3664/J XXV. GP

Eingelangt am 13.02.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Anneliese Kitzmüller

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Auslandsaufenthalt arbeitsloser Ausländer“

 

Anlässlich der Debatte rund um den Vorschlag der Grünen über einen „Urlaubsanspruch für Arbeitslose“ traf der zuständige Bundesminister Rudolf Hundstorfer folgende Feststellung im Zusammenhang mit Auslandsaufenthalten von arbeitslosen Ausländern:

 Bespielhaft für derartige Gründe sind Geburt, Hochzeit und Todesfall, aber auch traditionell zu familiärem Zusammentreffen genutzte Feste wie Weihnachten, Ostern oder Pfingsten;  auch diese können zu einer jeweils mit einer Höchstdauer begrenzten Nachsicht vom Ruhen bei Auslandsaufenthalt führen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

1.    Wie viele solche Anträge wurden von arbeitslosen Ausländern(EU-Bürger und Drittstaatsangehörige) in den Jahren 2008 bis 2014 gestellt?

2.    Wie lange dauerte der jeweilige  Aufenthalt arbeitsloser Ausländern(EU-Bürger und Drittstaatsangehörige)  im Heimatland?

3.    Welche Gründe wurde von den arbeitslosen Ausländern(EU-Bürger und Drittstaatsangehörige) für ihren Auslandsaufenthalt jeweils angegeben?

4.    Warum muss  z.B. ein Vorarlberger, der in Oberösterreich arbeitet, aber derzeit beim AMS arbeitslos gemeldet ist und seine Familie zu Weihnachten in Vorarlberg besucht,  sich vom Arbeitslosengeld abmelden und der Ausländer sich bei der Heimreise nicht?

5.    Wie vielen arbeitslosen Ausländern(EU-Bürger und Drittstaatsangehörige) wurde in den Jahren 2008 bis 2014 wegen nicht gemeldetem Aufenthalt im Ausland, der Arbeitslosenbezug aberkannt bzw. gestrichen?

6.    Wie hoch war der Betrag der aberkannten bzw. gestrichenen Arbeitslosenbezüge im Bezug auf Frage 5.?