3586/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Baunormen

BEGRÜNDUNG

 

Einheitliche Standards im Baubereich sind zweifellos von Vorteil, bei Umwelt- bzw. Klimaschutzzielen und bei Barrierefreiheit bewirken sie nachhaltiges Bauen und zukunftsfähigen Wohnraum. Wiederholt wurde jedoch durch Expertinnen und Experten auf den für die Anwender kaum überschaubaren „Normenwildwuchs“, die Widersinnigkeit diverser Normen und die dadurch entstehenden hohen Baukosten hingewiesen. Laut einem Artikel im Magazin Datum hat sich die Anzahl der Normen seit dem Jahr 1999 mehr als verdoppelt. Waren es vor 15 Jahren noch ca. 10.000 Normen, sind es Ende 2013 über 24.700. Rund 10 Prozent sind rein nationale Standards, der Großteil geht auf Europäische und internationale Normungsprozesse wie CEN oder ISO zurück, die im österreichischen Normensystem übernommen werden.

Die Bundesregierung hat in ihrem Arbeitsprogramm 2013-2018 unter dem Titel „Leistbares Wohnen“ mehrere Maßnahmen zur Senkung der Baukosten aufgelistet, die in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden sollen:

• Durchforstung und möglichst Vereinheitlichung der (technischen und qualitativen) Baustandards,  Baunormen,  Richtlinien,  Wohnbauförderungsvorschriften  und Wartungsvorschriften auf Kosteneinsparungspotenziale;

• Etablierung  eines  bundesweit  einheitlichen,  kostenoptimalen  Zielkriterienkatalogs für Gebäudestandards;

 • pragmatische  Überprüfung  der  Auflagen  (z. B.  Stellplatzverpflichtung,  Notkamine) beim Neubau und insbesondere bei Umbauten im Bestand, sofern ihnen keine grundlegenden Sicherheits- oder andere gesellschaftlich notwendige Bedenken zu Grunde liegen;

 • Novelle des Normengesetzes und Entwicklung einer Normenstrategie; zusätzlich Änderung der Struktur und Finanzierung des Normungsinstituts (ASI)

Angesichts der Probleme der Anwender in der Baupraxis, die sich vor allem aus der Fülle von Normen im Baubereich und den Kosten für die Beschaffung der im Baubereich heranzuziehenden Normen ergeben, stellt sich die Frage nach einem transparenten und sinnvoll begründeten Zielkriterienkatalog für Gebäudestandards, der die volkswirtschaftlichen Kosten inkl. Umweltaspekte im Auge hat. Zusätzlich wären vor allem auch die Normierungsprozesse zu verbessern: Ziele sollten die für die Öffentlichkeit transparente Besetzung der Normungskomitees (d.h. Veröffentlichung der Teilnehmerlisten und nicht nur der beteiligten Organisationen), die verstärkte Beiziehung von praxisnahen Expertinnen und Experten sowie deren zumindest kostenlose Teilnahme an der Normung sein. Weiters sollten Normungsprojekte ebenso wie Gesetze eine auch für Laien nachvollziehbare Begründung enthalten und die volkswirtschaftlichen Folgekosten der Normenprojekte für die Öffentlichkeit nachvollziehbar dargelegt werden. Zuletzt sollte es auch eine Diskussion über die Finanzierung des Austrian Standards Institute (ASI) geben. Durch die immer geringer werdende staatliche Förderung wird das ASI gezwungen, einen Großteil seines Budgets – derzeit fast zu 90 Prozent - selbst zu erwirtschaften. Dies hat unter anderem zur Folge, dass finanzielle Beiträge für die Teilnahme an Normierungsprozessen eingehoben werden, was die in § 2 Abs 1 Lit a Normengesetz 1971 vorgeschriebene Mitwirkung von Verbraucherverbänden sowie VertreterInnen der Wissenschaft noch weiter einschränkt. Ohne spezifische Förderprojekte ist die Teilnahme für Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Verbraucherschutz und NGOs aufgrund fehlender Ressourcen ohnehin schwer möglich. Darüber ist das ASI gezwungen aus Finanzierungsgründen eine Gebühr auf die Benützung der Normen einzuheben. Laut Aussagen des ASI sind (aufgrund einer Vereinbarung mit dem Bund) sind Normen, auf die in Bundesgesetzen verwiesen wird, in der gedruckten Form des Bundesgesetzblattes frei zugänglich. Nicht frei zugänglich sind sie jedoch im Internet. Normen, auf die in Landesgesetzen verwiesen wird, sind nicht einmal in der gedruckten Form des Landesgesetzblattes zugänglich. Der durch ökonomische Barrieren erschwerte Zugang zu Normen ist daher auch aus rechtsstaatlicher Sicht in Frage zu stellen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.     Welche der oben zitierten Maßnahmen zur Senkung der Baukosten im Normenbereich haben Sie bereits unternommen bzw. wie ist der Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen?


2.     Wann gedenken Sie welche weiteren konkreten Schritte zu setzen?

 

3.     In der Beantwortung der Anfrage von Abg. Lichtenecker betreffend „Realisierung einer österreichischen Normenstrategie“ kündigten Sie einen Ministerratsbeschluss der Normenstrategie in der zweiten Hälfte des Jahres 2014 an, bisher gibt es allerdings nicht einmal einen Begutachtungsentwurf.

 

a.    Aus welchen Gründen verzögerte sich die Erarbeitung der Strategie

b.    Wie ist der aktuelle Stand und wann werden die Arbeiten an der Strategie abgeschlossen sein?

c.    Wird es eine öffentliche Begutachtung der Normenstrategie geben? Wenn nein, warum nicht?

 

4.     Wie und wodurch ist sichergestellt, dass die Normung im Baubereich  in Zukunft anwendergerechter und kostenoptimierender wird?

 

5.     Wie hoch ist der finanzielle Beitrag, der für die Teilnahme an Normierungsprozessen an das ASI zu entrichten ist?

 

6.     Auf welche Weise gedenken Sie den Normungsprozess, insbesondere die Baunormung, für die Öffentlichkeit transparenter zu gestalten und die Teilnahme an der Normung für VertreterInnen aus der Wissenschaft, Verbraucherschutz und NGOs zu erleichtern?

7.     In welcher Form werden Sie darauf einwirken, dass volkswirtschaftliche Aspekte und Nachhaltigkeitsziele im Normungsentstehungsprozess, insbesondere im Bereich der Baunormung, berücksichtigt werden?

 

8.     Auf welche Weise werden Sie eine für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Begründung von Normen, insbesondere von Baunormen, bewirken?

9.     Wie hoch waren die jährlichen Förderungen des BMWFW an das Austrian Standards Institute (ASI) in den Jahren 2012, 2013 und 2014 und welchem Anteil der öffentlichen Zuwendungen an das ASI entsprechen diese Beträge?


10.  Werden Sie sich für Änderung in der Finanzierungstruktur der ASI einsetzen?

a.    Wenn ja, welche konkreten Änderungen werden sie vorschlagen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

11.  Werden Sie sich dafür einsetzen, dass zumindest die rein nationalen Normen, insbesondere Baunormen, der Öffentlichkeit gebührenfrei zur Verfügung stehen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, welche konkreten Schritte werden Sie unternehmen?

12.  Welche konkreten Vereinbarungen zwischen dem Bund und dem ASI über die freie Zugänglichkeit von Normen, auf die in Bundesgesetzen verwiesen wird, gibt es und wie sind die Details dieser Vereinbarungen?