3490/J XXV. GP

Eingelangt am 21.01.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dorothea Schittenhelm, Dr. Erwin Rasinger,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend „Mammographie“ und Brustkrebsvorsorge

Gerade bei Brustkrebs ist die Früherkennung besonders wichtig, um rechtzeitig mit der Behandlung beginnen zu können. Das Brustkrebs-Vorsorgeprogramm, das 2014 österreichweit eingeführt worden war, bringt eine auch im internationalen Vergleich hohe Qualität der Untersuchung. Österreich weist bisher nicht nur bei der Behandlung von Brustkrebs hervorragende Ergebnisse aus sondern lag in den vergangenen Jahren auch bei der Teilnahmerate an Vorsorgeuntersuchungen sehr gut.

Ob das neue Brustkrebsvorsorgeprogramm insgesamt die gewünschten Verbesserungen bringt, hängt davon ab, ob alle Risikogruppen entsprechend einbezogen werden können und ob die Teilnehmerinnenzahl weiter zunimmt.

Verschiedenen Meldungen zufolge wurde ein starker Rückgang an Teilnehmerinnen verzeichnet. Inzwischen wurden verschiedene Mängel und Schwierigkeiten beim Zugang zu diesem Programm behoben. Nach derzeitigem Stand des systematischen Programms zur Früherkennung von Brustkrebs können Frauen zwischen 45 und 69 Jahren alle zwei Jahre mit ihrer e-card zur Mammographie gehen. Als Erinnerungsstütze für das Mammographie-Screening erhalten die Frauen alle zwei Jahre einen Einladungsbrief der Sozialversicherung per Post. Frauen zwischen 40 und 44 Jahren sowie ab 70 Jahren können sich telefonisch und über ein Web­Formular für das Programm anmelden und erhalten daraufhin eine Einladung. Mit dieser Einladung und der e-card können die Frauen dieser Altersgruppen alle zwei Jahre zur Untersuchung gehen.

Unklar ist aber, ob die Wahlfreiheit der Frauen bereits ausreichend gewährleistet ist und warum die niedergelassenen Gynäkolog/innen nur unzureichend eingebunden werden, weil sie Frauen außerhalb dieser Altersgruppen erst bei einem konkreten Verdacht zuweisen können.

Daher stellen die Unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

Anfrage:

1.    Wie hat sich die Anzahl der Teilnehmerinnen an der Brustkrebsvorsorge seit 2010 bis Ende 2014 entwickelt? (Bitte aufgliedern nach Altersgruppen, regional und nach Zugangsart mit Zuweisung/aufgrund Einladung/ohne Einladung oder Zuweisung)

2.    Wie haben sich die Anteile der positiven und negativen Befunde im Jahr 2014 im Vergleich mit den Vorjahren entwickelt ? (Bitte aufgliedern nach Altersgruppen, regional und nach Zugangsart mit Zuweisung/aufgrund Einladung/ohne Einladung oder Zuweisung)

3.    Wieviele Frauen besonders aus den Altersgruppen mit dem höchsten Risiko und aus allen sozialen Schichtenkonnten im Jahr 2014 erstmals zur Teilnahme am Vorsorgeprogramm motiviert werden?

4.    Wieviele eingeladene Frauen haben im Jahr 2014 nicht an der Brustkrebsvorsorge teilgenommen ? (Bitte aufgliedern nach Altersgruppen und regional)

5.    Wieviele Frauen, die in den Jahren davor teilgenommen haben, haben die Vorsorge im Jahr 2014 unterlassen und aus welchen Gründen?

6.    Warum werden Frauen, die jünger als 40 Jahre sind, nicht in das Mammographie-Screening-Programm aufgenommen und können nur bei einem konkreten Verdacht zugewiesen werden?

7.    Wie haben sich die Kosten der Brustkrebsvorsorge insgesamt und je Untersuchung im Jahr 2014 im Vergleich mit den Vorjahren entwickelt?

8.    Wird die bei der Einführung vor einem Jahr für Jänner 2015 in Aussicht genommene vollständige Evaluierung des neuen Mammographie-Screening- Programms bereits durchgeführt, wenn nein, warum nicht?

9.    Liegen bereits Ergebnisse vor und welche bzw. wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

10. Welche Verbesserungen für bisher nicht berücksichtigte Altersgruppen, für eine Verkürzung des Untersuchungsintervalls und für eine verstärkte Einbindung der niedergelassenen Ärzt/innen streben Sie an, und was planen Sie, um die Anzahl der Teilnehmerinnen zu erhöhen?