3670/J XXV. GP

Eingelangt am 13.02.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Carmen Schimanek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend SPÖ forciert gendergerechte Steinigungen

 

 

In einer Broschüre des Bundesministeriums für Bildung und Frauen mit dem Titel „Tradition und Gewalt an Frauen“ ist unter der Überschrift Steinigung aus dem Jahr 2014 folgendes zu lesen: 

Quelle: https://www.bmbf.gv.at/frauen/gewalt/fin_Tradition_und_Gewalt_an_Frauen.pdf?4jj2r1

 

„Steinigung

Die Steinigung ist eine kollektive Bestrafungsmaßnahme, die häufig als eine Folge von verletzter Ehre der Familie dargestellt wird. „Steinigungen wirken auf den ersten Blick nicht wie eine genderspezifische Gewaltform.“

Sieht man sich die Fälle jedoch genauer an, wird deutlich, dass in manchen Kulturen speziell Frauen zur Steinigung verurteilt werden, wenn durch Ehebruch oder Geschlechtsverkehr vor der Ehe Schande über die Familie gebracht wurde. Auch kommen die Männer (beispielsweise in Form des leugnenden Liebhabers) meist mit dem Leben davon, während die Frauen einen qualvollen Tod erleiden.

Die Genderungerechtigkeit beginnt schon bei der Diskriminierung der Frau in den Gesetzen. Verweigern die Zivilgesetze eines Landes der Frau das Recht auf Scheidung, so wird ein Ehebruch seitens der Frau wahrscheinlicher.

Demgegenüber kann das Recht der Männer stehen bis zu vier Mal heiraten zu dürfen. Im Falle einer Zwangsverheiratung kann das Aufbegehren der Frau sogar ihr Leben kosten. (…)

Schließlich weist auch die Durchführung der Steinigung selbst eindeutig Nachteile für Frauen auf, weil Männer nur bis zur Hüfte, Frauen hingegen bis zu den Schultern eingegraben werden. Dies ist bedeutend, weil im Falle des »Sich-Befreiens« der (oder des) Verurteilten eine Begnadigung durchgesetzt werden kann. Dies ist bei Männern somit weitaus wahrscheinlicher.

Praktiziert werden Steinigungen in Ländern wie Afghanistan, Iran, Jemen, Nigeria, Saudi-Arabien und Sudan.“

 

Nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Debatte in Zusammenhang mit dem Abdullah-Zentrum und den Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien erscheint eine offizielle Broschüre dieses Inhalts einer österreichischen Bundesministerin besonders fragwürdig und lässt nur noch den Schluss völlig fehlender Sensibilität gegenüber der Todesstrafe zu.

 

Unfassbar erscheint in diesem Zusammenhang, dass es in dieser von der Bundesministerin für Bildung und Frauen herausgegebenen Broschüre offensichtlich nicht darum geht, die generell ablehnende Haltung Österreichs gegenüber Hinrichtungen klar zum Ausdruck zu bringen, sondern die Notwendigkeit einer gendergerechten Behandlung von Frauen und Männern bei Durchführung derselben in den Vordergrund der Überlegungen stellt.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen daher die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

 

  1. Stehen Sie tatsächlich hinter der Intention dieser unfassbaren Aussagen in Ihrer Broschüre, dass Frauen bei Steinigungen auch nur mehr bis zur Hüfte eingegraben werden sollen, umso eine diesbezügliche Gleichbehandlung mit von Steinigungen betroffenen Männern herzustellen?

 

 

  1. Wenn ja, haben Sie sich bereits im Sinne der dargelegten Ausführungen zum Thema Ungleichbehandlung von Frauen bei Steinigungen in den betroffenen Ländern, die Steinigungen durchführen, für eine Gleichbehandlung von Frauen im Zuge von Steinigungen eingesetzt?

 

  1. In welchen Ländern haben Sie diesbezüglich wann und mit wem Gespräche geführt?

 

 

  1. Können Sie sich der Auffassung anschließen, in der Frage der Steinigung Gleichbehandlung so zu verstehen, dass Frauen und Männer insofern Gleichbehandlung erfahren, dass weder Frauen noch Männer gesteinigt werden sollen?

 

  1. Werden Sie in Ihrer Broschüre eine Klarstellung und eine entsprechende Ergänzung dahingehend veranlassen, aus der hervorgeht, dass Österreich Steinigungen grundsätzlich ablehnt?

 

  1. Wenn ja, bis wann darf mit einer entsprechenden Klarstellung gerechnet werden?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?