für verzichtbar?

5)    Halten Sie unter anderem das aktive Anwerben von SchülerInnen durch Banken während des Schulunterrichts für mit den Aufgaben der österreichischen Schulen gemäß § 2 Schulorganisationsgesetz vereinbar?

6)    Wenn nein, wie soll zukünftig proaktiv verhindert werden, dass es zu solchen aggressiven Werbemethoden kommt?

7)    Wie soll sichergestellt werden, dass von Seiten der Schulen insbesondere auch den datenschutzrechtlichen Bedürfnissen der Jugendlichen in diesem Zusammenhang in Zukunft besser Rechnung getragen wird?

8)    Führen Sie Untersuchungen und Kontrollen an den Schulen über die Praxis der Vergabe von Werbeaufträgen durch?

9)    Wenn nein, halten sie es für sinnvoll, solche Untersuchungen und Kontrollen zukünftig durchzuführen?

10) Wenn nein, warum nicht?