3684/J XXV. GP

Eingelangt am 16.02.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend die Anerkennung von in Teilzeit absolvierten Praxiszeiten bei NotariatsanwärterInnen

BEGRÜNDUNG

 

Der Nachweis über eine mehrjährige praktische Tätigkeit als NotariatskandidatIn stellt eine Ernennungsvoraussetzung für selbständige NotarInnen dar. Notariats-kandidatInnen sind bei einem Notar angestellte JuristInnen, die in das bei der örtlichen Notariatskammer geführte Verzeichnis der Notariatskandidaten eingetragen sind. Über die Anrechnung dieser für NotarInnen erforderlichen Praxiszeiten entscheidet die Notariatskammer. Die Ernennung zur Notarin bzw. zum Notar erfolgt dann durch den Bundesminister für Justiz.

Ob und in wie weit die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung für die nachzuweisende Berufspraxis zur Gänze oder aliquot berücksichtigt werden bzw. von der Notariatskammer anerkannt werden, ist jedoch unklar. Für die Bewerbung um eine freie Notarstelle müssen derzeit wenigstens sieben Jahre, in Ausnahmefällen vier Jahre, mit vorwiegend notarieller Berufserfahrung nachgewiesen werden. Wenn Teilzeitbeschäftigungen, denen in der Regel überwiegend Frauen nachgehen, entweder gar nicht oder nur in einem sehr begrenzten Umfang aliquot angerechnet werden, dann ist davon auszugehen, dass die derzeitige gesetzliche Regelung eine indirekte Diskriminierung von Frauen jedenfalls begünstigt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele NotarInnen gibt es derzeit in Österreich und wie viele davon sind Frauen (Aufgliederung nach Bundesländern)?

2)    Wie viele NotariatsanwärterInnen gibt es derzeit in Österreich und wie viele davon sind Frauen (Aufgliederung nach Bundesländern)?

3)    Wie viele der NotariatsanwärterInnen in Österreich sind in Teilzeit beschäftigt und wie viele davon sind Frauen (Aufgliederung nach Bundesländern)?

4)    Unter welchen Voraussetzungen werden Praxiszeiten einer Teilzeitbeschäftigung als NotariatskandidatIn in einem Notariat generell als Berufspraxis aliquot angerechnet?

5)    Unter welchen Voraussetzungen werden Praxiszeiten einer Teilzeitbeschäftigung als NotariatskandidatIn in einem Notariat vollständig als Berufspraxis angerechnet?

6)    Unter welchen Voraussetzungen werden jene Praxiszeiten, die nicht zwingend als NotariatskandidatIn zu verbringen sind, für die Berufspraxis als NotariatskandidatIn als Berufspraxis aliquot angerechnet?

7)    Unter welchen Voraussetzungen werden jene Praxiszeiten, die nicht zwingend als NotariatskandidatIn zu verbringen sind, vollständig für die Berufspraxis als NotariatskandidatIn angerechnet?

8)    Wie groß ist der Ermessensspielraum der Notariatskammer bei der Entscheidung darüber, in welchem Umfang in Teilzeit erbrachte Praxiszeiten angerechnet werden?

9)    Gibt es aktuelle rechtskräftige Gerichtsurteile  betreffend der Anrechnung von in Teilzeit absolvierten Praxiszeiten für NotaritatskandidatInnen, die zu dem Ergebnis kommen, dass es sich im konkreten Fall um eine indirekte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts handelt?