3574/J XXV. GP

Eingelangt am 28.01.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Vertragsverletzungsverfahren Staatsdruckerei

BEGRÜNDUNG

 

Die EU Kommission hat am 10. Juli 2014 Österreich aufgefordert, die EU Vorschriften über das öffentliche Vergabewesen einzuhalten. Diese Aufforderung ist als letzter Schritt vor einem formellen Vertragsverletzungsverfahren zu sehen. Anlass für die Vorgangsweise Brüssels ist die Staatsdruckerei, die trotz Privatisierung im Jahre 2000 nicht nur den Namen sondern auch die öffentlichen Aufträge behielt. Dadurch, dass die öffentlichen Aufträge nicht – wie vom Gesetz vorgesehen – ausgeschrieben wurden, ist laut EU Kommission nicht sichergestellt, „dass Dienstleistungen für die österreichischen Bürgerinnen und Bürger zum besten Preis-Leistung-Verhältnis erbracht werden“.

Zur Staatsdruckerei, zu ihrer privilegierten Behandlung, zu überhöhten Preisen, zu den auffälligen Querverbindungen zum Innenministerium – zu nennen ist hier die frühere Beschäftigung von Ex-Innenminister Strasser und Ex-Kabinettchef Ulmer sowie der jetzige Geschäftsführerposten für Ex-Kabinettmitarbeiter Zach – sowie zu diversen Korruptionsverdachtsfällen sind bereits zahlreiche parlamentarische Anfragen gestellt worden.

Nun sind erneut Vorwürfe laut geworden, dass das BMVIT bei der Vergabe der Scheckkartenzulassungsscheine Vergabe- und Verlautbarungsbestimmungen der EU nicht eingehalten hat, damit Konkurrenten die Möglichkeiten genommen hat, gegen die Vergabe Beschwerde einzulegen,  womit der Wettbewerb verhindert und erhöhte Kosten für die Bürger verursacht wurden.

Vergleicht man die Kosten der – ebenfalls von der Staatsdruckerei gelieferten – Führerscheine in Scheckkartenformat mit denen in Deutschland, so kostet die Ausstellung eines Duplikats bei uns rund ein Drittel mehr. Da der Verwaltungsaufwand, etwa für die Erstellung eines Duplikats, in beiden Ländern ähnliche Kosten aufwirft, muss der Preisunterschied wohl auf die Druckereikosten zurückgeführt werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wann werden Sie die Kritik der EU Kommission berücksichtigen und eine Änderung des Staatsdruckereigesetzes in die Wege leiten?

2)    Wie werden Sie bis dahin sicherstellen, dass Druckaufträge Ihres Hauses korrekt veröffentlicht und im Wettbewerb vergeben werden?

3)    Was sind die Gründe für die enormen Mehrkosten bei österreichischen Ausweisdokumenten, verglichen mit anderen Ländern, etwa Deutschland?

4)    Wie hoch ist der Anteil an intern anfallenden Verwaltungskosten bei der Ausgabe eines Führerscheins, wie hoch die Kosten für extern vergebene Leistungen?

5)    Wie hoch ist der Anteil an intern anfallenden Verwaltungskosten bei der Ausgabe eines Scheckkarten-Zulassungsscheins, wie hoch die Kosten für extern vergebene Leistungen?

6)    Wann wurde der Auftrag zur Führerscheinproduktion an die Staatsdruckerei vergeben, welche Laufzeit hat der Vertrag und gibt es einen Kündigungsverzicht?

7)    Wann wurde der Auftrag zur Produktion des Scheckkarten-Zulassungsscheins an die Staatsdruckerei vergeben, welche Laufzeit hat der Vertrag und ab wann gibt es eine Kündigungsmöglichkeit?

8)    Welche Sicherheitsmerkmale bei Führerschein und Fahrzeugdokumenten kann die Staatsdruckerei nicht selbst herstellen und vergibt sie daher an Sublieferanten im Ausland?

9)    Wurden – abgesehen von den genannten Dokumenten – in den letzten Jahren auch andere Druckaufträge an die Staatsdruckerei vergeben und falls, welches Volumen hatten diese in den Jahren 2012, 2013, 2014?