3567/J XXV. GP

Eingelangt am 26.01.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Steuerliche Entlastung von Familien

BEGRÜNDUNG

 

Seit 2009 können steuerpflichtige Eltern unterschiedliche steuerliche Erleichterungen geltend machen. So können Eltern Kosten für Kinderbetreuung in der Höhe von maximal 2.300 Euro pro Kalenderjahr und Kind absetzen. Das betreffende Kind darf das zehnte Lebensjahr zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht vollendet haben (für Kinder, die erhöhte Familienbeihilfe aufgrund einer Behinderung beziehen gilt das 16. Lebensjahr), und die Betreuung muss in einer privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtung oder durch pädagogisch qualifizierte Personen erfolgen. Die Kinderbetreuungskosten werden im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. der Einkommensteuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ geltend gemacht.

Eingeführt wurde zudem der Kinderfreibetrag. Dieser beträgt 220 Euro jährlich wenn er nur von einem/einer Steuerpflichtigen geltend gemacht wird bzw. 132 Euro wenn er von zwei Steuerpflichtigen für dasselbe Kind geltend gemacht wird. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls über die Arbeitnehmerveranlagung bzw. die Einkommensteuererklärung geltend gemacht.

Weiters wurde im Zuge der Steuerreform 2009 die Möglichkeit für Unternehmen geschaffen ArbeitnehmerInnen einen Zuschuss für die Kinderbetreuung zu zahlen. Dieser Zuschuss ist bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Kalenderjahr sozialabgaben- und lohnsteuerfrei. Der Zuschuss wird den Eltern in Form von Gutscheinen zur Einlösung bei einer Kinderbetreuungseinrichtung oder aber direkt als Zuschuss an die Betreuungseinrichtung ausgezahlt.

Insgesamt wurden im Zuge der Steuerreform 2009 für Familien 510 Millionen Euro bereitgestellt. Wie die Zahlen aus den letzten Jahren wiederholt zeigten (zuletzt 22/AB XXV.GP, 14.1.2014), werden die steuerlichen Begünstigungen für Familien


weit weniger genutzt als ursprünglich budgetiert und erwartet. Dies geht auch aus einer aktuellen Studie des Instituts für Familienforschung hervor, wonach nur ein Drittel der befragten Familien die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten nutzt (apa, 15.1.2015).

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    In welcher Höhe wurden 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 jeweils Aufwendungen für Kinderbetreuung aus dem Titel der steuerlichen Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten bei der Finanz geltend gemacht? (insgesamt und getrennte Auflistung nach Bundesländern und Einzeljahren)

2.    Wie hoch sind die Steuerausfälle aus dem Titel der steuerlichen Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten im Jahr 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 nach Bundesländern aufgeschlüsselt?

a.    In welchen Einkommensklassen (Quartile oder Dezile) sind diese Steuerausfälle zu verzeichnen?

3.    In wie viel Prozent der Fälle handelt es sich um Alleinverdienerhaushalte, Alleinerzieherhaushalte?

4.    Wie vielen Personen kam der Absetzbetrag für Kinderbetreuungskosten in den Jahren 2009-2013 jeweils zu gute?

a.    In welchen Einkommensklassen (Quartile oder Dezile) lagen Personen, die den Absetzbetrag für Kinderbetreuungskosten geltend machten, in den Jahren 2009-2013 (bitte um getrennte jährliche Aufstellung)?

5.    Wie hoch wurden in den Jahren 2009-2013 die Steuerausfälle aus dem Titel der steuerlichen Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten jeweils angenommen?

6.    Worin sehen Sie die Ursachen der geringeren Inanspruchnahme?

7.    Wie hoch schätzen Sie die Steuerausfälle aus der steuerlichen Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten im Jahr 2014 und 2015?

8.    Wie hoch sind die Steuerausfälle aufgrund des Kinderfreibetrages im Jahr 2009-2013? (getrennte Auflistung nach Bundesländern und Einzeljahren)

a.    In welchen Einkommensklassen (Quartile oder Dezile) sind diese Steuerausfälle zu verzeichnen?


9.    In wie viel Prozent der Fälle handelt es sich in den einzelnen Jahren jeweils um Alleinverdienerhaushalte, Alleinerzieherhaushalte und in wie viel Prozent der Fälle wird der Kinderfreibetrag von beiden Elternteilen geltend gemacht?

10. Wie hoch wurden die Steuerentfälle für den Kinderfreibetrag bei Beschlussfassung der gesetzlichen Bestimmung geschätzt?

11. Worin sehen Sie die Ursachen für die geringere Inanspruchnahme?

12. Wie hoch schätzen sie die Steuerausfälle für den Kinderfreibetrag im Jahr 2014 und 2015?

13. Wie vielen Personen kam der Kinderfreibetrag in den Einzeljahren 2009-2013 jeweils zu gute?

14. Wie hoch sind die Aufwendungen in den Einzeljahren 2009-2013, die für den Zuschuss der Arbeitgeberin für Kinderbetreuung geltend gemacht wurden?

15. Wie hoch ist in den Einzeljahren 2009-2013 der Steuerentfall aufgrund des steuerfreien Kinderbetreuungszuschusses für Unternehmen?

16. Wie hoch sind die potentiellen Kosten eines Steuerfreibetrags im Ausmaß von 7.000 Euro pro Kind?