3618/J XXV. GP

Eingelangt am 04.02.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Gewalt an Frauen

BEGRÜNDUNG

 

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) führte in den vergangenen Jahren eine großangelegte Studie zu Gewalt gegen Frauen durch. Es handelt sich dabei um die größte repräsentative Studie, die international zum Problem Gewalt gegen Frauen jemals erstellt wurde. Die Ergebnisse basieren auf Interviews mit 42.000 Frauen in über 28 Mitgliedsstaaten der EU. Laut dieser Studie sind 62 Millionen Frauen in der EU - also jede dritte Frau - bereits Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt. Auch andere Studien zeigen, dass in der EU 20-25 Prozent aller Frauen mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer Gewalt werden. Gewalt hat viele Formen und da die personale und strukturelle Gewalt eng miteinander verschränkt sind und sich oft einander ergänzen, setzt eine wirksame Bekämpfung von Gewalt  daher Maßnahmen voraus, die sowohl am Täter ansetzen und das Opfer unterstützen, als auch die Veränderungen der gesellschaftlichen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern zum Ziel haben.

Ein wichtiger Schritt war der Abschluss des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, das am 11. Mai 2011 in Istanbul von Österreich unterzeichnet und am 14.November 2014 ratifiziert wurde. Die österreichische Bundesregierung hat dies zum Anlass genommen, einen nationalen Aktionsplan (NAP) mit einer Reihe von Maßnahmen zu beschließen, die 2014, 2015 sowie 2016 umgesetzt werden sollen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1.    Wie soll konkret die Koordinierung von Maßnahmen und Programmen zur Eindämmung von Gewalt gegen Frauen erfolgen? (bitte um Auflistung der zu koordinierenden Maßnahmen und Programme)

2.    Bis wann wird die Prüfung des Regelungsbedarfs im Hinblick auf psychische Gewalt einschließlich Zwangsverheiratung abgeschlossen sein?

3.    Bis wann kann mit entsprechender Vorlage gerechnet werden?

4.    Gibt es bereits konkrete Überlegungen zur Prüfung der Verbesserung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten im Internet und bis wann soll diese erfolgen?

5.    Wie sieht konkret die finanzielle Unterstützung der Bundesarbeitsgemeinschaft „opferschutzorientierte Täterarbeit aus? (Schlüssel zur Aufteilung)

6.    Gibt es bereits konkrete Pläne zur Einrichtung einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zum Thema „Bundesweite Implementierung von opferschutzorientierter Täterarbeit“ unter Einbindung aller Länder?

7.    Wie soll in allen Ländern die Kooperation zwischen Täterarbeit Vereinen und Opferschutzeinrichtungen gesichert werden?

8.    Bis wann wird die Prüfung der Ausweitung der gesetzlichen Regelung zur Kostenübernahme von Täterarbeit im Rahmen von Zuweisungen durch die Justiz erfolgen?