3707/J XXV. GP

Eingelangt am 18.02.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Georg Willi, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend nötige Maßnahmen im Zusammenhang mit geräuscharmen Kfz

 

So erfreulich und wichtig der potenzielle Beitrag geräuscharmer – also insbesondere elektrisch betriebener – Kfz zur Lösung des Lärmproblems des Straßenverkehrs ist, so unabdingbar ist es, im Gegenzug entstehende neue Probleme hintanzuhalten. Neben den mit den hohen Beschleunigungswerten von E-Kfz zusammenhängenden Fragen ist hier vor allem das Gefahrenpotenzial für Menschen mit Sehbehinderung bei Geschwindigkeiten unter etwa 30 km/h – darüber dominiert wie bei Kfz mit Verbrennungsmotor das Reifengeräusch und besteht daher kein unmittelbarer Handlungsbedarf – zu nennen.

 

Die derzeitige EU-Regelung (EU-VO Nr. 504/2014) sieht den verpflichtenden Einbau eines akustischen Warnsignals (AVAS) erst ab Mitte 2021 vor. Elektrofahrzeuge und im E-Modus betriebene Hybridfahrzeuge sind jedoch bereits heute in steigender Zahl in unseren Städten und Ortschaften unterwegs und die Zahl soll gerade auch nach den Plänen der Bundesregierung in den nächsten Jahren stark zunehmen.

Zudem sieht die erwähnte EU-Verordnung auch einschränkende Bedingungen für den Einsatz des AVAS vor, so muss es von den LenkerInnen jederzeit ausschaltbar sein und nur bis 20 km/h aktiv sein.

 

Allerdings sieht die EU-VO in ihrem Art.8 die Möglichkeit für die EU-Kommission vor, den Anhang 8 der Verordnung, der die detaillierten Vorgaben für das AVAS regelt, zu überarbeiten.

 

In diesem Zusammenhang hat der Wiener Gemeinderat am 25.11.2014 mit den Stimmen von SPÖ, Grünen und FPÖ zwei (Resolutions-)Beschlüsse gefasst. Während der Beschluss „betreffend Pilotversuch zu geräuscharmen Kraftfahrzeugen“ sich an die Wiener Stadt- bzw. Landesregierung selbst richtet und auf die Klärung offener Fragen insbesondere bei den öffentlich finanzierten oder geförderten Fahrzeugen von E-Linienbussen bis zu Car-Sharing- und Taxi-Flotten abzielt, richtet sich der Beschluss „betreffend EU-Verordnung zu geräuscharmen Kraftfahrzeugen“ an den Verkehrsminister.

Dieser Beschluss hat folgenden Wortlaut:

„Der Wiener Gemeinderat ersucht den zuständigen Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, Alois Stöger, die bereits bestehenden Gespräche mit den betroffenen Interessensverbänden und Verkehrsorganisationen fortzusetzen und mögliche Verbesserungen für die betroffenen FußgängerInnen so rasch als möglich umzusetzen.“

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Seit wann laufen Gespräche mit Interessensverbänden und Verkehrsorganisationen zum Thema Gefahren durch geräuscharme Kraftfahrzeuge, insbesondere für Sehbehinderte?

2)    Welche Ergebnisse haben diese Gespräche bislang erbracht?

3)    Falls es noch keine Ergebnisse geben sollte: Bis wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

4)    Welche möglichen Verbesserungen im Sinne des zitierten Wiener Gemeinderatsbeschlusses vom 25.11.2014 haben sich – vor diesem Datum oder seitdem – bei den Gesprächen oder bei anderer Gelegenheit herauskristallisiert?

5)    Welche dieser Verbesserungen können rasch – das heißt: deutlich vor 1.7.2021 – umgesetzt werden?

6)    Welche dieser Verbesserungen können noch im Jahr 2015 umgesetzt werden?

7)    Wer ist bzw wäre für die Umsetzung der in Frage 4, 5 und 6 angesprochenen Verbesserungen jeweils zuständig?

8)    Soweit die europäische Ebene zuständig wäre, etwa im Zusammenhang von Art. 8 der EU-VO 504/2014: Was haben Sie wann im Einzelnen unternommen, um die innerstaatlich erzielten Ergebnisse und Verbesserungsvorschläge in die europäischen Entscheidungsprozeduren einzuspeisen?