3544/J XXV. GP

Eingelangt am 23.01.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Öffnung des Arbeitsmarktes für Rumänen und Bulgaren II

 

 

Am 01.01.2014 wurde der österreichische Arbeitsmarkt für Bürger aus Rumänien und Bulgarien geöffnet. Trotz der Warnungen von ÖGB und Arbeiterkammer, dass auch in den nächsten Jahren die Arbeitslosigkeit nicht sinken wird, beharrten Sie darauf, diese Öffnung durchzuziehen anstatt im Rahmen Ihrer Möglichkeit auf europäischer Ebene die Öffnung weiter aufzuschieben. Ihren Aussagen zufolge sind bereits 30.000 Rumänen und Bulgaren legal am österreichischen Arbeitsmarkt beschäftigt. Die Zahl der illegal Beschäftigten, die Sie immer in Abrede stellen, wird selbst von der Arbeiterkammer mit noch einmal 30.000 beziffert.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

 

1.     Wie viele rumänische Staatsbürger wurden im Jahr 2014 im Zuge von Kontrollen einer illegal ausgeführten Tätigkeit überführt? (Aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Art der Tätigkeit)

2.     In wie vielen verschiedenen Firmen waren diese Personen illegal beschäftigt?

3.     Welche Konsequenzen gab es für die Arbeitnehmer?

4.     Welche Konsequenzen gab es für die Arbeitgeber?

5.     Wie viele bulgarische Staatsbürger wurden im Jahr 2014 im Zuge von Kontrollen einer illegal ausgeführten Tätigkeit überführt? (Aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Art der Tätigkeit)

6.     In wie vielen verschiedenen Firmen waren diese Personen illegal beschäftigt?

7.     Welche Konsequenzen gab es für die Arbeitnehmer?

8.     Welche Konsequenzen gab es für die Arbeitgeber?