3455/J XXV. GP

Eingelangt am 14.01.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend unzulässige Geschäftsbedingungen bei Mobilfunkanbieter

 

 

Medienberichten zufolge hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Oktober des Vorjahres aufgrund von 23 Klauseln in den „bob“-Bedingungen eine Verbandsklage eingereicht.

Das Handelsgericht Wien gab dem VKI bei 22 Klauseln Recht. Nun folgte auch die Mitteilung des Oberlandesgerichts Wien, dass die Klauseln gesetzwidrig sind.

So soll es unter anderem unzulässig sein, Schadenersatzansprüche der Kunden auf eine Pauschale zu begrenzen.

Laut dem VKI seien die Vertragsbedingungen von „bob“, welche gesetzwidrig sind, unwirksam.

Innerhalb von 4 Wochen sollen die gesetzwidrigen Klauseln nun geändert werden.

(Quelle:http://www.krone.at/Digital/bob_22_von_23_AGB-Klauseln_gesetzwidrig-OLG_Wien_bestaetigt_-Story-428955)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.            Sind Sie über die Verbandsklage bzw. über das Urteil des Handelsgerichts Wien und des Oberlandesgerichts Wien informiert?

2.            Wenn ja, seit wann?

3.            Werden seitens Ihres Ministeriums Maßnahmen gesetzt, um Konsumenten über die gesetzwidrigen Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „bob“ zu informieren?

4.            Wenn ja, welche Maßnahmen werden gesetzt?

5.            Wenn ja, in welchem Zeitraum ist damit zu rechnen?

6.            Wenn nein, warum nicht?

7.            Gibt es in diesem konkreten Fall eine Anlaufstelle für Konsumenten, welche möglicherweise durch die gesetzwidrigen Klauseln geschädigt wurden?

8.            Wenn ja, wie werden Konsumenten darüber informiert?

9.            Wenn nein, warum nicht?

10.         Werden seitens Ihres Ministeriums Prüfungen veranlasst werden, um sicherzustellen, dass die Klauseln nach Ablauf der 4 Wochen tatsächlich geändert wurden?

11.         Wenn ja, wer führt diese Prüfungen durch?

12.         Wenn nein, warum nicht?

13.         Werden bzw. sind weitere Prüfungen bei anderen Mobilfunkanbietern geplant, um Konsumenten vor gesetzwidrigen Klauseln zu schützen?

14.         Wenn ja, in welchem Zeitraum finden diese statt?

15.         Wenn nein, warum nicht?