3705/J XXV. GP

Eingelangt am 18.02.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Steigende Inanspruchnahme der 24-h-Betreuung

BEGRÜNDUNG

 

Wie sowohl der Anfragebeantwortung 2542/AB XXV.GP als auch aktuellen Medienberichten (ö1, 21.1.2015) zu entnehmen ist, steigt die Inanspruchnahme der 24-h-Betreuung sehr stark an. So stieg zwischen 2013 und 2014 die Zahl der Menschen, die eine Förderung zur 24-h-Betreuung in Anspruch genommen haben, um fast 18 Prozent an. Waren es im Jahr 2013 noch 8% der Anspruchsberechtigten auf ein Pflegegeld, die 24-h-Betreuung in Anspruch genommen haben, so waren es im Jahr 2014 bereits 10%. Die Kosten von Bund und Ländern sind 2014 auf 123 Mio Euro gestiegen, um 17 % mehr als im Jahr zuvor.

Die positive Annahme der seit 2007 legalen 24-h-Betreuung wurde nicht zuletzt durch die Schaffung der öffentlichen, finanziellen Förderung unterstützt. Ziel der öffentlichen Förderung ist es, die durch die reguläre Beschäftigung anfallenden Sozialversicherungsbeiträge der BetreuerInnen zu begleichen. Trotz der finanziellen Unterstützung, sind erhebliche private Eigenmittel notwendig, um eine 24-h-Betreuung im eigenen zu Hause in Anspruch nehmen zu können. Abzüglich öffentlicher Förderung sowie des Pflegegeldes bleiben dem Pflegebedürftigen rund 1.000 Euro monatlich, die für die Inanspruchnahme der 24-h-Betreuung zu begleichen sind. Hinzu kommen noch Kosten für Unterkunft und Versorgung der Betreuungskraft.  Kurzum: 24-h-Betreuung ist für viele Menschen weder leistbar noch aufgrund der räumlichen Gegebenheiten (kein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft) möglich.

Um die öffentliche Förderung der 24-h-Betreuung zu bekommen, muss mindestens Pflegestufe 3 bestehen und das Einkommen der pflegebedürftigen Person darf maximal 2.500 Euro netto betragen. Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfen und Unfallrenten bleiben bei der Einkommensermittlung unberücksichtigt.
Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um 400 Euro beziehungsweise um 600 Euro für behinderte unterhaltsberechtigte Angehörige.

In den Richtlinien zur Unterstützung der 24-h-Betreuung wird in Z.3.2 zudem festgehalten, dass auch ein Differenzbetrag als Zuschuss zu gewähren ist, wenn das Einkommen die jeweilige Einkommensgrenze um weniger als den maximalen Zuschuss übersteigt. Beträgt die Differenz weniger als 50€, wird jedoch kein Zuschuss gewährt.

Vermögen bleibt bei der Gewährung von Zuschüssen zur 24-h-Betreuung gänzlich unberücksichtigt.

Angesichts der stark steigenden Inanspruchnahme ist es von Interesse, mehr über die ökonomische Situation der BezieherInnen einer 24-h-Förderung zu wissen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Personen bezogen im Jahr 2014 eine Unterstützungsleistung zur 24-h-Betreuung (bitte nach Bundesland aufgegliedert)?

2.    Wie viel Prozent der Personen, die im Jahr 2014  eine Unterstützungsleistung zur 24-h-Betreuung bezogen sind weiblich, wie viele Prozent sind männlich?

3.    Welches Durchschnittsalter haben Personen, die im Jahr 2014 eine Unterstützungsleistung zur 24-h-Betreuung bezogen?

4.    Wie erklären Sie sich die starken regionalen Unterschiede in der Inanspruchnahme der 24-h-Betreuung?

5.    Wie viel Prozent der PflegegeldbezieherInnen haben im Jahr 2014 24-h-Betreuung in Anspruch genommen?

6.    Wie viel hat der Bund im Rahmen der 24-Stunden-Betreuungsförderung im Jahr 2014 ausgegeben?

7.    Wie hoch waren die Gesamtausgaben (Bund und Länder) für das Fördermodell der 24-h-Betreuung im Jahr 2013?

8.    Wie hoch waren die Gesamtausgaben (Bund und Länder) für das Fördermodell der 24-h-Betreuung im Jahr 2014?

9.    Wie viele Hausbesuche wurden seitens des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Bauern im Rahmen der Qualitätssicherung im Bereich der 24-h-Betreuung im Jahr 2014 durchgeführt? Zu welchem Ergebnis kommt man dabei?

10. Wie viele Anträge auf 24-h-Förderung wurden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 gestellt?

11. Wie viele Anträge auf 24-h-Förderung wurden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 aufgrund eines zu hohen Einkommens abgewiesen?

12. Bei wie vielen Anträgen wurde in den Jahren 2012, 2013, und 2014 ein Differenzbetrag gemäß der Richtlinie (Z.3.2) zur Unterstützung der 24-h-Betreuung  ausbezahlt?

13. Wie hoch war in den Jahren 2012, 2013 und 2014 das durchschnittliche Einkommen von Personen, die 24-h-Förderung in Anspruch genommen haben?

14. Wie viel Prozent der Personen, die im Jahr 2014  eine Unterstützungsleistung zur 24-h-Betreuung bezogen, haben:

a.    Ein Einkommen in der Höhe von 1.000-1.500 Euro netto (bitte nach Männer und Frauen getrennt aufgelistet)?

b.    Ein Einkommen in der Höhe von 1.501-2.000 Euro netto (bitte nach Männer und Frauen getrennt aufgelistet)?

c.    Ein Einkommen in der Höhe von 2.001-2.500 Euro netto (bitte nach Männer und Frauen getrennt aufgelistet)?

15. Wie viel Prozent der Personen, die im Jahr 2014  eine Unterstützungsleistung zur 24-h-Betreuung bezogen, haben jeweils einen unterhaltsberechtigten bzw. behinderten unterhaltsberechtigten Angehörigen?

16. Wie viele PensionsbezieherInnen (Köpfe) und wie viele Prozent der PensionsbezieherInnen erhalten (nach Geschlechtern getrennt angeführt) im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung monatliche Nettoauszahlungsbeträge aus der Pensionsversicherung in der Höhe von € 1.000 bis 1.500?

17. Wie viele PensionsbezieherInnen (Köpfe) und wie viele Prozent der PensionsbezieherInnen erhalten (nach Geschlechtern getrennt angeführt) im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung monatliche Nettoauszahlungsbeträge aus der Pensionsversicherung in der Höhe von € 1.501 bis 2.000?

18. Wie viele PensionsbezieherInnen (Köpfe) und wie viele Prozent der PensionsbezieherInnen erhalten (nach Geschlechtern getrennt angeführt) im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung monatliche Nettoauszahlungsbeträge aus der Pensionsversicherung in der Höhe von € 2.001 bis 2.500?