3684/J XXV. GP
Eingelangt am 16.02.2015
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Anfrage
der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz
betreffend die Anerkennung von in Teilzeit absolvierten Praxiszeiten bei NotariatsanwärterInnen
Der Nachweis über eine mehrjährige praktische Tätigkeit als NotariatskandidatIn stellt eine Ernennungsvoraussetzung für selbständige NotarInnen dar. Notariats-kandidatInnen sind bei einem Notar angestellte JuristInnen, die in das bei der örtlichen Notariatskammer geführte Verzeichnis der Notariatskandidaten eingetragen sind. Über die Anrechnung dieser für NotarInnen erforderlichen Praxiszeiten entscheidet die Notariatskammer. Die Ernennung zur Notarin bzw. zum Notar erfolgt dann durch den Bundesminister für Justiz.
Ob und in wie weit die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung für die nachzuweisende Berufspraxis zur Gänze oder aliquot berücksichtigt werden bzw. von der Notariatskammer anerkannt werden, ist jedoch unklar. Für die Bewerbung um eine freie Notarstelle müssen derzeit wenigstens sieben Jahre, in Ausnahmefällen vier Jahre, mit vorwiegend notarieller Berufserfahrung nachgewiesen werden. Wenn Teilzeitbeschäftigungen, denen in der Regel überwiegend Frauen nachgehen, entweder gar nicht oder nur in einem sehr begrenzten Umfang aliquot angerechnet werden, dann ist davon auszugehen, dass die derzeitige gesetzliche Regelung eine indirekte Diskriminierung von Frauen jedenfalls begünstigt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie viele NotarInnen gibt es derzeit in Österreich und wie viele
davon sind Frauen (Aufgliederung nach Bundesländern)?
2) Wie viele NotariatsanwärterInnen gibt es derzeit in
Österreich und wie viele davon sind Frauen (Aufgliederung nach
Bundesländern)?
3) Wie viele der NotariatsanwärterInnen in Österreich sind in
Teilzeit beschäftigt und wie viele davon sind Frauen (Aufgliederung nach
Bundesländern)?
4) Unter welchen Voraussetzungen werden Praxiszeiten einer
Teilzeitbeschäftigung als NotariatskandidatIn in einem Notariat generell
als Berufspraxis aliquot angerechnet?
5) Unter welchen Voraussetzungen werden Praxiszeiten einer
Teilzeitbeschäftigung als NotariatskandidatIn in einem Notariat
vollständig als Berufspraxis angerechnet?
6) Unter welchen Voraussetzungen werden jene Praxiszeiten, die nicht
zwingend als NotariatskandidatIn zu verbringen sind, für die Berufspraxis
als NotariatskandidatIn als Berufspraxis aliquot angerechnet?
7) Unter welchen Voraussetzungen werden jene Praxiszeiten, die nicht
zwingend als NotariatskandidatIn zu verbringen sind, vollständig für
die Berufspraxis als NotariatskandidatIn angerechnet?
8) Wie groß ist der Ermessensspielraum der Notariatskammer bei der
Entscheidung darüber, in welchem Umfang in Teilzeit erbrachte Praxiszeiten
angerechnet werden?
9) Gibt es aktuelle rechtskräftige Gerichtsurteile betreffend der Anrechnung von in Teilzeit absolvierten Praxiszeiten für NotaritatskandidatInnen, die zu dem Ergebnis kommen, dass es sich im konkreten Fall um eine indirekte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts handelt?