3498/J XXV. GP

Eingelangt am 23.01.2015
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Anfrage

 der Abgeordneten Georg Willi, Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an den Bundeskanzler

betreffend Einkommensverlust bei späterem Ruhestandsantritt

BEGRÜNDUNG

 

Ein AHS-Lehrer an einem Innsbrucker Gymnasium, geb. am 10.8.1950, hätte bereits am 1. Dezember 2014 den Ruhestand antreten können. Er hat das nicht getan,

·        weil er sehr gerne Lehrer ist,

·        um nicht während des Schuljahres einen Lehrerwechsel zu verursachen, der für die SchülerInnen in den betreffenden Klassen mit (unnötigen) Umstellungen verbunden wäre,

·        weil das politische Credo immer lautet, die ÖsterreicherInnen sollten doch länger arbeiten und würden dann auch mehr Pension bekommen

und wird daher noch dieses Schuljahr zu Ende unterrichten.

Nun hat der Lehrer erfahren, dass der freiwillige spätere Antritt des Ruhestandes zu einem geringeren Ruhebezug führen würde. Um sicherzugehen, hat er sich an das Bundeskanzleramt gewandt und sich den Umstand bestätigen lassen. Mit Schreiben vom 15. Jänner 2015 wurde ihm mitgeteilt, dass ihm

·        bei Antritt des Ruhestandes am 1. Dezember 2014 ein Brutto-Ruhebezug von ca. 4.829 €,

·        bei Antritt des Ruhestandes am 1. März 2015 (nach dem ersten Semester) ein Brutto-Ruhebezug von ca. 4.780 €

zusteht. Die um drei Monate verlängerte Dienstzeit führt also zum einem Verlust des Ruhegenusses in Höhe von fast 600 € brutto pro Jahr.

Die politische Botschaft dahinter lautet wohl: "Wenn du länger arbeitest, wirst du finanziell bestraft. Wenn du Rücksicht auf Schule und SchülerInnen nimmst, zahlst du drauf."

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Sind die vom Bundeskanzleramt gemachten Angaben richtig?

a.    Wenn nein, warum nicht und wie hoch sind die Ruhebezüge tatsächlich?

b.    Wenn ja, wie ist es möglich, dass länger arbeiten mit einer Kürzung des Ruhegenusses "bestraft" wird?

 

2)    Nachdem diese "Bestrafung" nicht im Sinne des Gesetzgebers sein kann: was werden Sie tun, um die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu ändern?

 

3)    Wie viele Personen sind Ihrer Schätzung/Berechnung nach von dieser Ungerechtigkeit betroffen?