3537/J XXV. GP

Eingelangt am 23.01.2015
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Wurm und

weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

 

betreffend Arbeitszeitverkürzung für Ärzte im Landeskrankenhaus Hall in Tirol

 

Das mit 1. Jänner 2015 geltende Ärztearbeitsgesetz, zeigt nun erste Auswirkungen für die Patienten in Tirol. In der Unfallchirurgie am Landeskrankenhaus Hall wird nur mehr an drei statt an fünf Tagen operiert. Durch die gesetzliche Regelung ist es schwer möglich, die Dienststellen an allen Ambulanzen ausreichend zu besetzen, dies bestätigt zuletzt der Spitalsärztevertreter, Georg Haim. Das große Problem derzeit ist, dass die Arbeitszeit verkürzt wurde, es aber nicht mehr Personal gibt. Und das sei auch nicht leicht zu finden. Für Ärzte gebe es in Tirol keinerlei finanzielle Anreize. Viele ausgebildete Ärzte würden abwandern, manche Stellen seien lange unbesetzt, oft fehle auch die nötige Qualifikation, so Haim.Für die Patienten heißt es nun „Bitte warten“. Durch den personellen Engpass verlängern sich die Wartezeiten bis auf das Doppelte. Wie bekannt wurde, sind die OP-Termine bis November 2015 im Landeskrankenhaus Hall restlos ausgebucht. Eine absolut untragbare Entwicklung, die weder im Sinne der Patienten, noch der Ärzte ist.

 

In diesem Zusammenhang richten die gefertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

ANFRAGE

1.    Ist Ihrem Resort die oben beschrieben Situation im Landeskrankenhaus Tirol bekannt?

2.    Die Patienten sehen sich seit Einführung des Ärztearbeitsgesetzes mit bis zu doppelt so langen Wartezeiten konfrontiert. Was halten Sie diesen Bedenken entgegen?

3.    Welche Anreize werden Sie als Gesundheitsministerin setzen um die dieser Situation entgegenzutreten?


 

4.    Wieviele Ärztinnen und Ärzte sind derzeit im Landeskrankenhaus Hall im Dienst?

5.    Welche Anreize werden Sie setzen um der zunehmend Abwanderung von ausgebildeten Ärzten in Tirol entgegenzuwirken?

6.    Hat das Bundeministerium für Gesundheit vor Inkrafttreten des Ärztearbeitsgesetzes Studien oder dgl. veranlasst, um mögliche negative Auswirkungen des Gesetzes bereits im Vorfeld zu eruieren?

7.    Wenn nein, warum wurden solche Studien nicht in Auftrag gegeben?