3584/J XXV. GP

Eingelangt am 28.01.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Richtlinien Vorwissenschaftliche Arbeit

BEGRÜNDUNG

 

Heute erreichte mich ein Hilferuf eines Gymnasiasten einer 8. Klasse, der kurz vor Abgabe seiner Vorwissenschaftlichen Arbeit (VWA) steht:

Ich bin Schüler eines Gymnasiums in der 8. Klasse. Wie Ihre Bildungsbeauftragten vielleicht schon wissen, ist die VWA in 2 Wochen abzugeben. Natürlich ist nun schon fast alles fertig und soweit bekannt nach den Normen und Richtlinien formatiert und verändert. (...) Nun wurde uns durch Zufall mitgeteilt, dass die Zeichen nun ohne Fußnoten zu zählen sind, somit fehlen mir in meiner Arbeit rund 8000 Zeichen, sprich eine fast unmöglich zu verfassende Menge an Informationen, wenn man bedenkt, dass durch gute Planung das Themengebiet bereits ausgeschöpft ist. Soll ich nun durch das Versagen der Regierung mir dies gefallen lassen? Nachtschichten einlegen, um in letzter Minute alles zu ändern? Mit Sicherheit nicht! Ich werde bei einer Ablehnung meiner Arbeit mit rechtlichen Schritten vorgehen. (...) Helfen Sie uns es ist nicht mehr viel Zeit!“

In der Verordnung des BMBF ist zum Umfang der VWA Folgendes festgehalten: „In den AHS ist unter „abschließender Arbeit“ die sogenannte Vorwissenschaftliche Arbeit zu verstehen, die einen Umfang von ca. 40.000 – 60.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen und Abstract, exkl. Vorwort und Verzeichnisse) hat.“[1] Eine Präzisierung, was unter „Verzeichnis“ zu verstehen ist bzw., was die Fußnoten betrifft, ist hier nicht zu finden. Diese ist nun aber auf der vom BMBF eingerichteten Website zur VWA[2] bereits auf der Startseite zu finden: „Erklärungen, Ergänzungen in den Fußnoten sind Teil des Textes und daher mitzuzählen. Quellenangaben in den Fußnoten sind wie das Literaturverzeichnis zu behandeln, also nicht mitzuzählen.“[3]

Auf derselben Website ist eine Reihe von detaillierten Erklärungen zu finden, die für die SchülerInnen/LehrerInnen als Unterlage zum Download angeboten werden. Auf jener Seite[4], die Erläuterungen zum Umfang der VWA anführt, befindet sich eine Datei zum Download, in der zum Mindestumfang folgende Angabe gemacht wird: „Zweck dieser Arbeit ist es den Umfang einer Fachbereichsarbeit zu veranschaulichen, die mit 40.000 Zeichen (Summe aus Abstract und Textteil inklusive Fußnoten, Bildtexten und Leerzeichen) den Anforderungen des Mindestumfangs entspricht.“[5] (Hervorhebung durch den Anfragesteller)

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Teile einer Vorwissenschaftlichen Arbeit sind aus der Sicht des BMBF unter „Verzeichnis“ subsumiert?
a. Falls darunter auch die Fußnoten zu verstehen sind: Aus welcher wissenschaftlichen Praxis leitet sich diese Definition ab?

2)    Welche Verbindlichkeit ist der Informationsseite des BMBF zur VWA zuzumessen?

3)    Wann wurde die oben zitierte Erläuterung auf die Startseite der Info-Seite des BMBF gestellt? (Bitte um Angabe des Datums.)

4)    Wie ist die völlig entgegengesetzte Information in jener Datei, die den Umfang präzisiert und die auf vielen Schulwebsites zu finden ist, zu deuten?

5)    Denken Sie daran, dass die offensichtlich ältere und geläufigere Information, dass die Fußnoten in den Umfang der Arbeit einbezogen werden, zumindest in diesem Jahr gültig ist und damit eine etwaige Schlamperei in Ihrem Ministerium zu Gunsten der SchülerInnen gelöst wird?
a. Falls nein: warum nicht?

6)    An welche praktikable Vorgangsweise bei der Ermittlung der für den Umfang der VWA notwendigen Mindestzeichenanzahl denkt Ihr Ministerium, wenn beim Zählen der Fußnotenzeichen manche Fußnoten eingerechnet und manche nicht eingerechnet werden?

7)    Wird bei Fußnoten, die Erklärungen und Ergänzungen beinhalten, die jeweilige Nummerierung in den Umfang einberechnet oder eben nicht, da Nummerierungen in der Regel Teil von Verzeichnissen darstellen?

8)    Wird bei Fußnoten, die nur Literaturverweise beinhalten, die jeweilige Nummerierung im Fließtext in den Umfang der Arbeit miteinberechnet oder nicht?

9)    Wie erklären Sie sich, dass auf einer Website, für das Ihr Ministerium verantwortlich zeichnet, völlig widersprüchliche Informationen zu finden sind?

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Alle Screenshots vom 27.1.2015



[1] https://www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung_ahs_lfvwa_22700.pdf?4k21g4 (27.1.2015)

[2] siehe auch angefügte Screenshots!

[3] http://www.ahs-vwa.at (27.1.2015)

[4] http://www.ahs-vwa.at/mod/data/view.php?d=2&advanced=0&paging&page=2 (27.1.2015)

[5] www.ahs-vwa.at/pluginfile.php/.../02-VWA-Blindtext-mit-Anhang.pdf (27.1.2015)