3404/J XXV. GP

Eingelangt am 07.01.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Eva Mückstein,  Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend ELGA-Abmeldung und Datenschutz

BEGRÜNDUNG

 

Die Grünen wurden informiert, dass eine Abmeldung von ELGA nicht möglich ist, ohne einen Ausweis mit Lichtbild zu übermitteln. Eine Abmeldung mittels Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis wurde bis jetzt nicht akzeptiert. Es stellt sich die Frage, wie mit den Ausweisdaten aus Datenschutzperspektive umgegangen wird und ob ein Missbrauch dieser Daten ausgeschlossen ist.

Dahinter stehen generell die bekannten und bis dato ungelösten Datenschutzprobleme, die mit ELGA verbunden sind und im speziellen auch die bekanntgewordene Nähe der US-Firma CSC, die den Hauptverband bei der Entwicklung von ELGA beraten hat, zum Geheimdienst NSA.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Eine Abmeldung von ELGA ist derzeit nur mit einem Lichtbildausweis möglich,

der Hauptverband begründet dies mit § 4 der ELGA-VO (BGBl 505/2013). Lt. dieser Verordnung ist auch das Vorhandensein einer Telefonnummer und/oder Emailadresse gefordert. Da nicht jede ÖsterreicherIn über einen Lichtbildausweis,

eine Telefonnummer und/oder eine Emailadresse verfügt, ist eine Abmeldung von ELGA nicht für alle ÖsterreicherInnen möglich (siehe dazu Urteil des BVwG W1952010807-1/8E)

Wollen Sie an dieser Verordnung weiterhin festhalten?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

Wenn nein, wann ist mit einer entsprechenden Änderung der ELGA-VO zu rechnen?

 

2)    Wie wird garantiert, dass mit der ELGA-Abmeldung mittels Lichtbildausweis  keine biometrischen Daten weitergegeben werden?

 

3)    Wird das Foto gespeichert, wenn ja, wo, zu welchem Zweck, und wer hat Zugang dazu?

 

4)    Wer hat Zugang zu den Abmeldungen mit den Kopien der Lichtbildausweise?

 

5)    Lässt das bei der Abmeldung vorzulegende Foto eine Verbindung/Zuordnung zu PatientInnen-Daten zu, auch wenn man sich von ELGA abgemeldet hat?

 

6)    Garantiert die Abmeldung von ELGA den Schutz der persönlichen Gesundheitsdaten bzw. ist damit gesichert, im ELGA-System tatsächlich nicht erfasst zu werden?

 

7)    Werden Sie eine Abmeldung von ELGA mit Geburtsurkunde und/oder Staatsbürgerschaftsausweis als Nachweis der Identität ermöglichen?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

8)    Werden Sie die Abmeldung von ELGA auch in anderen Punkten vereinfachen?

 

9)    Wie ist der derzeitige Stand der Umsetzung von ELGA?

 

10) Sie haben bei Ihrem Amtsantritt als Gesundheitsministerin mehrmals betont, dass Ihnen die größtmögliche Datensicherheit von ELGA wichtiger ist als die Einhaltung eines Einführungszeitpunktes. Welche Maßnahmen werden aktuell geprüft/entwickelt um die Datensicherheit von ELGA zu verbessern?

 

11) In der Anfragebeantwortung 154/AB vom 28.1.2014 schrieb ihr Vorgänger, Minister Alois Stöger, dass der Auftrag mit CSC 2012 beendet wurde. Besteht derzeit ein Vertrag mit einem IT-Dienstleister und wenn ja, mit welchem?

 

12) In welchem Ausmaß sind bis jetzt Kosten für die Etablierung von ELGA angefallen? Bitte um getrennte Angaben zu den Kosten für die Entwicklung und für die bisherige Umsetzung.