3447/J XXV. GP

Eingelangt am 14.01.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petra Steger

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Maßnahmen gegen Wettbetrug und Spielmanipulation

 

Wettbetrug Spielmanipulation ist in der heutigen Sportwelt  eine der größten Bedrohungen für den Sport. Nichts Geringeres als die Glaubwürdigkeit und die Fairness des Sports stehen auf dem Spiel. Um den Ist-Stand der Bekämpfung von Wettbetrug und Spielmanipulation zu erheben und weitere Maßnahmen zu erarbeiten, hat das Sportministerium Anfang des Jahres 2014 zu einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der betroffenen Ressorts Inneres, Justiz, Finanz und Sport und den betroffenen nicht-staatlichen Organisationen geladen. Das ausgearbeitete Maßnahmenpaket das sechs Kernpunkte enthält, soll Manipulationen im Sport einen Riegel vorschieben und wurde im Juni 2014 präsentiert. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe soll laut damaligen Angaben möglichst rasch Schritt für Schritt umgesetzt werden.     

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz Sport nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie schätzt Ihr Ministerium die aktuelle Lage in Österreich betreffend „Wettbetrug, Spielmanipulation und Match-Fixing“ ein?

 

2.    Welche Erfolge konnten im Bereich der Bekämpfung von Wettbetrug und Spielmanipulation im Jahr 2014  erzielt werden?

 

3.    Welche Maßnahmen wurden von Ihrem Ministerium im Jahr 2014 umgesetzt, um das Problem „Wettbetrug, Spielmanipulation und Match-Fixing“ effektiv zu bekämpfen?

 

4.    Welche Maßnahmen werden von Ihrem Ministerium im Jahr 2015 gesetzt, um das Problem „Wettbetrug, Spielmanipulation und Match-Fixing“  einzudämmen?

 

5.    Inwieweit besteht eine Zusammenarbeit zwischen Ihrem Ressort und dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport  betreffend „Wettbetrug, Spielmanipulation und Match-Fixing“?

 

6.    Falls Ermittlungen in konkreten Verdachtsfällen (Wettbetrug, Spielmanipulation und Match-Fixing) laufen, sollen laut beschlossenem Maßnahmenpaket, Sportverbände in Zukunft leichter Akteneinsicht erhalten, um rasch disziplinarrechtliche Maßnahmen wie Sperren veranlassen zu können. Welche Überlegungen gibt es hier seitens Ihres Ministeriums?

 

7.    Ist es Sportverbänden schon jetzt möglich, Akteneinsicht zu erhalten?

 

8.    Wenn ja, seit wann und unter welchen genauen Umständen?

 

9.    Wenn nein, ab wann wird dies möglich sein?

 

10. Derzeit gibt es noch keinen österreichweit einheitlichen Wettbegriff. Die kompetenzrechtliche Lage auf dem Gebiet der Sportwetten ist komplex, Sport- und Gesellschaftswetten fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer. Laut Maßnahmenpaket sollen jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Sportwetten vereinheitlicht werden. Welche Überlegungen gibt es hier seitens Ihres Ministeriums?

 

11. Gab es bezüglich einer Vereinheitlichung der rechtlichen Rahmenbedingungen   bereits Gespräche zwischen Bund und Länder?

 

12. Wenn ja, mit welchen Ergebnis?

 

13. Wie kann aus der Sicht Ihres Ministeriums eine Harmonisierung von Standards und Rechtsgrundlagen bei Sportwetten geschaffen werden?

 

14. Ist die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Wettbegriffs bzw. die Schaffung eines bundesweit gültigen Gesetzes betreffend Sportwetten angedacht?

 

15. Inwieweit ist eine Schaffung einer § 15a-Vereinbarung betreffend Sportwetten angedacht?

 

16. Ist eine Einschränkung von bestimmten Wettformen (z.B. Verbot von Wetten bei Amateurspielen) rechtlich möglich?

 

17. Wird es zu einer Einschränkung von bestimmten Wettformen kommen?

 

18. Wenn ja, welche Wettformen werden betroffen sein?

 

19. Wenn ja, ab wann werden bestimmte Wettformen verboten sein?

 

20. Ist aus rechtlicher Sicht ein Verbot von sogenannten „Ereigniswetten“ möglich?

 

21. Ist mit einem Verbot von „Ereigniswetten“ zu rechnen?

 

22. Wenn ja, ab wann?

 

23. Wenn nein, warum nicht?

 

24. Die aktuelle Rechtslage in Österreich macht es nicht leicht, Wettbetrug und Sportwettmanipulation zu ahnden. Noch heute sind Wettbetrug und Spielmanipulation keine Delikte, die sich in dieser ausdrücklichen Form im Strafrecht finden. Laut diversen Medienberichten soll Ihr Ministerium prüfen, ob und inwieweit Manipulationen von Sportereignissen in besonderen Tatbeständen ("Tatbestand Wettbetrug") strafrechtlich zu erfassen sind. Welche Überlegungen gibt es hier seitens Ihres Ministeriums?

 

25. Ist die Schaffung des „Tatbestandes Wettbetrug“ in näherer Zukunft angedacht?

 

26. Wenn ja, ab wann?

 

27. Wenn nein, warum nicht?

 

28. Welche Möglichkeiten gibt es aktuell, Wettbetrug und Spielmanipulation strafrechtlich zu ahnden?

 

29. In Ihrer Anfragebeantwortung 92/AB XXV. GP, eingelangt am 20.1.2014, auf die Anfrage des Abgeordneten Mag. Harald Stefan betreffend Wettbetrug wird erklärt das Sachverhaltselemente, die eine Erhebung sämtlicher bezughabender Strafverfahren zum Zwecke der Auswertung ermöglichen würden, in dem den Justizbehörden zur Verfügung stehenden elektronischen Register nicht erfasst werden. Warum werden diese nicht elektronisch erfasst?

 

30. Warum ist es nicht möglich, eine statistische Auswertung über Strafverfahren betreffend Wettbetrug und Spielmanipulation zu erhalten?

 

31. Wann wird es möglich sein, statistische Auswertungen über Strafverfahren betreffend Wettbetrug und Spielmanipulation zu erhalten?

 

32. Wie ist es aus Sicht Ihres Ministeriums möglich, eine bundesweite  bessere Koordination im Kampf gegen Wettbetrug zu erreichen?

 

33. Wie ist es aus Sicht Ihres Ministeriums möglich, eine international bessere Koordination im Kampf gegen Wettbetrug zu erreichen?