3463/J XXV. GP

Eingelangt am 14.01.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Harry Buchmayr

und Genossinnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend „Datenschutz: Erledigung gerichtlicher Strafanzeigen nach § 51 DSG und nach dem Zugangskontrollgesetz im Jahr 2013"

Mit der AB 1002/ XXV. GP vom 20.05.20014 wurden die Fragen der Abg. z. NR a.D. Mag. Elisabeth Grossmann zur gleichlautenden Anfrage vom Justizminister letztmalig beantwortet.

Aus systematischen Gründen werden gleichen Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2014 zu erhalten, erstmals auch zu den Strafbestimmungen des Zugangskontrollgesetzes (2010-2014).

Die Unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.              Zu wie vielen gerichtlichen Strafanzeigen nach § 51 Datenschutzgesetz kam es im Jahr 2014 (Aufschlüsselung nach zuständigen Gerichten bzw. StA)?

2.              Wie sieht für das Jahr 2014 die Verurteilungsstatistik insgesamt aus (Aufschlüsselung nach zuständigen Gerichten)?

3.              Wie wurden die gerichtlichen Strafanzeigen nach § 51 DSG im Jahr 2014 erledigt (Aufschlüsselung nach zuständigen Gerichten bzw. StA)?

4.              Wie viele Strafanzeigen wurden im Jahr 2014 jeweils zurückgelegt oder eingestellt (Aufschlüsselung nach zuständigen Gerichten bzw. StA)?

5.              In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2014 die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt (Aufschlüsselung nach zuständigen Gerichten bzw. StA)?

Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen?

6.              Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen nach dem Datenschutzgesetz kam es im Jahr 2014?

Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (jeweils Aufschlüsselung nach zuständigen Gerichten bzw. StA)?

7.              Wie viele Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden (Aufschlüsselung nach zuständigen Gerichten bzw. StA)?

8.              Welche Auswirkungen hatte die Novelle des Datenschutzgesetzes auf die Strafverfolgung, Verfahrenserledigung und Strafzumessung?

9.              Zu wie vielen gerichtlichen Strafanzeigen nach § 10 Zugangskontrollgesetz kam es in den Jahren 2010 - 2014 (Aufschlüsselung nach Jahren und zuständigen Gerichten bzw. StA)?

10.          Wie sieht für die Jahre 2010-2014 die Verurteilungsstatistik insgesamt aus (Aufschlüsselung nach Jahren und zuständigen Gerichten)?

11.          Wie wurden die gerichtlichen Strafanzeigen nach § 10 Zugangskontrollgesetz in diesen Jahren (2010-2014) erledigt (Aufschlüsselung nach Jahren und zuständigen Gerichten bzw. StA)?

12.          Wie viele Strafanzeigen wurden in diesen Jahren (2010-2014) jeweils zurückgelegt oder eingestellt (Aufschlüsselung nach Jahren und zuständigen Gerichten bzw. StA)?

13.          In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren (2010-2014) die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt (Aufschlüsselung nach Jahren und zuständigen Gerichten bzw.

StA)?

a.                 Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen?

14.          Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen nach dem Datenschutzgesetz kam es in diesen Jahren (2010-2014)?

a.                 Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (jeweils Aufschlüsselung nach Jahren

und zuständigen Gerichten bzw. StA)?

15.          Wie viele Verfahren sind mit 31.12.2014 noch nicht rechtskräftig entschieden (Aufschlüsselung nach Jahren und zuständigen Gerichten bzw. StA)?

16.          In wie vielen Fällen kam es im gegebenen Zusammenhang in den Jahren (2010-2014) zu einer Einziehung (Aufschlüsselung auf Jahre)?

17.          In wie vielen Fällen kam es in den Jahren (2010-2014) im gegebenem Zusammenhang zu einer Beschlagnahme (Aufschlüsselung auf Jahre)?