3573/J XXV. GP

Eingelangt am 28.01.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Leiharbeitsverträge im BMF

BEGRÜNDUNG

 

Die Umgehung des Dienstpostenplans des Bundes durch Leiharbeitsverträge bzw. Arbeitsüberlassungen wird seit vielen Jahren kritisiert, scheint aber unausrottbar zu sein. In einem kürzlich erschienen Artikel in der Zeitschrift Profil wird von zwei Pressesprechern des Finanzministeriums berichtet, die über die Leiharbeitsfirma Powerserv abgerechnet werden.

Während bei zusätzlich anfallenden staatlichen Aufgaben, die zeitlich begrenzt sind, die Argumente für die Aufnahme von Leiharbeitskräften noch teilweise nachvollzogen werden können, fehlt eine solche Begründung bei Mitgliedern des Kabinetts völlig. Denn sowohl gibt es im öffentlichen Dienst die Möglichkeit Dienstverträge befristet abzuschließen (§ 4 VBG), als auch diese Befristungen bei Bedarf zu verlängern (§ 4a VBG). Darüber hinaus existieren laut Stellenplan auch ausreichend freie Planposten im Ministerium. Die Gründe für Leiharbeitsverträge im Kabinett werden daher wohl eher darin liegen, dass Gehälter bezahlt werden sollen, die weit über dem Besoldungsschema liegen, oder dass die so angestellten die formalen Kriterien des Postens nicht erfüllen, oder dass schlicht die notwendige Planung unterlassen wurde. Jedenfalls verfälscht die Verbuchung der Personalkosten unter Sachaufwand die Budgetwahrheit und erschwert die Steuerung und Kontrolle.

Darüber hinaus zeigt die Erfahrung, dass auch ein weiteres Argument für die Leiharbeitskräfte unzutreffend ist, dass nämlich Arbeitsleihen leichter wieder abgebaut werden können und nicht zu unbefristeten Arbeitsverhältnissen werden. Die Beispiele von Leiharbeitskräften in Kabinetten, die in leitende Planstellen der Ministerien übernommen wurden, würden mehrere Seiten füllen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Werden Sie in Zukunft von der Beschäftigung von Leiharbeitskräften im BMF, insbesondere im Kabinett Abstand nehmen sowie existierende Leiharbeitsverhältnisse in befristete Dienstverhältnisse umwandeln?

2)    Warum wurden die gegenwärtigen Leiharbeitsverträge eingegangen und was ist notwendig, um in Zukunft darauf verzichten zu können?

3)    Werden Sie als Finanzminister in Zukunft auch in anderen Ressorts darauf dringen, dass Leiharbeitsverhältnisse nicht eingegangen bzw. existierende umgewandelt werden, damit der Budgetwahrheit entsprochen wird und Personalkosten nicht unter Sachaufwand verbucht werden?

4)    Wie viele Leiharbeitskräfte sind derzeit im BMF beschäftigt?

5)    Wie viele Leiharbeitskräfte sind derzeit im Kabinett der Bundesministers beschäftigt?

6)    Wie viele der seit 1.1.2000 ursprünglich mit Leiharbeitsverträgen eingestellten Kabinettmitarbeiter haben inzwischen einen Planposten im BMF?