3483/J XXV. GP

Eingelangt am 21.01.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig und GenossInnen an die Bundesministerin für Familie und Jugend,

betreffend Verpartnerung am Standesamt

Bereits im April 2014 wurde seitens einiger ÖVP-Ministerlnnen die Öffnung des Standesamts für eine Verpartnerung homosexueller Paare signalisiert, die von der SPÖ schon seit langem gefordert wird.

Die Online-Presse vom 5.1.2015 schrieb dazu unter dem Titel

Familienministerin Karmasin kündigte an, Verpartnerungen am Standesamt ermöglichen zu

wollen. Geschehen ist noch nichts:

Im Frühjahr 2014 hat Familienministerin Sophie Karmasin entgegen der bis dato verfolgten ÖVP-Linie gefordert, die Verpartnerung am Standesamt zu erlauben. Derzeit ist dies nur in Ausnahmefällen

möglich. Die Folge war ein runder Tisch mit Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Justizminister Wolfgang Brandstetter (beide ÖVP), welche anschließend ebenfalls Bereitschaft signalisierten, die Verpartnerung am Standesamt zu ermöglichen. Weiters sollten gleichgeschlechtliche Paare, die                     derzeit einen "Nachnamen" tragen, künftig einen "Familiennamen" haben.

Das aktuelle Erkenntnis des VfGH betreffend die Adoptionsmöglichkeit von homosexuellen Paaren hat nun erneut dazu geführt, dass in den Medien und der Bevölkerung auch andere Diskriminierungen thematisiert werden, die auch die Familienministerin laut Medien schon vorigen Sommer abschaffen wollte.

Dazu war im Standard vom 5.1.2015 zu lesen:

Das Innenministerium hatte die Verzögerungen im Sommer mit technischen Problemen begründet.

Die Änderung der Zuständigkeit von der Bezirksverwaltungsbehörde hin zum Standesamt erfordere auch eine Änderung beim Zentralen Personenstandsregister. Das neue Register wurde mit 1.  November eingeführt.

Die legistische Vorbereitung sei noch im Gange, betonte man am Montag in allen zuständigen     Ressorts, also im Innen-, Familien- und Justizministerium. Die Sachlage sei "relativ komplex", da       etliche Gesetze betroffen seien.


Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Familien und Jugend nachstehende

 

Anfrage:

1.             Stehen Sie nach wie vor dazu, die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft vor dem Standesamt für alle zu ermöglichen, die die Voraussetzungen des EPG dafür erfüllen?

2.              Welche Gesetze aus Ihrem Ressort müssen dafür novelliert werden?

3.              Wo liegen die Schwierigkeiten, die zur aktuellen Verzögerung führen?

4.              Gibt es einen Zeitplan für die angekündigte Änderung der Normen die novelliert werden müssen um eine Begründung einer eingetragenen Partnerschaft vor dem Standesamt für alle zu ermöglichen, die die Voraussetzungen des EPG dafür erfüllen?

5.              Wenn ja, bis wann können all jene, die die Voraussetzungen des EPG erfüllen, mit der Möglichkeit die eingetragenen Partnerschaft vor dem Standesamt zu begründen rechnen?

6.              Wenn nein, warum nicht?

7.              Die Ermöglichung für alle Adressaten des EPG, eingetragene Partnerschaften vor dem Standesamt zu begründen, benötigt Änderungen die mehrere Ministerien betreffen. Gibt es dazu ressortübergreifende Arbeiten?

8.              Wenn ja, welche?

9.              Welche anderen Diskriminierungen für eingetragene Partner sind in Ihrem Ressort bekannt, und welche konkreten Schritte gedenken Sie dagegen zu unternehmen?