3704/J XXV. GP

Eingelangt am 18.02.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen nach Judenhetze auf Facebook

BEGRÜNDUNG

 

Auf „derstandard.at“ wurde am 11. Februar 2015 folgender Bericht veröffentlicht:

Judenhetze auf Facebook: Oberstaatsanwaltschaft will Neuaufnahme

"Ich könnte alle Juden töten": Staatsanwaltschaft Linz stellte Verfahren ein, Oberstaatsanwaltschaft sieht die Sache anders

Für Aufregung sorgt eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Linz: Sie hat ein Verfahren gegen einen Oberösterreicher eingestellt, der antisemitische Hetze auf Facebook gepostet hatte. Die Oberstaatsanwaltschaft Linz will nun die Neuaufnahme des Verfahrens bewirken.

"Ich könnte alle Juden töten. Aber ich habe einige am Leben gelassen, um euch zu zeigen, wieso ich sie getötet habe", war auf der Facebook-Seite des Oberösterreichers zu lesen, auch ein Porträt Adolf Hitlers mit Hakenkreuzbinde wurde gepostet.

Der Mann rechtfertigte sein Posting mit dem israelischen Beschuss des Gazastreifens, die Staatsanwaltschaft Linz schien seiner Argumentation zu folgen: Sie stellte ihr Verfahren nach dem Verbotsgesetz gegen den Mann im Dezember ein, wie die "Oberösterreichischen Nachrichten" berichten. Begründung: Es handle sich nicht um Wiederbetätigung, sondern um "eine Unmutsäußerung gegenüber Israel."

"Offenbar alles legitim"

Diese Aussagen sorgen unter anderem bei der Österreichisch-Israelischen Gesellschaft für Empörung. "Es ist mehr als besorgniserregend, wenn übelste antisemitische Hetze gegen Jüdinnen und Juden sowie gegen den Staat Israel ohne Konsequenzen bleibt. Unter dem Deckmantel der 'Israelkritik' scheint für die österreichische Justiz offenbar alles legitim zu sein", sagt ÖIG-Präsident Richard Schmitz.

Oberstaatsanwaltschaft: Teilen Meinung nicht

Die der Staatsanwaltschaft Linz übergeordnete Behörde zeigt sich ebenfalls wenig erfreut über die Entscheidung, das Verfahren einzustellen. "Wir teilen diese Meinung nicht ganz", sagt Behördensprecher Bruno Granzer auf derStandard.at-Anfrage. "Der Sachverhalt kann durchaus so interpretiert werden, dass er anklagbar wäre." Zwar sieht auch die Oberstaatsanwaltschaft den Tatbestand der Verhetzung als nicht verwirklicht an, da der Poster "niemanden beschimpft" habe und auch "nicht zu Gewalt aufgerufen hat", so Granzer. Man könne jedoch davon ausgehen, dass es sich um nationalsozialistische Wiederbetätigung handle.

Die Oberstaatsanwaltschaft will nun den Ball zurück an die Staatsanwaltschaft Linz spielen. "Wir werden alle Möglichkeiten prüfen, dass das doch noch neu aufgerollt wird", so Granzer.

Die Grünen verlangen indes von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) eine "gründliche Aufklärung" des Falles. "Entweder der Fehler liegt bei den Strafverfolgungsbehörden, oder wir haben es mit einer gefährlichen Regelungslücke im Strafrecht zu tun. Dann müsste über die entsprechende Ausweitung des Verhetzungsparagrafen im Rahmen der bevorstehenden StGB-Reform nachgedacht werden", sagt deren Justizsprecher Albert Steinhauser.

 

Die Pflicht zur Berichterstattung an den Bundesminister für Justiz wird gegenüber den Staatsanwaltschaften im Erlass vom 23. Jänner 2009 über die Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten, JABI. Nr. 3/2009, zusammenfassend dargestellt. Demnach haben die Staatsanwaltschaften in Strafsachen wegen § 283 StGB (Verhetzung) und nach dem Verbotsgesetz an den Bundesminister für Justiz zu berichten. Ausgenommen davon sind lediglich offenkundig haltlose Vorwürfe.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wann wurde das Ermittlungsverfahren in der Sache eingeleitet?

2.    Wieso ist die Staatsanwaltschaft Linz örtlich zuständig?

3.    Aufgrund des Verdachts der Begehung welcher strafrechtlichen Tatbestände wurden die Ermittlungen geführt?

4.    Welche Ermittlungsmaßnahmen wurden in der Sache gesetzt?


5.    Wie viele Zeugeneinvernahmen und wie viele Beschuldigteneinvernahmen hat es in der Sache gegeben?

6.    Wurde der Anfall in der Sache an die OStA und an den Bundesminister für Justiz berichtet?

7.    Wenn nein, ist die zuständige Staatsanwaltschaft von offenkundig haltlosen Vorwürfen ausgegangen?

8.    Wurden in der Sache von den Oberbehörden weitere Berichte angefordert?

9.    Wenn nein, warum nicht?

10. Wenn ja, warum war die OStA nicht über die geplante Einstellung des Ermittlungsverfahrens informiert?

11. Wann wurden die Ermittlungen in der Sache eingestellt?

12. Was waren die Gründe für die Einstellung des Verfahrens?

13. Inwiefern kam die Staatsanwaltschaft insbesondere zum Schluss, dass es dem Täter am entsprechenden Vorsatz mangle?

14. Wie soll das Verfahren jetzt „neu aufgerollt werden“?

15. Sehen sie ein rechtspolitisches Problem darin, dass die gegenständliche Aussage strafrechtlich anscheinend nicht unter den Verhetzungsparagraphen subsumierbar ist?

16. Wenn ja, inwiefern sehen Sie hier einen gesetzlichen Änderungsbedarf?

17. Wenn nein, warum nicht?