3517/J XXV. GP

Eingelangt am 23.01.2015
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend E-Card –Schwund bei den einzelnen Sozialversicherungsträger

 

In der Anfragebeantwortung 2884/AB wird der E-Card –Schwund bei den einzelnen Sozialversicherungsträgern aufgelistet. Dieser ist nach „gestohlen“ und „verloren“ aufgelistet. Nun ist es von Interesse, wie sich dieser Schwund, der in den Jahren 2008 bis 2013 rund 1,2 Millionen Stück umfasst hat auf die einzelnen Sozialversicherungsträger aufteilt.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

 

Anfrage

 

 

 

  1. Wie teilen sich die als gestohlen gemeldeten und gesperrten E-Cards bzw. deren dazugehörige Sozialversicherte auf die einzelnen Sozialversicherungsträger und Jahre seit 2008 auf?
  2. Wie teilen sich die als verloren gemeldeten und gesperrten E-Cards bzw. deren dazugehörige Sozialversicherte auf die einzelnen Sozialversicherungsträger und Jahre seit 2008 auf?
  3. Wie hoch ist die Anzahl an Sozialversicherten, denen die E-Card einmal seit 2008 gestohlen worden ist?
  4. Wie hoch ist die Anzahl an Sozialversicherten, denen die E-Card mehrmals seit 2008 gestohlen worden ist( zweimal, dreimal, viermal, fünfmal, mehr als fünfmal)?
  5. Wie teilt sich diese Anzahl in Frage 3. auf die einzelnen Sozialversicherungsträger auf?
  6. Wie hoch ist die Anzahl an Sozialversicherten, die die E-Card einmal seit 2008 verloren haben? ( zweimal, dreimal, viermal, fünfmal, mehr als fünfmal)
  7. Wie teilt sich diese Anzahl in Frage 6. auf die einzelnen Sozialversicherungsträger auf?
  8. Wie teilen sich die in den Fragen 1. bis 7. ausgewiesenen Sozialversicherten auf die Kategorien Österreicher, EU-Staatsbürger, Drittstaatsangehörige auf?
  9. Wie teilen sich die seit 2008 gemeldeten 421 Verdachtsfälle auf die einzelnen Sozialversicherungsträger auf?
  10. Handelt es sich bei diesen Verdachtsfälle um solche, die in Folge einer als „gestohlen gemeldeten E-Card“ untersucht wurden?
  11. Wenn ja, in wie vielen Fällen?
  12. Wie teilten sich diese Verdachtsfälle auf die einzelnen Sozialversicherungsträger auf?
  13. Handelt es sich bei diesen Verdachtsfällen um solche, die in Folge einer als „verloren gemeldeten E-Card“ untersucht wurden?
  14. Wenn ja, in wie vielen Fällen?
  15. Wie teilten sich diese Verdachtsfälle auf die einzelnen Sozialversicherungsträger auf?
  16. Gab es bei den 421 Verdachtsfällen Strafanzeigen bzw. Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft?
  17. Wenn ja, in wie vielen dieser Verdachtsfälle?
  18. Gab es bei den 421 Verdachtsfällen Verurteilungen durch die ordentlichen Gerichte?
  19. Wenn ja, in wie vielen dieser Verdachtsfälle?
  20. Bei wie vielen dieser Verdachtsfälle handelte es sich um Österreicher, EU-Bürger oder Drittstaatsangehörige?
  21. Haben sich die Sozialversicherungsträger jeweils als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen?
  22. Wie hoch war der Schaden, der durch diese Verdachtsfälle entstanden ist, und welcher Betrag konnte im Privatbeteiligungsverfahren zurückgeholt werden?