3475/J XXV. GP
Eingelangt am 14.01.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger,
an die Bundesministerin für Gesundheit
betreffend Nichtraucherschutz-Initiativen in Österreich
Rauchen ist ursächlich für viele schwerwiegende Erkrankungen und vorzeitige Sterblichkeit. Daher gibt die hohe Raucherprävalenz in der österreichischen Bevölkerung und insbesondere die hohe Zahl jugendlicher Raucher und Raucherinnen Anlass zur Sorge.
Rauchen schadet aber nicht nur dem Raucher oder der Raucherin selbst. Daher wird dem Ausbau des Nichtraucherschutzes in umschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen seit einigen Jahren verstärktes Augenmerk geschenkt, um die Menschen vor unfreiwilliger Tabakrauchexposition zu schützen.
Das Tabakgesetz sieht bereits seit 1995 Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Belastungen des Passivrauchens vor. Seither wurden die Einschränkungen für Raucher immer weiter ausgebaut. So haben z.B. Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer vor der Einwirkung von Tabakrauch zu schützen. Zuletzt wurde die Gastronomie in die Nichtraucherschutzvorschriften mit einbezogen. Weiters wurden Obliegenheiten der Inhaber/innen von Räumen, für die Rauchverbot besteht, festgelegt und Sanktionen bei Zuwiderhandeln gegen diese Vorschriften vorgesehen.
Doch auch abseits von Gesetzen und Regelungen müssen Anreize und Unterstützungsmöglichkeiten zum Ausstieg aus dem Tabakkonsum geschaffen bzw. ausgebaut werden! Eigenverantwortung ist der Schlüssel zu einem gesundheitsorientierten Lebensstil.
Informations- und Aufklärungsmaßnahmen dienen der Schärfung des Bewusstseins über die mit dem Rauchen verbundenen Gesundheitsrisiken.
So kann erreicht werden, dass insbesondere die Jugend gar nicht erst mit dem Rauchen beginnt, dass Menschen, wenn sie rauchen, den Tabakkonsum möglichst gering halten und dass sie, wenn sie wollen, dabei unterstützt werden, das Rauchen wieder aufzugeben.
Zur Erhebung entsprechender Daten stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher an die Bundesministerin für Gesundheit folgende
1. Wie hat sich der Tabakkonsum in Österreich in den letzten Jahren
entwickelt (bitte möglichst nach Altersgruppen, Geschlecht,
Beruf/Ausbildung und regional aufgliedern)?
2. Wie haben sich die tabakkonsumbedingte Morbidität und
Mortalität in Österreich in den letzten Jahren entwickelt (bitte
möglichst nach Krankheitsgruppen, Altersgruppen, Geschlecht,
Beruf/Ausbildung und regional aufgliedern)?
3. Welche Informationskampagnen sowie Aufklärungsinitiativen rund um den
Themenkomplex Rauchen/Nichtrauchen planen das BMG, die Gesundheit
Österreich GmbH bzw. der Fonds Gesundes Österreich und die
Krankenversicherungsträger derzeit und welche wurden in den vergangenen 5
Jahren durchgeführt?
4. Was sind bzw. waren die Schwerpunkte und die (angestrebten) Ergebnisse
dieser Initiativen und an welche Zielgruppe wenden bzw. wendeten sie sich?
5. Welche Aufgaben erfüllt die beim BMG eingerichtete Ombudsstelle
zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern und wie wird diese Ombudsstelle
auch abseits der Homepage des BMG bekannt gemacht?
6. Mit welchen Mitteln wird die von SVA, Ländern und BMG
begründete Initiative „rauchfrei.at“ seitens BMG beworben und
unterstützt?
7. Auf welches Angebot an kostenlosen bzw. kostengünstigen
Entwöhnungstherapien können Raucher zurückgreifen, um dabei
unterstützt zu werden, wieder Nichtraucher zu werden, und welche Mittel
werden dafür aufgewendet?
8. Wieviele Menschen haben sich bei den Krankenversicherungsträgern
über Unterstützungsangebote informiert, wieviele haben diese Angebote
in Anspruch genommen und - soweit bekannt - mit welchem Erfolg?
9. Wo und wie kommen interessierte Bürger/innen niederschwellig zu
Informationen über die aktuellen Initiativen und
Unterstützungsangebote im Zuständigkeitsbereich des
Gesundheitsministeriums und der Krankenversicherungsträger?
10. Welche Position vertritt Österreich in internationalen Organisationen wie der WHO und auf europäischer Ebene in diesem Zusammenhang?