3550/J XXV. GP
Eingelangt am 23.01.2015
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Anfrage
der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen
an die
Bundesministerin für Familien und Jugend
betreffend Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention
Das am 14. April 2014 in Kraft getretene Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren schloss eine Lücke im internationalen Rechtsschutz von Kindern und Jugendlichen. Das Protokoll sieht eine Beschwerdemöglichkeit an den UNO-Kinderrechtsausschuss in Genf für Kinder und Jugendliche bzw. vertretungsbefugte Personen vor, die eine Kinderrechtsverletzung behaupten und räumt dem Ausschuss das Recht ein, selbständig ein Untersuchungsverfahren gegen Staaten einzuleiten, wenn Informationen vorliegen, dass ein Staat in schwerwiegender und systematischer Weise Kinderrechte verletzt.
Österreich hat das Zusatzprotokoll zwar am 28. Februar 2012 als einer der ersten Staaten unterschrieben, bis dato erfolgte allerdings keine Ratifikation. Diese Tatsache ist bedauerlich, da die direkte Beschwerdemöglichkeit eine notwendige Maßnahme ist, um Kinder als Rechtsträger gegenüber dem Staat zu stärken.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
1. Ist beabsichtigt, dem Nationalrat das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zur Beschlussfassung vorzulegen?
2. Wenn ja, wann?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Wieso wurde das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren dem Nationalrat bisher noch nicht zur Beschlussfassung vorgelegt?
5. Ist beabsichtigt, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der das Übereinkommen über die Rechte des Kindes vollständig umsetzt?
6. Wenn ja, wie genau soll das Übereinkommen über die Rechte des Kindes vollständig umgesetzt werden, welche Rechte werden vorgesehen?
7. Wenn nein, weshalb nicht?