3477/J XXV. GP

Eingelangt am 15.01.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer BSc., Dr. Franz-Joseph Huainigg,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend barrierefreie Telekommunikation

 

Am 26.10.2008 ist Österreich der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch Ratifikation beigetreten.

 

Die UN-Behindertenrechtskonvention umfasst neben anderen wichtigen Anregungen zur Verbesserung der Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderung auch den Bereich der Telekommunikation.

In einer modernen und schnelllebigen Welt wie der unseren, wo Telekommunikation eine große Rolle im Privatleben, aber auch in der Arbeitswelt spielt, hat der barrierefreie Zugang zur Telekommunikation für Menschen mit Behinderungen einen erheblichen Stellenwert. Insbesondere in Notfällen muss gewährleistet sein, dass rasch und einfach Hilfe herbeigeholt werden kann.

 

Der Nationalrat hat daher in seiner Sitzung am 03. Juli 2013 mit den Stimmen aller sechs Fraktionen folgende Entschließung einstimmig beschlossen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, durch die weitere Umsetzung der UNO- Behindertenrechtskonvention zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen beizutragen, in diesem Rahmen auch die barrierefreie Ausgestaltung des Telekommunikationswesens fortzusetzen und in Gespräche mit den Unternehmen einzutreten, um so den Telefonie-Zugang gehörloser, hör- und sprechbehinderter sowie taubblinder Menschen weiter zu verbessern“

 

312/E XXIV. GP, 03.07.2013

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

 

A n f r a g e

 

 

1.     Welche Maßnahmen im Sinne der Entschließung haben Sie bereits gesetzt?

 

2.     Welche Maßnahmen im Sinne der Entschließung planen Sie umzusetzen?

 

3.     Wie stellen Sie sicher, dass auch gehörlose, hör- und sprechbehinderte, sowie taubblinde Menschen einen Notruf absetzen können?