3543/J XXV. GP

Eingelangt am 23.01.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mario Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend U-Haft für Grazer Jihadisten verlängert

 

 

In der „Kleinen Zeitung“ vom 13.01.2015 wurde darüber berichtet, dass die U-Haft zweier mutmaßlicher Jihadisten, welche Ende November in Graz verhaftet wurden, um zwei weitere Monate verlängert worden sei.

Bei einem dritten Verdächtigen soll das Oberlandesgericht Graz die Haft verlängert haben. Somit seien von den ursprünglich Festgenommen derzeit drei Personen in Haft.

(Quelle: http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/graz/4636462/UHaft-fur-zwei-mutmassliche-Jihadisten-verlaengert)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1.            Wurden die mutmaßlichen Jihadisten, welche sich nicht mehr in Haft befinden, verurteilt?

2.            Wenn ja, welches Urteil wurde jeweils verhängt?

3.            Wenn nein, wurden die mutmaßlichen Jihadisten freigesprochen?

4.            Wenn ja bei 3, aufgrund welcher Beweislage wurden diese freigesprochen?

5.            Wenn ja bei 3, wann wurden diese mutmaßlichen Jihadisten freigesprochen?

6.            Wenn ja bei 3, werden die Freigesprochenen durch eine Behörde kontrolliert?

7.            Wenn ja bei 6, durch welche Behörde werden diese kontrolliert?

8.            Wenn nein bei 6, warum nicht?

9.            Wie lange befanden sich diese mutmaßlichen Jihadisten in Haft?

10.         Bis zu welchem Zeitpunkt wurde die Haft des dritten Verdächtigen verlängert?

11.         Gibt es bereits einen Gerichtstermin, um die Verhandlungen fortzusetzen?

12.         Wenn ja, wann soll der Gerichtstermin stattfinden?

13.         Wenn nein, warum nicht?

14.         Bis zu welchem Zeitpunkt wurde die U-Haft der beiden Tatverdächtigen verlängert?

15.         Gibt es bereits einen Gerichtstermin, um die Verhandlungen fortzusetzen?

16.         Wenn ja, wann soll der Gerichtstermin stattfinden?

17.         Wenn nein, warum nicht?