3402/J XXV. GP

Eingelangt am 07.01.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Maßnahmen gegen Altersdiskriminierung bei Kreditvergaben

BEGRÜNDUNG

 

Laut Medienberichten scheitern ältere Menschen oft beim Versuch einen Kredit zu bekommen. Obwohl ausreichend Sicherheiten von den KonsumentInnen angeboten werden können, lehnen die Banken das Kreditansuchen ab, da interne Richtlinien ein Höchstalter für die Kreditvergabe vorsehen. Das ist insbesondere dann ein Problem, wenn etwa Adaptierungsarbeiten an Wohnungen oder Wohnhäusern vorgenommen werden sollen, um ein altersgerechtes Wohnen zu ermöglichen, aber nicht genügend liquides Kapital zur Verfügung steht, um diese Umbauten tatsächlich durchzuführen.

Natürlich gilt bei der Kreditvergabe das Prinzip der zivilrechtlichen Vertragsfreiheit. Banken können nicht gezwungen werden, einen Kreditvertrag mit bestimmten KonsumentInnen abzuschließen. Leider wurde auch bei der Reform des Gleichbehandlungsgesetzes auf dem Schutz vor Diskriminierung auf Grund des Alters beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen verzichtet. Trotzdem oder gerade deshalb sind konsumentenschutzpolitische Maßnahmen gefragt, wenn ältere Menschen in der täglichen Praxis pauschal vom Zugang zu Krediten ausgeschlossen werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie schätzen Sie die konsumentenschutzrechtliche und gleichbehandlungsrechtliche Problematik im Zusammenhang mit der Kreditvergabepraxis an ältere Menschen ein?

2)    Haben Sie die Bankenvertreter aufgefordert, ihre Kreditvergabekriterien bezogen auf das Alter gegenüber ihrem Ministerium offenzulegen?

3)    Werden Sie Maßnahmen ergreifen, um älteren Menschen den Zugang zu Krediten zu erleichtern?

4)    Wenn ja, welche?

5)    Werden Sie insbesondere mit Bankenvertretern in diesem Zusammenhang Gespräche geführt?

6)    Werden Sie sich bei Ihren MinisterInnenkollegInnen für eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes im Bereich des Zugangs zu Gütern und Dienstleistungen einsetzen?

7)    Wenn nein, warum nicht?