3476/J XXV. GP

Eingelangt am 15.01.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Markus Vogl, Maximilian Unterrainer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter

 

betreffend Radfahren auf Forststraßen der Österreichischen Bundesforste AG

 

Begründung

 

Seit vielen Jahren engagieren sich Bürgermeisterinnen sowie zahlreiche Vereine und Initiativen für die Freigabe von Forststraßen für das Radfahren. Im Forstgesetz 1975 wird geregelt, dass jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten darf. Fahren und Reiten im Wald sind nur mit Erlaubnis des Waldeigentümers bzw. Forststraßenerhalters gestattet. Dieses Gesetz sieht vor, dass der Wald allen Menschen zur Erholungen dienen soll. 1975 war noch keine Rede von Mountainbikes, insofern wäre eine Anpassung der Regelungen an der Zeit.

 

Im Gegensatz zu Österreich, ist die Benützung von Forststraßen durch RadfahrerInnen in Bayern, der Schweiz, Südtirol, Italien, Frankreich und Liechtenstein grundsätzlich erlaubt, was für den Sommertourismus wesentliche Vorteile bietet. So ist etwa die Region um den Gardasee ein Radeldorado, die österreichischen Alpen könnten es ebenso werden.

 

Eine grundsätzliche Freigabe aller Forststraßen für den Radverkehr ist daher sicher wünschenswert. Da das ein relativ großer Eingriff in das Eigentumsrecht wäre, bieten die Forststraßen der Österreichischen Bundesforste AG eine Möglichkeit das (Mountainbike)Radwegenetz zu erweitern. Im Sinne des Sommertourismus und auch für die Erholung und Gesundheit der einheimischen Bevölkerung ist das sicherlich zu begrüßen.

 

Derzeit ist der Ausbau von Radwegen für die örtlichen Verantwortlichen nicht leicht zu bewerkstelligen. Oft werden gütliche Regelungen mit den GrundeigentümerInnen oder Pächterlnnen gefunden. Wird keine Einigung erzielt, ist es nicht möglich einen Radweg zu schaffen, egal wie groß der touristische Nutzen oder das Allgemeininteresse sind.

 

Gerade bei Forststraßen, die im Eigentum der Österreichischen Bundesforste AG und somit der Allgemeinheit stehen, wäre eine Nutzung durch die breite Masse logisch. Derzeit liegt es oftmals in der Hand der Jagdpächterlnnen, ob ein Radweg angelegt werden kann oder nicht. Es ist sicher sinnvoll und an der Zeit hier eine Regelung anzudenken, die das Radfahren auf Forststraßen, die ohnehin im Besitz der Republik stehen, ermöglicht.

 

Beispielhaft sei ein Fall aus der touristisch bedeutenden Region Phyrn-Priel angeführt. Die Gemeinde Spital am Phyrn plant seit Jahren eine Radstrecke bei der Wurzeralm. Nach fünfjährigen Verhandlungen stimmte die betroffene Almgemeinschaft zu. Der Pächter einer Jagd der Österreichische Bundesforste AG Helmut Theißl gibt die Einwilligung für das von ihm gepachtete Stück nicht. Insofern liegt das Projekt auf Eis und kann derzeit nicht umgesetzt werden, obwohl es durch die vorhandene Standseilbahn, die auch im Sommer in Betrieb ist, durchaus großes Potential hätte.

 

Das skurrille an der Sache ist, dass gerade ein Stück Weg, das ohnehin im Besitz der Republik ist, nicht freigegeben wird und somit eine touristische Attraktion nicht verwirklicht werden kann. Im Sinne der unterfertigenden Abgeordneten wäre es an der Zeit Regelungen zu finden, die eine Benützung von Forststraßen, die im Besitz der Österreichischen Bundesforste AG stehen, als Radwege zu erleichtern bzw. ganz freizugeben.

 

Die Haftungsproblematik ist sehr wohl bekannt, spielt sie doch bei vielen Ablehnungen eine wichtige Rolle. Derzeit gibt es für Radwege auf Forststraßen keine bundesweite Regelung, was Haftungen betrifft. Eine einheitliche Gesetzgebung auf Bundesebene würde diesbezüglich für Klarheit sorgen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

 

1.    Gibt es Planungen Forststraßen, die im Besitz der Österreichischen Bundesforste AG stehen für RadfahrerInnen grundsätzlich freizugeben?

 

2.    Wenn ja, welche?

 

3.    Wenn nein, wieso nicht?

 

4.    Gibt es Bemühungen vermehrt Forststraßen, die im Besitz der Österreichischen Bundesforste AG stehen für RadfahrerInnen freizugeben?

 

5.    Wenn ja, welche?

 

6.    Wenn nein, wieso nicht?

 

7.    Gibt es Bemühungen von seiten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine gütliche Lösung mit Helmut Theißl, betreffend seiner Pacht bei der Wurzeralm?

 

8.    Wenn ja, welche?

 

9.    Wenn nein, wäre der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bereit sich im Sinne des Nutzungsrechts für das Teilstück des geplanten Radweges bei der Wurzeralm einzusetzen?

 

10.  Gibt es Planungen für eine einheitliche, bundesweite Haftungsregelung für Radwege auf Forststraßen?