3601/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Sachwalterschaften in Österreich

Das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) hat im Mai 2014 eine sozialwissenschaftliche Expertise veröffentlicht mit dem Titel " Wie hoch ist der potenzielle Bedarf an Maßnahmen zur Unterstützung der rechtlichen Handlungsfähigkeit?". Darin wird eine Schätzung aufgrund epidemologischer Erkenntnissen vorgenommen, wie viele Menschen in Österreich möglicherweise Bedarf an rechtlicher Unterstützung aufgrund eingeschränkter rechtlicher Handlungsfähigkeit haben. Ergebnis der durchgeführten Evaluierung war, dass " 66.000 Personen tatsächlich eingerichteten Sachwalterschaften (im Laufe des Jahres 2011) etwa 330.000 Personen gegenüberstehen, deren Beeinträchtigung jedenfalls zum Kernbereich des sachwalterrechtlichen Krankheits- und Behinderungsbegriff gezählt werden können". Daraus wird geschlussfolgert, dass viele Betroffene entweder andersartige Hilfestellungen bekommen oder eben keine entsprechende Betreuung erfahren. Die Beanspruchung von Sachwalterschaften scheint in diesem Lichte eher restriktiv. Diese Erkenntnissen legen nahe, dass es nicht ausreichend Treffsicherheit bei der Allokation von Sachwalterschaften gibt. Die Zahl der Sachwalterschaften korreliert darüber hinaus stark mit der Zahl der Anregungen der Sachwalterschaften bei den Gerichten. Andererseits kann auch ein Zusammenhang zwischen dem Vorhandensein professioneller Hilfestellungen für die Suche nach Alternativen und einer niedrigeren Zahl an Sachwalterschaften hergestellt werden. Der Autor der Studie schlägt auf Basis dieser Erkenntnisse folgende Maßnahmen vor, um die geeignete Unterstützung für Betroffene bereitzustellen:

·        Aufbau von Strukturen für unterstützte Entscheidungsfindung (vor allem für kognitiv behinderte und demente Menschen)

·        Ausbau und Weiterentwicklung des Clearings

·        Propagieren der Vorsorgevollmacht (nicht nur für zukünftige Fälle von Demenz,sondern etwa auch für Menschen, die unter bipolaren, psychotischen oder Borderline-Störungen leiden)

·        Maßvoller Ausbau der Vereinssachwalterschaft

·        Etablieren von Qualitätsstandards für Sachwalterschaften durch Angehörige von Rechtsberufen

·        Abschaffen des automatischen Entzugs der Geschäftsfähigkeit im Sachwalterrecht (wie von Art 12 Behindertenrechtskonvention gefordert) und der Sachwalterschaft für alle Angelegenheiten

Abgesehen davon plädiert der Autor für die Wahrnehmung des Rechtsschutzes abseits der Institution des Sachwalterschaften, nämlich durch sinnvolle Haftungsinstrumente, Manuduktionspflichten, Anfechtungstatbestände etc.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Ist dem Justizministerium diese sozialwissenschaftliche Expertise des IRKS bekannt?

2.    Welche Konsequenzen hat das Justizministerium aus den Ergebnissen der Studie bisher gezogen?

3.    Falls keine Konsequenzen gezogen wurden, bitte um Erläuterung der Beweggründe dafür.

4.    Welche Maßnahmen sind geplant, um auf die Ergebnisse der Studie einzugehen?

5.    Falls keine Maßnahmen geplant sind, bitte um Erläuterung der Beweggründe dafür.

6.    Wird es im Sachwalterschaftsrecht in dieser Legislaturperiode eine Novellierung geben?

7.    Wenn ja, in Bezug auf welche Aspekte des Sachwalterschaftsrechts sind Änderungen geplant?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Welche langfristigen, dh. über die Legislaturperiode hinausgehende, Ziele verfolgt das Justizministerium im Bereich des Sachwalterschaftsrechts?