3617/J XXV. GP

Eingelangt am 04.02.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend „Geschäftsmodell Besitzstörungsklagen“

 

In einem aktuellen Bericht der Zeitschrift NEWS (Ausgabe vom 15. Jänner 2015) unter dem Titel „Die Parkplatzfalle“ wird von einer „auffälligen Häufung an Beschwerden“[1] über die Privatparkplätze der Firma CPO Car parking operators e.U. berichtet. Diese Firma betreibt mehrere Parkplätze in Wien, alle sind aber nur spärlich beschriftet und jede Person, die den Grund ohne Parkerlaubnis betritt, wird fotografisch dokumentiert. Anschließend bekommen die Betroffenen einen Erlagschein, der ein Vergleichsangebot[2] darstellt und zu bezahlen ist, ansonsten werden die Betroffenen wegen Besitzstörung angeklagt.

Den Berichten ist zu entnehmen, dass die Beschuldigten nie die Absicht hatten, eine Besitzstörung zu begehen. Diese konnten aber die Vorwürfe in dem Moment, wo sie erkannt haben, dass es sich um ein Privatparkplatz handelt, nicht mehr oder nur sehr schwer wiederlegen.

Insgesamt scheint es sich um ein Geschäftsmodell zu handeln. Die Parkplatzschilder sind groß und gut sichtbar, hingegen die Tafeln mit weiterführenden Informationen eher klein und schwer lesbar. Dass diese Praktik durchaus als spezielles Geschäftsmodell der Parkplatzbesitzer und der beauftragten Rechtsanwälte bezeichnet werden kann, erkennt man auch an der professionellen Vorbereitung - es werden sofort Fotos geschossen und alle Daten an die Anwälte übergeben.

Angeblich werden auch Autobesitzer geklagt, die nur durchgefahren sind (d.h. auf dem schnellsten Weg den Parkplatz wieder verlassen haben). Trotz wiederholter Besitzstörungen haben die Parkplatzinhaber keine Vorkehrungen getroffen, damit sich dies nicht wiederholt (z.B. durch eine bessere Beschriftung).

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang  an den Bundesminister für Justiz nachstehende

Anfrage

1.    In wie vielen Fällen von Besitzstörung auf Parkplätzen wurde in den letzten 5 Jahren österreichweit Klage erhoben? (Bitte aufgegliedert nach Jahren und Bundesländern)

a.    In wie vielen Fällen kam es in der Folge zu außergerichtlichen Vereinbarungen?

b.    In wie vielen Fällen kam es zu Urteilen der damit betrauten Gerichte?

c.    Wie hoch waren die durchschnittlichen Gesamtkosten für die betroffenen/angeklagten „Besitzstörer“ bei den jeweiligen Verurteilungen?

 

2.    Gab oder gibt es Auffälligkeiten bezüglich einer Häufung von Besitzstörungsklagen einzelner Parkplatzbetreiber/-bewirtschafter bzw. (beauftragter) Rechtsanwälte?

a.    Wenn ja, wer waren/sind die Involvierten und um welche Parkplätze handelt es sich?

 

3.    Welche Maßnahmen haben Sie in dieser und in vergleichbaren Causen gesetzt?

 

4.    Welche rechtlichen Möglichkeiten und (Kontroll-)Aufgaben bestehen derzeit für welche Behörden, um gegen derartige Geschäftspraktiken vorzugehen?

 

5.    Welche Maßnahmen wollen und werden Sie bzw. das Justizressort setzen, damit solche „Abzockmethoden“, wie sie oben beschrieben werden, nicht weiter institutionalisiert werden (können)?

 

 



[1] News Nr. 03/2015 vom 15.01.2015, Seite 44 – 45, Die Parkplatzfalle

[2] [2] http://objektrecht.at/#wie175